Gerechtigkeit
(Aristoteles,
Rawls, Dworkin und Sen)
Dr. Esfandiar Tabari
Entwicklung,
Freiheit und Ungleichheit
Gerechtigkeit
ist die ewige Sehnsucht im Menschen nach Wohlergehen, Zufriedensein und Glück.
Das Glück des Einen kann aber ein Weniger am Glück oder das Unglück des anderen
zur Folge haben. Daher fordert die Gerechtigkeit in der Gesellschaft ein Gerechtes
für alle. Das Glück ist ein subjektives Gefühl. „Wenn Gerechtigkeit Glück ist,
dann ist eine gerechte Gesellschaftsordnung unmöglich, so lange Gerechtigkeit
so viel wie individuelles Glück bedeutet.“[1]
Aus diesem Grund bestrebt der Utilitarismus der Gerechtigkeit einen
objektiv-kollektiven Gehalt zu geben: Wenn die Gesellschaft als Ganze im
Wohlstand und Glück ist, dann ist die Gerechtigkeit erfüllt.
Die
Gerechtigkeit als eine philosophische Debatte findet ihre erste Tradition bei
Platon und Aristoteles.
Ausgangspunkt
und zentraler Gegenstand seiner Politeia ist die Gerechtigkeit als
unverzichtbares Konstitutionsprinzip einer wohl geordneten Polis. Das ist der
erste Sprung im Begriff der Gerechtigkeit, da sie nicht mehr nur als eine
individuelle Tugend betrachtet wird. Zwei Säulen von Platons Philosophie sind
die Sokratische Ethik und die Ontologie des Parmenides.
Die Synthese
der beiden führte zur Ideenlehre.
Ein Leben ist für Platon glücklich, wenn man
allgemeine Interessen verfolgt und sich um Tugendhaftigkeit oder Tüchtigkeit
bemüht. Alle Tugenden (Tapferkeit, Besonnenheit, Gerechtigkeit, Frömmigkeit und
Einsicht/Klugheit/Weisheit) werden bei ihm als Einheit zu einem Ganzen zusammengefasst.
Für Platon ist
die Gerechtigkeit ein säkulares Phänomen: Auch wenn er sie gelegentlich
göttlich nennt, so meint er keine religiöse Verbindlichkeit. An die Stelle des
göttlichen Ursprungs tritt ein metaphysisches Element; den letzen
Legitimationsgrund bildet die Idee des Guten.[2]
Die Idee des
Guten schließt die Idee der Gerechtigkeit in sich. Das ist jene Gerechtigkeit,
auf deren Erkenntnis beinahe alle Dialoge Platons abzielen. Deshalb fällt die
Frage „Was ist Gerechtigkeit?“ mit der Frage „Was ist gut?“ oder „Was ist das
Gute?“ zusammen. Platon versucht anhand verschiedener Beispiele auf diese Frage
eine Antwort zu geben. Aber keiner dieser Versuche führt zu einem endgültigen Ergebnis.
Wenn irgendeine Definition erreicht zu sein scheint, erklärt Platon durch den Mund
Sokrates’ sofort, dass vielmehr weitere Untersuchungen nötig seien.[3]
Deshalb kann
man bei Platon keine Gerechtigkeitstheorie im philosophischen Kontext finden.
Aristoteles, als erster Philosoph beschäftigte sich ausführlich mit der Frage
der Gerechtigkeit und gibt detaillierte Antworten darauf. Die grundlegenden Fragen,
die Aristoteles in Verbindung mit der Gerechtigkeit formuliert und die
Antworten, die er darauf gibt, besitzen hohe Aktualität. Aus diesem Grund
sollen sie in der vorliegenden Arbeit vorgestellt werden.
Aristoteles
behandelt die Gerechtigkeit nicht, wie wir es heute gewohnt sind, als einen
überpersönlichen Wert, sondern als eine persönliche Tugend.[4]
Die
universelle und kontingente Natur der Menschen widerspiegelt sich in einem
universellen und kontingenten Begriff der Gleichheit: die universelle als
endgültige oder gültige Folge eines Vertrages und die kontingente als
Interessen-, Talenten- oder Fähigkeitsbasierte Gleichheit. Eine universelle
Gerechtigkeit wird deduktiv aus bestehenden moralischen und rechtlichen Normen
abgeleitet. Die Normen können dabei nützlich sein (Regel-Utilitarismus),
Reflexe ökonomischer bzw. sozialer
Verhältnisse sein (Marxismus bzw. Soziologie), prima-facie Pflichten und
selbstevidente Einsichten ausdrücken (Intuitionismus) oder aus Vereinbarungen
stammen (Vertragstheorie).
Einer der
wichtigsten vertragstheoretischen Ansätze der Gerechtigkeit in unserer Neuzeit
ist die Theorie von John Rawls. John Rawls versucht in seiner Theorie die
Grundsätze einer Fairness-Gerechtigkeit deduktiv abzuleiten.
Nach Ronald Dworkin kann die Gerechtigkeit nur
unter der notwendigen Bedingung der Ressourcen-Gleichheit im egalitäreren Sinne
erreicht werden. Wir sehen bei Dworkin einen Übergang
von den sozialen Grundgütern des Institutionalisten Rawls zu den Ressourcen des
Individualisten Dworkin. Wie Rawls verankert Dworkin Gerechtigkeitsstrukturen
in individualistischer Rationalität, in Nutzenmaximierender Lebensplanung. Bei Dworkin
- wie bei Rawls – findet die Geburt der Gerechtigkeit aus dem privaten
Interesse in einem vorausgesetzten
Gleichheitsrahmen statt.[5]
Die Gerechtigkeitstheorie von Amartya Sen ist nicht
weniger wichtig als Rawls’ Theorie der Gerechtigkeit: er versucht, angepasst an
die Forderungen einer demokratischen Marktwirtschaft, die Voraussetzungen und
Bedingungen einer gesunden Entwicklung der menschlichen Gesellschaft
herauszufinden, und so zu einem Begriff der Gerechtigkeit zu gelangen. Entwicklung heißt nach Sen sich auf die
Möglichkeiten der Freiheit ernsthaft einzulassen.
Aristoteles unterscheidet zwischen
Gewissentugend und Sozialtugend. So ist Gerechtigkeit als Sozialtugend das
Bindeglied zwischen Ethik, Ökonomie und Politik. Das Wesen der Gerechtigkeit
ist Gleichheit. Aristoteles unterscheidet zwei Begriffe der Gleichheit: die
absolute und die proportionale Gleichheit. Der Grundsatz der Gleichheit ist der
Interessenausgleich. So folgerte er daraus, dass die Gerechtigkeit die Mitte
von Ansprüchen und gerechtem Handeln sei, die beide durch gesellschaftliche
Normen bestimmt sind.
Ethische Tugenden haben einen höheren
Stellenwert: sie müssen vom Bürger entwickelt werden (Gewöhnung und Sozialisation). Die Verstandesmäßigen Tugenden
(Wissenschaft, Technik, Einsicht, Klugheit, Vernunft, Weisheit) entstehen durch
Belehrung.
Die Tugend ist bedingt durch die Natur
(physis), die Gewöhnung (ethos) und die Vernunft (logos).
Die Gerechtigkeit
hat eine tiefe Wurzel in der menschlichen Seele. Die Menschen haben daran ihre
Freude und Freude ist ein seelischer Affekt: jeder hat seine Freude an dem,
wofür er Zuneigung hegt. Wer Pferde liebt, freut sich an Pferden, und wer
Schauspielen liebt, an Schauspielen. Auf dieselbe Weise hat der Freund der
Gerechtigkeit seine Freude am Gerechten, und überhaupt der Freund des Guten und
Rechten an dem, was guter und rechter Gesinnung entspricht.
Die intrinsische Verbindung zwischen
Tugend und Gerechtigkeit fordert, dass der Gerechte Freude an der Gerechtigkeit
hat. Niemand wird denjenigen
gerecht nennen, der sich nicht am gerechten Handeln, noch hochgesinnt den, der
sich nicht an hochsinnigen Handlungen freut.
Die Begriffe
„Mitte“, „Gewinn“, „Verlust“, „Gleiches“, „Gleichheit“ und „Mehr-haben-wollen“
sind die tragenden Kategorien der aristotelischen Diskussion der Gerechtigkeit,
die als Teil der ganzen Tugend die Gerechtigkeit der Gleichheit und des
Ausgleichs ist. [6]
Bei der
Frage nach dem Begriff der Gerechtigkeit und der Ungerechtigkeit, so
Aristoteles, gilt es zu untersuchen, auf welchem Gebiete die Handlungsweisen
sich bewegen, in welchem Sinne die Gerechtigkeit eine Mitte bezeichnet, und
welches die Abweichungen sind, zwischen denen das Gerechte in der Mitte liegt.
Aristoteles versucht nun die verschiedenen
Ebenen und Begriffe der Gerechtigkeit herauszufinden.
Die drei Hauptbegriffe der
Gerechtigkeit sind nach Aristoteles: die Einzelpersonen untereinander
(kommutative Gerechtigkeit), die Gesellschaft gegenüber den Einzelpersonen
(gesetzliche Gerechtigkeit) und die Einzelpersonen gegenüber der Gesellschaft
(distributive Gerechtigkeit).
Es gibt verschiedene Gerechtigkeiten,
die alle als Tugenden gelten. Es gibt jedoch noch eine Gerechtigkeit neben der
ganzen Tugend.[7]
Seine
anthropologisch-ethische Voraussetzung besteht in der Annahme, dass Menschen und
Bürger, rechtlich-politische Ordnung und sittliche Lebensweisung in einer guten
Polis in eins zusammenfallen.[8]
Rechtliche Ordnung bedeutet das geschriebene Recht einer bestimmten Polis
(positive Gesetze), wie auch die ungeschriebenen, göttlichen und als natürlich
ausgezeichneten Gesetze.
Nach Aristoteles
ist in der Gerechtigkeit alle Tugend enthalten. Sie ist die am meisten
vollkommene Form der Sittlichkeit, weil sie die Äußerung vollkommen sittlicher
Willensrichtung ist. Vollkommen aber ist sie, weil wer sie besitzt, auch den
anderen gegenüber und nicht bloß in
Bezug auf
sich selbst seinen sittlichen Charakter zu
bewähren
vermag. Und sie gilt für die vorzüglichste unter den Tugenden, für eine Tugend
so wunderbar schön, dass nicht der Abend- und nicht der Morgenstern gleich ihr
erglänzt“ Die Gerechtigkeit in diesem Sinne ist nicht ein Bestandteil der
Sittlichkeit, sondern die ganze Sittlichkeit, recht tun überhaupt, und die
Ungerechtigkeit als ihr Gegensatz ist nicht ein Bestandteil der Unsittlichkeit,
sondern die ganze Unsittlichkeit. Welcher Unterschied aber zwischen der
Sittlichkeit und der Gerechtigkeit in diesem Sinne noch bestehen bleibt, das
lässt sich aus dem oben Bemerkten ersehen. Sie ist mit ihr identisch, aber die
Beziehung in der sie aufgefasst wird, ist nicht dieselbe. Sittlichkeit, sofern
sie in Bezug auf andere geübt wird, ist Gerechtigkeit; sofern sie befestigte
Gesinnung mit diesem Inhalt ist, ist sie Sittlichkeit ohne weiteren Zusatz.
Je nachdem
wie die Gerechtigkeit mit der Tugend in Verbindung steht, hat sie mehrere
Bedeutungen: neben der Gerechtigkeit, die den Inbegriff aller Sittlichkeit
bedeutet, gibt es noch eine andere. Was das Wesen und die Beschaffenheit dieser
letzteren ist, das bleibt zu untersuchen. Das Ungerechte haben wir bestimmt als
das, was wider das Gesetz und was wider die Gleichheit anläuft, das Gerechte
dagegen als das, was dem Gesetz und der
Gleichheit
entspricht. Nun hatte die Ungerechtigkeit, von der vorher die Rede war, die
Bedeutung des Gesetzwidrigen. Da aber das, was wider die Gleichheit ist nicht
dasselbe ist wie das, was wider das Gesetz ist, sondern ein anderes, so wie der
Teil dem Ganzen gegenüber steht, denn was wider die Gleichheit ist, ist zwar
alles auch wider das Gesetz, aber nicht alles was wider das Gesetz ist, ist
auch wider die Gleichheit, so ist auch das Ungerechte und die Ungerechtigkeit
nicht in beiden Bedeutungen dasselbe, sondern beides ist verschieden, das eine als
das Ganze, das andere als ein Teil. Denn Ungerechtigkeit
in diesem
Sinne ist ein Teil der Ungerechtigkeit überhaupt, und ebenso Gerechtigkeit in
diesem Sinne ein Teil der Gerechtigkeit überhaupt. Wir haben daher über die
Gerechtigkeit und die Ungerechtigkeit im engeren Sinne und über das Gerechte
und Ungerechte im gleichen Sinne zu verhandeln. Soviel also ist klar, dass
Gerechtigkeit mehrere Bedeutungen hat, und dass es neben der Gerechtigkeit, die
den Inbegriff aller Sittlichkeit bedeutet, noch eine andere gibt.
Die erste
Bedeutung der Gerechtigkeit ist im Kontext des Rechtes und Gesetzes.
Aristoteles hat mit seinen Darlegungen über die Gerechtigkeit als Teil der
Tugend einen bestimmten materialen Bereich und einen formalen Aspekt der
gesellschaftlich-ethisch-politischen Wirklichkeit entdeckt und zum ersten Mal
thematisiert.[9]
„Da nun der
Ungesetzliche ein Ungerechter und der Gesetzestreue ein Gerechter war, so
ergibt sich, dass alles was gesetzlich ist, in gewissem Sinne auch gerecht ist…
So nennt man denn gerecht in einem Sinne dasjenige, was in der staatlichen
Gemeinschaft die Glückseligkeit und ihre Bestandteile hervorbringt und erhält. [10]
Aristoteles
relativiert die gesetzliche Bestimmung der Gerechtigkeit, indem er zwei
Gerechtigkeitsarten unterscheidet: die gesetzliche Gerechtigkeit als universal
und die als Teil der ganzen Tugend als Teilgerechtigkeit oder partikuläre
Gerechtigkeit. Da uns (nach allgemein verbreiteten Vorstellungen und
Wortverwendungen) der Gesetzesübertreter als ungerecht und der Beobachter des
Gesetzes als gerecht galt, so ist offenbar alles Gesetzliche in einem
bestimmten Sinne gerecht und recht.[11]
Es ist die
Einsicht, dass das, was im Staat als gerecht gilt, davon abhängt, wer gerade
die politische Macht und damit auch die juristische und ethische
Definitionsmacht besitzt; die Gesetze regeln alle Lebensbereiche, wobei sie den
Nutzen im Auge haben, und zwar indem sie entweder den allen Bürgern gemeinsamen
Nutzen verfolgen oder aber den Nutzen der Aristokraten oder jeweiligen Herrscher,
mögen sie dies Dank ihrer Tugend oder einer sonstigen sie auszeichnenden Eigenschaft
sein.[12]
Aristoteles
diskutiert in langen Abschnitten den Unterschied zwischen objektivem Unrecht,
ungerechter äußerer Handlung und Ungerechtigkeit als sittlichem Habitus des
Subjektes, sowie noch einmal die Bedeutung der subjektiven Momente von Vorsatz
und Freiwilligkeit. Die Gerechtigkeit ist von allen Tugenden die vollkommene
Tugend, freilich nicht die vollkommene Tugend überhaupt, sondern soweit sie auf
andere Bezug hat. Deshalb gilt sie dann oft auch als die vorzüglichste unter
den Tugenden. Sie gilt darum als die vollkommenste Tugend, weil sie die
Anwendung der vollkommenen Tugend ist. Vollkommen ist sie aber, weil ihr
Inhaber die Tugend auch gegen andere ausüben kann und nicht bloß für sich
selbst.[13]
Damit wird
die Gerechtigkeit als eines fremden Gutes zum Bestandteil der Tugend gemacht.[14]
Dies ist die Eudemische Ethik, wonach derjenige gut ist dem die natürlichen
Güter gut, d.h. nicht schädlich sind.[15]
Das Verhältnis
der beiden Arten der Gerechtigkeit kann man nach Bien so bestimmen: Beide
Gerechtigkeiten implizieren eine Relation auf andere hin, nur bezieht sich eine
auf Ehre oder Eigentum oder Gesundheit und entspringt aus der unordentlichen
Freude am Gewinn, während sich die andere auf alles bezieht, womit der Tugendhafte
es sonst zu tun hat.
Die
universale Gerechtigkeit enthält als ihre Konkretisierung alle anderen
Tugenden: die Tapferkeit, die Selbstbeherrschung, die Ehrlichkeit, die weiteren
Teiltugenden A, B, C, D usw. Eine dieser partikulären oder Teiltugenden ist nun
die Haltung, die auf ungeordneten Güterbesitz und Haben-Wollen gerichtet ist.
Da die ihr konträre Ungerechtigkeit auf ein Mehr, ein Zuviel und Ungleichheit
aus ist, kann sie selbst auch Gerechtigkeit der Gleichheit (bzw. des
Ausgleichs) heißen. Die partikuläre Gerechtigkeit regelt zwei Bereiche: 1) die
Zuteilung von Ehre oder Geld oder anderen Gütern, die unter die
Staatsangehörigen zur Verteilung gelangen können: austeilende Gerechtigkeit 2) den
vertraglichen Verkehr der einzelnen untereinander: „korrektive (ausgleichende)
Gerechtigkeit.“ Die partikuläre Gerechtigkeit
wird seit Thomas von Aquin als Tausch oder kommutative Gerechtigkeit
bezeichnet. Das ist die Tugend, die dann gegeben ist, wenn der freiwillige
vertragliche und geschäftliche Verkehr von zwei Partnern richtig und nach
Gebühr abläuft. [16] Austausch
oder Vertragsbeziehungen sind teils freiwillig (wie Kauf, Verkauf, Leihe,
Zinsdarlehen…) und teils unfreiwillig (entweder heimliche Handlungen wie
Diebstahl, Ehebruch oder gewaltsame Aktionen wie Misshandlung,
Freiheitsberaubung).[17]
Die
Formulierung von Gustav Radbruch gibt eine klare Gegenüberstellung von
ausgleichender und austeilender Gerechtigkeit:
"Gerechtigkeit
in solchem Sinne bedeutet Gleichheit. Aber die Gleichheit selbst ist
verschiedener Bedeutung fähig. Sie kann einerseits ihrem Gegenstande nach auf
Güter bezogen werden oder auf Menschen, gerecht ist der Lohn, der dem Werte der
Arbeit entspricht, aber auch die Strafe, die den einen trifft gleich dem
anderen. Sie kann andererseits ihrem Maßstabe nach absolute oder relative
Gleichheit sein, Lohn gleich Arbeit, aber Bestrafung mehrerer nach dem
Verhältnis ihrer Schuld. Beide Unterscheidungen verbindet die berühmte Lehre
des Aristoteles von der Gerechtigkeit. Die absolute Gleichheit zwischen Gütern.
z.B. zwischen Arbeit und Lohn, zwischen Schaden und Ersatz, heißt bei ihm
ausgleichende Gerechtigkeit, die verhältnismäßige Gleichheit in der Behandlung
verschiedener Personen, etwa die Besteuerung nach Maßgabe der Tragfähigkeit,
die Unterstützung nach Maßgabe der Bedürftigkeit, die Belohnung und Bestrafung
nach verdienst und Schuld, ist dagegen das Wesen der austeilenden
Gerechtigkeit. Die ausgleichende Gerechtigkeit fordert mindestens zwei Personen,
die austeilende Gerechtigkeit deren mindestens drei. Jene zwei Personen stehen
einander gleichberechtigt gegenüber, von jenen mindestens drei Personen aber
ist die eine, die den anderen Lasten auferlegt oder Vorteile gewährt, den
anderen übergeordnet. Die ausgleichende Gerechtigkeit ist die Gerechtigkeit im
Verhältnis der Nebenordnung, die austeilende Gerechtigkeit will im Verhältnis
der Über- und Unterordnung gelten. Die ausgleichende Gerechtigkeit ist die
Gerechtigkeit des Privatrechts, die austeilende Gerechtigkeit die Gerechtigkeit
des öffentlichen Rechtes. Damit ist bereits das Verhältnis der beiden Arten der
Gerechtigkeit zueinander hinreichend geklärt. Die ausgleichende Gerechtigkeit
ist Gerechtigkeit zwischen Gleichberechtigten, setzt also einen Akt der
austeilenden Gerechtigkeit voraus, der den Beteiligten die Gleichberechtigung,
die gleiche Verkehrsfähigkeit, den gleichen Status verliehen hat. So ist die
austeilende Gerechtigkeit die Unform der Gerechtigkeit. In ihr haben wir die
Idee der Gerechtigkeit gefunden. auf die der Rechtsbegriff orientiert werden
muss."[18]
Bei den
vertraglichen Beziehungen der Menschen bedeutet da Gerechte zwar eine bestimmte
Gleichheit und das entsprechende Ungerechte bedeutet Ungleichheit, „aber es
hält sich nicht an jene Proportion, sondern an die arithmetische. Denn es liegt
nichts daran, ob der Gute den Schlechten um etwas betrogen hat oder der
Schlechte den Guten, noch auch, ob der Gute Ehebruch gegangen hat oder der
Schlechte, das Gesetz betrachtet die Partner als gleich ob der eine das Unrecht
getan und der andere es erlitten hat, ob der eine den Schaden verursacht hat
und der andere davon betroffen worden ist."[19]
Aus diesem Text
geht hervor, dass Aristoteles das Gleichheitsprinzip in egalitären Kontext ablehnt.
Gleichverteilung im Sinne von "one man, one piece", so befürchtet er,
führt zu Streit. Dagegen ist noch offen, wonach sich die Angemessenheit hier
richten soll. Die Bemerkung, dass es um die Verteilung von öffentlichen
Anerkennungen gehe, deutet darauf hin, dass Leistungen für die Gemeinschaft
nach dem Beitragsprinzip belohn werden sollen:[20]
Denn auch
dann, „wenn eine Verteilung aus gemeinsamen Geldmitteln erfolgt, wird sie sich
an das Verhältnis zu halten, in dem die (zum Ganzen) beigesteuerten Beträge zueinander
stehen"[21]
Das
Grundprinzip der austeilenden Gerechtigkeit ist, dass das Gleiche Gleiches und das
Ungleiche Ungleiches erhält. Die austeilende Gerechtigkeit besteht aus
folgenden Elementen:[22]
o
Jemand, der austeilt
o
Eine gemeinsame materielle oder immaterielle „Gütermasse“, die zur
Verteilung ansteht,
o
Mindestens zwei Personen, unter die verteilt werden soll,
o
Eine „Würdigkeit“ und ein Anspruchsgrund, an dem gemessen einem jeden
ein bestimmtes Gütermaß zusteht,
o
Der bestimmte, der Würdigkeit jeder der beiden Personen entsprechend zuzuweisende Anteil an
gemeinsamem Gut, sowie nicht zu vergessen, da Gegenstand und Anlass aller
dieser Überlegungen,
o
Die Gerechtigkeit dessen, der die Zuteilung vornimmt.
Die
Verteilung der politischen Macht ist Gegenstand des politischen Streitens. Es
ist dies ein Streit, der auch mit Argumenten geführt wird. In diesem Streit
beharren die Demokraten auf das Recht der freien Geburt, die Oligarchen auf den
Besitz, andere sehen ihr Vorrecht in der vornehmen Abstammung, die Aristokraten
in der Tugend.
***
Aristoteles bezeichnet
die gerechte Handlungsweise als die Mitte zwischen dem Unrechttun und dem
Unrechtleiden. „Das erstere bedeutet, für sich zuviel nehmen, das letztere
zuwenig bekommen. So ist denn die Gerechtigkeit als Charaktereigenschaft das innehalten
der Mitte; aber sie ist es nicht in demselben Sinne wie die anderen Arten der
sittlichen
Gesinnung, sondern in dem Sinne, dass sie die Mitte des Gegenstandes trifft,
während die Ungerechtigkeit, die jenseits und diesseits der Mitte liegt den
Quanta des Gegenstandes anstrebt. Gerechtigkeit nun ist die Gesinnung, vermöge
deren der Gerechte ein solcher Mann heißen darf, der Gerechtes mit bewusstem
Vorsatz tut und, wo es sich um das Zuteilen handelt, für sich im Verhältnis zum
anderen, und für den anderen im Verhältnis zum dritten, nicht so verfährt, dass
er von dem was begehrenswert ist, sich selbst zuviel und dem Nächsten zuwenig
zuwendet, und bei dem, was eine Schädigung bedeutet, es in umgekehrter Weise
macht, sondern so, dass er das nach Proportion Gleiche innehält für sich und
ebenso für den anderen im Verhältnis zu einem dritten. Die Ungerechtigkeit aber
ist die dieser entgegengesetzte Gesinnung des ungerechten Mannes, und das
bedeutet im Gegensatze zur Forderung der Proportionalität die Richtung auf das
Zuviel und das Zuwenig in Vorteil und Nachteil. Daher ist die Ungerechtigkeit
selbst ein Zuviel und ein Zuwenig, weil sie auf das Zuviel und Zuwenig
gerichtet ist, auf das Zuviel von dem, was ohne weiteres einen Vorteil, und auf
das Zuwenig von dem, was einen Nachteil bedeutet, wo es die eigene Person gilt,
und ebenso in der Behandlung der anderen, wo es im ganzen auf dasselbe
hinausläuft, gleichviel ob die Verletzung der Proportionalität in der einen
oder der anderen Richtung geschieht. Wo ein ungerechtes Verfahren vorliegt, da
gibt es ein Unrechtleiden, wenn man zuwenig empfängt, und ein
Unrechttun,
wenn man für sich zuviel nimmt. Damit darf die Frage nach dem Wesen der Gerechtigkeit
einerseits, der Ungerechtigkeit andererseits, und ebenso die nach dem Wesen des Gerechten und Ungerechten überhaupt als erledigt
gelten.“[23]
Es stellt
sich nun die Frage, wo diese Mitte liegt?
Aristoteles
will ein mathematisches Verfahren gefunden haben, mit dessen Hilfe er diese
Mitte festlegen kann:
Die
Tugendanteile der Personen sind proportional zu den ganzen Personen:
Person A :
Person B = Anteil a : Anteil b
Und daraus
folgt:
(Person A + Anteil
a) : (Person B + Anteil b) =
Person A : Person
B
das
Proportionale ist hier das Gerechte, nämlich die Mitte und das Mittlere
zwischen dem, was der Proportionalität zuwiderläuft.[24]
Es liegt nun
in der Autorität der Gesellschaftsordnung, die bestimmt, was zu viel und was zu
wenig ist, die die beiden Extreme, d.h. die beiden Laster, und damit schon die
Tugend festsetzt, die zwischen beiden liegt. Daraus folgt: gut ist, was nach
der bestehenden Gesellschaftsordnung gut ist, was durchaus eine konservative
Funktion ist: die Aufrechterhaltung der bestehenden Gesellschaftsordnung. Die
eigentliche Leistung dieser Lehre ist nicht, das Wesen der Gerechtigkeit zu
bestimmen, sondern die Geltung der bestehenden, in der positiven Moral und dem
positiven Recht etablierten Gesellschaftsordnung zu bekräftigen.[25]
Aristoteles
unterscheidet zwei verschiede Ausgleichgerechtigkeiten: Tauschgerechtigkeit
(freiwillig) und korrigierende richterliche Gerechtigkeit (unfreiwillig). In der
Tauschgerechtigkeit muss alles, was untereinander ausgetauscht wird, in einem
gewissen Sinne vergleichbar sein. Geld hat z.B. eine solche Funktion. Das Geld als
ein Maß aller Dinge stellt eine Gleichheit unter ihnen her. Ohne Austausch wäre
keine Gemeinschaft und ohne Gleichheit kein Austausch und ohne Vergleich (Kommensurabilität)
keine Gleichheit.[26]
Der zweite
Typ von Ausgleichgerechtigkeit, die richterliche, basiert auf der unfreiwilligen
Ebene: Es ist die Aufgabe des Richters, in ungleichen Fällen und bei ungerechter
Verteilung von Gewinn und Schaden für einen Ausgleich zu sorgen.
Ein weiterer
Begriff, der in der Gerechtigkeitsphilosophie bei Aristoteles erörtert wird,
ist die Fähigkeit (die Tugend), in Einzelfällen eines Versagens des
geschriebenen Gesetzes richtig zu entscheiden und zu handeln: Der Billige ist
von der Art, dass er solches Recht will und verwirklicht, und dass er nicht in
kleinlicher Genauigkeit sein Recht solange verfolgt, bis es zu Unrecht wird,
sondern, obwohl das Gesetz auf seiner Seite stünde, geneigt ist, mit einem bescheideneren
Teil zufrieden zu sein. Eine solche sittliche Haltung, die Billigkeit, ist
selbst eine Art von Gerechtigkeit.
Die
Verbindung zwischen Billigen und Gerechtigkeit ist im folgenden Zitat von Aristoteles
anschaulich:
„Entweder
sei das Gerechte nichts wert, oder das Billige sei nicht gerecht, wenn es ein
anderes ist als das Gerechte; oder wenn beide wertvoll seien, so seien sie
dasselbe. Das etwa sind die Erwägungen, aus denen sich die Bedenken, die das
Billige erregt, ergeben. Indessen, wenngleich das alles in gewissem Sinne
richtig ist, es ist doch kein eigentlicher Gegensatz zwischen beiden. Das
Billige, indem es besser ist als eine gewisse Art des Gerechten, ist selbst ein
Gerechtes; es ist nicht, als gehörte es einer anderen Gattung an, besser als
das Gerechte. Es ist also Gerechtes und Billiges dasselbe, und während beide
wertvoll sind, ist das Billige das Höherstehende von beiden.
Was die
Schwierigkeit dabei ausmacht, ist dies, dass das Billige wohl ein Gerechtes
ist, aber nicht das Gerechte im Sinne des positiven Gesetzes, sondern im Sinne
einer Verbesserung des nach dem Gesetze Gerechten. Der Grund liegt darin, dass
jedes Gesetz eine allgemeine Bestimmung ist, manche Fälle aber nicht nach einer
solchen allgemeinen Bestimmung richtig behandelt werden können.“[27]
Solche
Verhaltensweisen sind die dianoetisch Tugend, die als Klugheit gilt.[28]
Platon beschreibt
in seinen Dialogen seine Politeia.[29]
Die Polis wird wie ein großer Mensch vorgestellt. Sie war im antiken
Griechenland kein Staat, da ihr die Souveränität nach innen und außen,
Konzentration und Verselbstständigung der politischen Entscheidungsgewalt durch
Bürokratie fehlten. Die Polis war eine autarke Bürgerschaft, die selbst
regierte. Dementsprechend befasst sich Platons Politeia nicht mit dem Aufbau
und den Strukturen eines hierarchisch geordneten Staates, sondern vielmehr mit
den Bedingungen und Formen, Institutionen und Normen der bürgerlichen
Selbstverwaltung.
Denn Sinn
und Zweck (telos) des menschlichen Lebens ist Vervollkommnung der Seelen und
die Aufgabe der Polis ist dies zu ermöglichen und zu fördern. Die menschliche
Psyche setzt sich noch Platon aus drei Teilen zusammen: den Begierden und
Leidenschaften, den Tugenden und der Vernunft. diese müssen sich als Ganzes
unterstützen. Sie werden von drei Ständen realisiert: für die Vernunft sind die
Regenten zuständig, für die Tugend die Wächter und für die Leidenschaften das
einfache Volk.
die beste
aller denkbaren Verfassungen sind nach Platon die gemäßigte Aristokratie und
die konstitutionelle Monarchie, die dem Gemeinwohl dient. Aus der Aristokratie
folgt die Timokratie und dann die Oligarchie.
Politik ist für Aristoteles ein Teil
der praktischen Philosophie und Fortsetzung der Ethik.[30]
Im Unterschied zu Platon geht
Aristoteles nicht von der Idee des Guten aus, sondern von der empirischen Realität.
Die
empirische Realität bei Aristoteles ist, dass jeder Mensch nach Gutem bestrebt
ist. Dies ist jedoch eine mögliche Interpretation der empirischen Realität.
Er findet das Einzelne in der ewigen
Form, die als schaffendes Prinzip den Primat über die Materie besitzt und ihr
Gestalt, die Bewegung und Veränderung vermittelt.
Er geht vom Streben der Menschen nach Glückseligkeit
aus.
Die Polis realisiert Gesetzesherrschaft
oder Nomokratie.
Neben der universalen Gerechtigkeit
gibt es noch die partikulären Formen: die distributive (austeilende), die
kommutative (ordnende) und die ausgleichende (Tausch-Gerechtigkeit).
Aristoteles insistiert auf der Trennung
des Öffentlichen und des Privaten.
Ist das Tun der Regenten am Gemeinwohl
orientiert, so ist die Regierung gut. Orientiert sie sich aber nur am eigenen
Nutzen der Regenten selbst, so ist sie schlecht.
Gute Staatenformen sind für ihn: Monarchie,
Aristokratie, Politie und schlechte Tyrannis, Oligarchie, Demokratie.
Das konstitutive Prinzip der
Aristokratie liegt in der Tugend, das der Oligarchie im Reichtum und die
Demokratie/Politie in der Freiheit.
Präferiert wird die Politie, in der die
wenigen Reichen insgesamt so viel Gewicht haben wie die vielen Armen
(Zensusstimmrecht) und alle Bürger sich im Sinne eines Rotationsprinzips in der
Rolle der Regenten und Regieren abwechseln.
Man soll die einzelnen Prinzipien durch
einander relativieren und Mischverfassungen (Politie) institutionalisieren.
Seine Theorie der Mischverfassungen
gilt noch heute: alle Bürger (Demokratie) wählen ein Parlament (Aristokratie),
das wiederum einen einzelnen zum Kanzler bestimmt (Monarchie).[31]
-
Aristoteles
unterscheidet zwischen Gewissentugend und Sozialtugend. So ist Gerechtigkeit
als Sozialtugend das Bindeglied zwischen Ethik, Ökonomie und Politik.
-
Es gibt verschiedene
Gerechtigkeiten, die alle als Tugenden gelten. Es gibt jedoch noch eine
Gerechtigkeit neben der ganzen Tugend.
-
Aristoteles hat mit seinen Darlegungen über die Gerechtigkeit als Teil
der Tugend einen bestimmten materialen Bereich und einen formalen Aspekt der
gesellschaftlich-ethisch-politischen Wirklichkeit entdeckt und zum ersten Mal
thematisiert.
-
Aristoteles relativiert die gesetzliche Bestimmung der Gerechtigkeit,
indem er zwei Gerechtigkeitsarten unterscheidet: die gesetzliche Gerechtigkeit
als universal und die als Teil der ganzen Tugend als Teilgerechtigkeit oder
partikuläre Gerechtigkeit. Da uns (nach allgemein verbreiteten Vorstellungen
und Wortverwendungen) der Gesetzesübertreter als ungerecht und der Beobachter
des Gesetzes als gerecht galt, so ist offenbar alles Gesetzliche in einem
bestimmten Sinne gerecht und recht.
-
Die Gerechtigkeit ist als eines fremden Gutes zum Bestandteil der Tugend
gemacht. Dies ist die Eudemische Ethik, wonach derjenige gut ist dem die
natürlichen Güter gut, d.h. nicht schädlich sind.
-
Beide Gerechtigkeiten (als Ganze und Teil der Tugend) implizieren eine
Relation auf andere hin, nur bezieht sich eine auf Ehre oder Eigentum oder
Gesundheit und entspringt aus der unordentlichen Freude am Gewinn, während sich
die andere auf alles bezieht, womit der Tugendhafte es sonst zu tun hat.
-
Die partikuläre Gerechtigkeit regelt zwei Bereiche: 1) die Zuteilung von
Ehre oder Geld oder anderen Gütern, die unter die Staatsangehörigen zur
Verteilung gelangen können: austeilende Gerechtigkeit 2) den vertraglichen
Verkehr der einzelnen untereinander: korrektive (ausgleichende) Gerechtigkeit.
-
Das Grundprinzip der austeilenden Gerechtigkeit ist, dass das Gleiche
Gleiches und das Ungleiche Ungleiches erhält.
-
Aristoteles bezeichnet die gerechte Handlungsweise als die Mitte
zwischen dem Unrechttun und dem Unrechtleiden.
-
Es liegt nun in der Autorität der Gesellschaftsordnung, die bestimmt,
was zu viel und was zu wenig ist, die die beiden Extreme, d.h. die beiden
Laster, und damit schon die Tugend festsetzt, die zwischen beiden liegt.
-
Daraus folgt: gut ist, was nach der bestehenden Gesellschaftsordnung gut
ist, was durchaus eine konservative Funktion ist: die Aufrechterhaltung der
bestehenden Gesellschaftsordnung.
-
Aristoteles unterscheidet zwei verschiede Ausgleichgerechtigkeiten:
Tauschgerechtigkeit (freiwillig) und korrigierende richterliche Gerechtigkeit
(unfreiwillig).
-
Billigen ist die Fähigkeit (die Tugend), in Einzelfällen eines Versagens
des geschriebenen Gesetzes richtig zu entscheiden und zu handeln.
-
Im Unterschied zu
Platon geht Aristoteles nicht von der Idee des Guten aus, sondern von der
empirischen Realität.
-
Aristoteles insistiert
auf der Trennung des Öffentlichen und des Privaten.
-
Die Aristoteles’
Theorie der Mischverfassungen gilt noch heute: alle Bürger (Demokratie) wählen
ein Parlament (Aristokratie), das wiederum einen einzelnen zum Kanzler bestimmt
(Monarchie).
John Rawls
ist einer der bedeutendsten Moralphilosophen unseres Jahrhunderts. Mit seiner
Theorie bekam die Politische Philosophie neue Impulse. Viele verschiedene
Philosophen setzten sich mit seiner Theorie auseinander und daraus entwickelten
sich neue philosophische Ansätze.
Rawls
Theorie ist, wie er selbst darstellt, eine realistische Utopie und eine ideale
Gesellschaftsordnung, die in dieser Welt tatsächlich funktionieren würde. Es
geht ihm aber nicht um die Verwirklichung seiner Theorie, sondern viel mehr
darum, dass schon die Möglichkeit menschlicher Gerechtigkeit uns mit dieser
Welt versöhnen kann.[32]
1971
erschien sein Werk „A theory of justice“ (TdG). Etwa 22 Jahren später, im Jahr
1993, entwickelte und ergänzte er seine Theorie in „Political Liberalism“ (PL).
1999 erschien dann „The Law of Peoples“.
Bei TJ und
PL geht es um die Idee der öffentlichen Vernunft, aber sie sind asymmetrisch:
PL beschäftigt sich mit der Frage, wie ist von bereits aus TJ erhaltenen
übergreifenden und umfassenden Lehren der Gerechtigkeit zu vernünftigen
politischen liberalen Konzeptionen zu gelangen, die nicht umfassend sind. Die
religiösen Lehren sind zwar umfassend, aber nicht liberal. Es handelt sich
dabei um zwei verschiedene Arten der öffentlich Vernunft: die öffentliche
Vernunft bei TJ als gegeben durch eine umfassende liberale Lehre und die
öffentliche Vernunft von PL als ein Weg der Begründung der politischen Werte,
die von freien und gleichen Bürgern vertreten werden.
Die
Hauptfrage von „The Law of Peoples“ ist: können Demokratie und umfassenden
religiöse und nichtreligiöse Lehren kompatibel sein? Seine Antwort lautet: ja;
wobei hier Toleranz (modus vivendi) im Vordergrund steht.
Das Spannungsverhältnis
zwischen dem Gleichheitspostulat für gerechtes Handeln und der Forderung nach
freier Entfaltung der Persönlichkeit (Eigeninteresse) wurde besonders seit
Hobbes neu dimensioniert. Der klassische Gleichheitsbegriff bei Aristoteles wird
jetzt nicht nur im Sinne eines universellen Geltungsanspruches oder im Sinne
eines Interessenausgleichs, sondern auch als ein Moment verstanden, welches
natürliche Freiräume von Individuen einengt. Das natürliche Recht erhebt den
Anspruch auf die Verbindlichkeit der Normen, die für alle gleichermaßen gelten
sollen.
Auch bei
Rawls, wie bei Platon und Aristoteles, kommt der Gerechtigkeit die Bedeutung
einer ersten Tugend sozialer Institution zu.
Rawls’
Konzept ist eine Gerechtigkeit als Fairness, die in vier Thesen zusammengefasst
werden kann: [33]
Gerechtigkeit
als Fairness ist das fundamentale Kriterium der politischen Institutionen.
·
Gerechtigkeit als Fairness steht im Gegensatz zm Utilitarismus.
·
Entscheidungen werden durch rationale Klugheitswahl wissenschaftlich getroffen.
·
Methodisches Ziel einer wissenschaftlichen Ethik ist ein Überlegungsgleichgewicht
zwischen rational legitimierten Gerechtigkeitsprinzipien und überlegten
sittlichen Überzeugungen.
·
Kooperation zu wechselseitigem Vorteil erfolgt durch Identität der
Interessen, im die Zusammenarbeit ein besseres Leben für jeden ermöglicht.
Die Interessenskonflikte entstehen dadurch, dass jeder einen möglichst großen
Anteil an der Nutzenmenge anstrebt. Die Prinzipien
der Konfliktlösung sind dabei mit den Prinzipien der distributiven Gerechtigkeit
identisch.
Gerechtigkeit gilt bei Rawls als notwendige Bedingung mit absoluter
Priorität, aber nicht als ausreichende Bedingung. Gerechtigkeitsprinzipien
lassen sich aus dem rationalen Selbstinteresse unter bestimmten idealen
Bedingungen ableiten.
Rawls’ Gerechtigkeitstheorie ist eine Fairnessgerechtigkeit weil
-
jeder den gleichen Vorteil hat.
-
die Gerechtigkeit basiert auf Freiwilligkeit.
-
die Kooperation die Grundvoraussetzung der Gerechtigkeit ist.
Rawls stellt
zwei verschiedene Modelle der Gerechtigkeit vor: das Vertragsmodell und das Kohärenzmodell.
Diese Modelle werden hier vorgestellt.
Der Vertragsgedanke
wird zum ersten Mal im Kriton-Dialog bei Platon als Vereinbarungen und
Verpflichtungen in der Gesellschaft thematisiert, die oft als fiktive Verträge
gelten.
Jedoch
erhält seit der Aufklärungsphilosophie der Vertragsgedanke einen neuen Gehalt. Eine
politische Ordnung ist dann und nur dann legitim, wenn ihr alle, die unter
dieser Ordnung leben, als Freie und Gleiche in einem Vertrag zugestimmt haben
(Urvertrag) oder immer wieder zustimmen (impliziter Vertrag) oder im Prinzip
zustimmen konnten (hypothetischer Vertrag)
John Rawls ist
Vertreter für den Urvertrag für den impliziten Vertrag: der Urvertrag ist die
einzig legitime Form der Staatsbegründung, aber er muss immer wieder erneuert
werden. Thomas Hobbes und Kant können als Vertreter des hypothetischen Vertrags
genannt werden.[34]
Das
moralische Subjekt im Vertragsmodell der Gerechtigkeit ist ein hypothetisches
Selbst hinter dem Schleier des Nichtwissens. Die Vertragspartner setzen sich in
einen Zustand, in dem sie über die eigene soziale Lage keine Information
besitzen.
In einem
solchen Zustand kann ein fairer Vertrag zustande kommen.
Die Rawls’
Theorie ist eine Begründung der ethischen Normen nach Kantscher Tradition. Seine Theorie ist nicht so allgemein wie bei
Platon, da sie auf die einzelnen angewendet wird und Effizienz, Koordination
und Stabilität gesichert werden sollen.
Zwei
Gerechtigkeitskriterien von Rawls sind:
-
Gleiches Recht innerhalb des unfangreichsten Gesamtsystems gleicher
Grundfreiheiten.
-
Wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten sollen den am wenigsten
Begünstigten den größtmöglichen Vorteil bringen.
-
Ein Vertrag
kommt in verschiedenen Stufen zustande:
In der
ersten Stufe herrscht ein vollständiger
Schleier des Nichtwissens. Die Vertragspartner wissen nichts über ihre eigene
Lage und Vorteile in der Gesellschaft.
In der
zweiten Stufe wird die Verfassung erarbeitet, der Schleier soll sich nun lüften
und die Vertragspartner kennen ein wenig die wesentlichen Eigenschaften ihrer Gesellschaft,
z.B. die Informationen über Ressourcen, Wirtschaft usw.
In der
dritten Stufe werden die fiktiven Merkmale derjenigen Entscheidungssituation
bekannt gegeben, die für eine gerechte Gesetzgebung als Ergebnis rationaler
Wahl konstitutiv ist.
Und
schließlich, in der vierten Stufe, sollen die erhaltenen Regeln durch
Verwaltung und Justiz und durch Bürger allgemein auf Einzelfälle angewendet
werden.
Wie zu sehen
ist, wird im Urzustand kein Vertrag abgeschlossen. Der Urzustand bei Rawls ist
nur ein Gedankenexperiment zur Vermeidung der Eigeninteressen, die Konflikte
verursachen können.
Das Vertragsmodell
fördert in diesem Sinne eine Operationalisierung des moralischen Standpunktes
durch einen Fairness-Filter.[35]
Das
moralische Subjekt in der Vertragstheorie ist ein Subjekt mit Selbstinteresse.
Um unter Subjekten mit jeweiligem Selbstinteresse zu einem Vertrag kommen zu können,
soll das Selbstinteresse durch den Schleier des Nichtwissens ausgeschaltet
werden. Dieses Gedankenexperiment dient zur Rechtfertigung der Vertragstheorie.
Mit dem
Schleier des Nichtwissens kann in Rawls’ Vertragstheorie die Beziehung zwischen
den Subjekten symmetrisch gesehen werden. Allein in Folge der Einstimmigkeit
der Subjekte können dabei Prinzipien ihre Anerkennung finden. Die
Gerechtigkeitsprinzipien werden in einem Vertrag linear und deduktiv
abgeleitet. Das heißt, die bestehenden Normen, die selbst durch Verträge und
Vereinbarungen zustande gekommen sind, sollen als allgemein gültige Prinzipien (Fairnessprinzip)
das Ableitungsverfahren unterstützen. Die so erhaltenen Prinzipien haben dann
eine Endgültigkeit und Universalität für die Gesellschaft als ganze.
Das Fairnessprinzip
besitzt nach Rawls zwei Merkmale:
-
Fairnesspflicht: Rechte und Pflichten entstehen aus der Gegenseitigkeit
von Vorteilen, wobei Vorteile nicht als Nutzenabwägen einzelner Unternehmungen
verstanden werden dürfen, sondern einen allgemeinen Rahmen bezeichnen.
-
Fairness selbst: Fair (gerecht) ist all das, was unter fairen (für alle
gleichen) Bedingungen beschlossen worden ist, wobei die fairen Bedingungen
einen Zustand bezeichnen, in dem alle Beteiligten gleich und frei sind.
Rawls zeigt,
dass unter dem Schleier des Nichtwissens rationale und wohl informierte
Personen als erstes Prinzip der Gerechtigkeit gleichen maximale Freiheiten und
als zweites Prinzip die Verteilung von Grundgütern nach Maßgabe der
Besserstellung der Benachteiligten wählen würden. Während bei Hobbes die
Konzentration von Gewaltmitteln beim Souverän und der Ausschluss konkurrierender
normativer Wahrheitsansprüche den bürgerlichen Friedenszustand garantieren
sollen, tritt an diese Stelle in der Kantischen Konzeption Rawls der
Gerechtigkeitssinn, d.h. die Überzeugung der Bürgerinnen und Bürger, dass die
institutionelle Grundstruktur Prinzipien der Gerechtigkeit als Fairness
entspricht.[42]
In der Gerechtigkeitstheorie von Rawls
sind bestimmte Ungleichheiten erlaubt. Soziale und wirtschaftliche
Ungleichheiten sollen so gestaltet sein, dass vernünftigerweise zu erwarten
ist, dass sie zu jedermanns Vorteil dienen. Dieser Grundsatz lässt zwei
Deutungen zu: Die Wendung „zu jedermanns Vorteil“ kann einmal im Sinne des
Optimalitätsprinzips, im Sinne des in den normativen Wirtschaftswissenschaften
gebräuchlichen Kriteriums der Pareto-Optimalität[43]verstanden
werden, kann zum anderen aber auch im Licht eines Prinzips präzisiert werden,
das Rawls als Differenzprinzip bezeichnet.
Nach Rawls können wir Gerechtigkeit
nicht über das Merkmal der Pareto-Optimalität definieren, da gerechte
Verteilungen immer nur eine Teilklasse von pareto-optimalen Verteilungen sind.[44]
Deshalb argumentiert Rawls für das Differenzprinzip. Das Differenzprinzip ist
ein Erlaubniskriterium für sozialökonomische Ungleichheit. Es besagt, dass die
besseren Aussichten der Begünstigten nur dann gerecht sind, wenn sie bzw. die
sie ermöglichenden sozioökonomischen Umstände zur Verbesserung der Aussichten
der am wenigsten begünstigten Gesellschaftsmitglieder beitragen. Dahinter steht
der Gedanke, dass die Gesellschaftsordnung nur dann günstigere Aussichten für
Bevorzugte einrichten und sichern darf, wenn das den weniger Begünstigten zum
Vorteil kommt. Rawls bezeichnet die durch das Differenzprinzip charakterisierte
Ordnung als System der demokratischen Gleichheit und unterscheidet es von den abzulehnenden
Systemen der natürlichen Freiheit und der liberalen Gleichheit.
Während im
Vertragsmodell ein hypothetisches Selbst hinter dem Schleier des Nichtwissens
das moralische Subjekt identifiziert, ist der Moralbeurteiler im Kohärenzmodell
ein empirisches Selbst, das in Beziehung mit anderen Subjekten und in Bezug auf
eigene Vorteile in der Gesellschaft asymmetrisch und ungleich steht. Ein
Überlegungsgleichgewicht ist ein Zustand in dem die Urteile und Prinzipien im
Gleichgewicht zusammenkommen können. Hier gilt nicht mehr die Einstimmigkeit (wie
bei Vertragsmodell), sondern ein Gleichgewicht der anerkannten Prinzipien im
Vordergrund. Ableitungsverfahren der Prinzipien ist dabei nicht mehr deduktiv
und linear, sondern dialektisch und induktiv und was als Resultat steht hat
einen vorläufigen Gültigkeitsstatus, da ein perfektes Gleichgewicht nicht zu
erreichen ist. Die Subjekte gehen dabei nicht von den allgemeinen
Fairnessprinzipien aus, sondern die konkreten Einzelurteile als Alltagsurteile
als Ausgangsurteilen operieren. Die Moralbeurteiler haben im
Überlegungsgleichgewicht einen Gerechtigkeitssinn, wodurch die Vereinbarungen
erzielt werden sollen.
****
Wo eine Entscheidung getroffen werden
muss, existieren meistens mehrere relevante Überlegungen, die richtig sein
können. Das Problem ist nun, dass jede dieser Überlegungen widersprüchliche
Lösungen impliziert und eine eindeutige Lösung nicht erreicht werden kann, wenn
man sich nicht für eine einzige Lösung entscheidet.
Eine Gerechtigkeitskonzeption soll nach
Rawls zu eindeutigen Lösungen führen, indem ein Überlegungsgleichgewicht
erreicht wird.
Überlegungsgleichgewicht ist nach ihm
ein Zustand, in dem alle Urteile auf allen Ebenen der Allgemeinheit nach
gebührender Überlegung übereinstimmen. „Es ist ein Gleichgewicht der
Überlegung, weil wir wissen, welchen Grundsätzen unsere Urteile entsprechen,
und aus welchen Voraussetzungen diese abgeleitet sind.“
Im Überlegungsgleichgewicht werden die
Intuitionen zueinander in Beziehungen gesetzt und eine moralische Wertordnung
aufgestellt. Daher wird sie sowohl vom politischen Konstruktivismus als auch
vom rationalen Intuitionismus verwendet.
Dabei existiert aber ein Auffassungsunterschied:
Für den Intuitionist ist ein Urteil korrekt,
das zu den richtigen, unabhängigen Urteilen führt, während für Konstruktivisten
ein Urteil richtig ist, weil es sich aus
dem vernünftigen und rationalen Konstruktionsverfahren ergibt.
Die Suche nach dem
Überlegungsgleichgewicht hat kein Ende, d.h. das Ziel ist ein Zustand, dessen
Unerreichbarkeit bereits bewusst sei. Erreichbar ist jedoch ein relativ
stabiles Gleichgewicht, in dem es mehrere beste Lösungen gibt. Es darf
allerdings nicht zwei Lösungen geben, von denen die eine unter einem Gesichtspunkt
und die andere unter einem anderen Gesichtspunkt die beste ist, ohne dass sich
sagen ließe, wie sie insgesamt zu vergleichen sind.
Auf dem Weg zum
Überlegungsgleichgewicht können folgende Phasen unterschieden werden:
Aufstellung, Konkretisierung und Generalisierung.
Eine Aussage wird geäußert. Politische
und moralische Aussagen werden meistens hypothetisch aufgestellt. Bei der Äußerung einer Aussage spielen die
Intuitionen auf der einen und die theoretische Rekonstruktionen auf der anderen
Seite eine wichtige Rolle. In der Theorie von Rawls sind Inhalt der Aussagen
und Urteilen eine Folge des Konstruktionsverfahrens, und dies bestimmt die
Struktur dieser Aussagen:
„Die Grundsätze der politischen
Gerechtigkeit (Inhalt) können als das Ergebnis eines Konstruktionsverfahrens
(Struktur) dargestellt werden. Im Zuge dieses Verfahren wählen rationale
Akteure als Vertreter von Bürgern unter vernünftigen Bedingungen die Grundsätze
zur Regulierung der Grundstruktur der Gesellschaft.“ [45]
In einer zweiten Phase werden die
Aussagen und Hypothesen konkretisiert und somit kommen neue Begriffe zustande,
die zunächst Divergenten verursachen
können. Zweckrationales Handeln in dieser Phase soll die Parteien jedoch zu
einem Überlegungsgleichgewicht führen.
In der Konkretisierung werden komplexe
Konzeptionen der Person und der Gesellschaft verwendet, um die Konstruktionen
aus der ersten Aufstellungsphase Form und Struktur zu geben. Dabei soll die
Person zur Rationalisierung fähig sein, da allein Intuitionen nicht mehr
ausreichend sind:
„... der politische Konstruktivismus
betrachtet die Person als Mitglied einer politischen Gesellschaft, die als eine
Generation übergreifendes System sozialer Kooperation verstanden wird. Von der
Personen wird gesagt, dass sie über die zu dieser Idee sozialer Kooperation
gehörigen beiden moralischen Vermögen verfügen: die Anlage zu einem
Gerechtigkeitssinn und die Befähigung zu einer Konzeption des Guten. Alle diese
stipulativen Festlegungen sind notwendig, um die Idee zu entfalten, dass sich
die Gerechtigkeitsgrundsätze aus einem angemessenen Konstruktionsverfahren
ergeben. Die spärliche Konzeption der Person des Intuitionismus würde für
diesen Zweck nicht ausreichen.“[49]
Eine Konkretisierung führt zum
begrifflichen Verstehen der Aussagen und Urteile. Es entstehen neue Begriffe
und innerhalb des
Konkretisierungsvorganges treten Regeln, Fälle und Resultate als neue Urteile
auf, die auf ein abduktives Verfahren deuten. Dieser Vorgang ist rational und
impliziert die theoretischen
Rekonstruktionsfähigkeiten.
Um ein Überlegungsgleichgewicht zu
erreichen, werden nicht nur Resultate, sondern auch Regeln und Fälle einander
gegenübergestellt, was gerade das Erreichen des Überlegungsgleichgewichts
schwierig macht. „ Konstruktivistische Auffassungen, die einen legitimen Platz
innerhalb der Moralphilosophie und der politischen Philosophie haben, haben
eine gewisse Ähnlichkeit mit konstruktivistischen Ideen in der Philosophie der
Mathematik...Eine der bestehenden Ähnlichkeiten ist aufschlussreich: In beiden
Fällen geht es darum, eine prozeduale Darstellung zu geben, die, soweit wie
möglich, alle relevanten Kriterien des korrekten Begründens – mathematisch,
moralisch oder politisch – erfüllt und offen legt. Urteile sind vernünftig und
stimmig, wenn sie das Ergebnis einer richtigen Anwendung des Verfahrens sind
und nur auf wahren Prämissen beruhen.“[50]
Urteile und Aussagen sind wahrheitsdifferente
Sätze, die behauptet, bestritten, begründen, bewiesen, angenommen, vermutet,
vorausgesetzt, hinzugedacht usw. werden können. Ein Urteil zu konkretisieren,
heißt es etwa nach seinem Objektivitätsgehalt zu überprüfen. Wie lässt sich so
eine Objektivitätskonzeption aufzubauen? Rawls formuliert mehrere Merkmale für
eine Objektivitätskonzeption, die gleichzeitig
als verschieden Konkretisierungsphasen bezeichnet werden Können:
„Das erste wesentliche Merkmal besteht
darin, dass eine Objektivitätskonzeption einen öffentlichen gedanklichen Rahmen
etablieren muss, der ausreicht, um den Begriff des Urteils anzuwenden und nach
Diskussion und gebührendem Nachdenken auf der Basis von Gründen und Tatsachen
zu Schlussfolgerungen zu gelangen..... Wenn sich also die Idee des Begründens
und Urteilens auf unsere moralischen und politischen Aussagen anwenden lässt
und wenn diese nicht schlicht ein Ausdruck unserer psychischen Zustände sind,
müssen wir in der Lage sein, auf der Basis wechselseitig anerkannter Kriterien
und Tatsachen zu urteilen, Schlussfolgerungen zu ziehen und auf diese Weise –
und nicht auf eine andere, zum Beispiel durch bloße Rhetorik oder Überredung –
durch den freien Gebrauch unserer Urteilsvermögen zu einer Übereinstimmung zu
gelangen.“[51]
Dieses Merkmal ist für eine Objektivitätskonzeption
deshalb wesentlich, weil ohne einen öffentlichen gedanklichen Rahmen das
Interesse der Allgemeinheit nicht geweckt wird und infolgedessen es nicht zu
vernünftigen Auseinandersetzungen über die Konzeption kommen kann. Die
gesellschaftliche Eigenschaft einer Konzeption ist somit nach Rawls der
wichtigste Schritt auf dem Weg zur Objektivität.
Ein weiteres Merkmal der
Objektivitätskonzeption oder eine zweite Phase im Konkretisierungsvorgang ist
die Definition der wahren oder vernünftigen Urteile in Übereinstimmung mit
ihren Normen:
„... es gehört zur Definition eines
Urteils, dass es darauf zielt, je nachdem vernünftig oder wahr sein. Zu einer
Objektivitätskonzeption gehört deshalb ein Begriff davon, was es aus ihrer
Perspektive und in Übereinstimmung mit ihren Normen heißt, richtig zu urteilen.
„[52]
Die sozialen Normen haben dabei keine
informative, sondern eine „formative“ Rolle. Das bedeutet, dass die Normen das
Format der Urteile bestimmen. Ein Urteil, das diese Normen nicht beinhaltet,
ist realitätsfern und kann nicht als objektiv betrachtet werden.
Objektiv wahr ist eine Behauptung,
deren Inhalt der Wirklichkeit, der objektiven Welt, entspricht und nicht vom
Wollen und Wünschen des erkennenden Subjekts abhängt.
Hier können wir wieder von den
Habermasschen Geltungsansprüchen Gebrauch machen:
Die Richtigkeit eines Urteils kann in der sozialen Welt nach
sozialen Normen überprüft werden, wenn auch seine Wahrheit in der objektiven
Welt nicht feststellbar ist. Rawls betont, dass sein politischer
Konstruktivismus nicht in Streit mit rationalen Intuitionisten eintritt, wenn
sie auf der Wahrheit der Urteile in der objektiven Welt bestehen, da dies
schließlich als eine Annahme betrachtet werden kann, die nicht im Widerspruch
mit der Objektivität der Konzeption steht. Für eine objektive Konzeption reicht
es nämlich, wenn ihre Richtigkeit durch die Normen bestimmt ist.
Nach Habermas, anders als bei Rawls
können sich diese Normen aber ändern, so dass man nicht mehr von Objektivität
reden kann.
Nach Rawls ist es möglich innerhalb
einer Gesellschaft feste Normen zu finden, auf die sich die
Objektivitätskonzeption stützen kann. Hier wollen wir diesen Streit nicht
vertiefen und nur von Rawls aus seinem „Reply to Habermas“ zitieren, dass der
wesentliche Unterschied zwischen den beiden Theorien deren Reichweite ist:
Während die Theorie des kommunikativen Handelns eine vollständige Theorie ist
und Anspruch auf allgemeine Gültigkeit hat, ist der politische Konstruktivismus
von Rawls im Grunde eine politische Theorie. Aus diesem Grund ist es
verständlich, warum Rawls innerhalb der politischen Konzeptionen nach gültigen
Normen sucht.
Rawls formuliert ein weiteres Merkmal
für die Objektivitätskonzeption: „... dass sie eine Ordnung von Gründen, wie
sie sich aus ihren Grundsätzen und Kriterien ergibt, festlegen und diese Gründe
individuellen oder kollektiven Akteuren zuschreiben muss, die sie gegeneinander
abwägen und die sich von ihnen unter geeigneten Umständen leiten lassen. Sie
sollen aus diesen Gründen handeln, ob sie nun durch sie motiviert werden oder
nicht; und so können diese zugeschriebenen Gründe gegenüber den Gründen den
Ausschlag geben, die die Akteure tatsächlich oder ihrer eigenen Meinung nach
haben.“[53]
Der Argumentationsgrad einer Konzeption ist damit ein Maß für die
Objektivität dieser Konzeption.
Eine Aussage, die keine Möglichkeit zur
vernünftigen Auseinandersetzungen bietet oder diese Möglichkeiten begrenzt,
enthält keine Objektivität.
Die Festlegung einer solchen Ordnung
von Gründen kann einer neuen vernünftigen Argumentationsatmosphäre dienen.
Charakteristisch für Rawls Objektivitätskonzeption ist Vernunft und noch mehr
Vernunft und das in einer ständigen Auseinandersetzung. Die von Rawls
geforderte Handlung hat hier die Form eines kategorischen Imperativs nach Kant,
der ohne Beziehung zu einer vorgängigen subjektiven Zielsetzung praktisch
notwendig ist.
Die Urteile und Konzeptionen treten in
eine neue Phase der Generalisierung, nachdem sie sich kritisch mit der
Konkretisierung ihres Objektivitätsgehalts auseinandergesetzt haben. Hier
sollen sie vor allem erkennen, dass
andere Urteile existieren, die aus den anderen Standpunkten andere Konzeptionen
vertreten, was als ein weiteres Merkmal der Objektivitätskonzeption zu
bezeichnen ist:
„ Eine Objektivitätskonzeption muss den
objektiven Standpunkt – wie er zum Beispiel als Standpunkt angemessen
definierter, vernünftiger und rationaler Akteure beschrieben wird – von dem
Standpunkt unterscheiden, den irgendein besonderer (individueller oder
kollektiver) Akteur oder irgendeine Gruppe von Akteuren zu einem bestimmten
Zeitpunkt tatsächlich einnimmt. Es gehört zum Verständnis des Begriffs der
Objektivität, dass wir niemals annehmen, unsere Überzeugung (oder die einer
Gruppe), dass irgend etwas gerecht oder vernünftig sei, lasse es gerecht oder
vernünftig werden.“ [54][JR-PL-S195]
Da es sich bei einer
Objektivitätskonzeption um eine Gerechtigkeitskonzeption handelt, soll sie
nicht nur nach Normen folgen, sondern die vernünftige Auseinandersetzung mit
Normen soll die Frage beantworten, ob und wie weit die Normen gerecht sind.
Dazu muss die Konzeption in der Lage sein, sich und ihren Standpunkt von den
anderen Konzeptionen zu differenzieren.
Ein wesentliches Merkmal der
Objektivitätskonzeption bei Rawls ist die Fähigkeit zur Erklärung der
Übereinstimmungen unter vernünftigen Akteuren. Diese kausale Auseinandersetzung
mit Urteilen ist mit einem nomologischen Vorgang in dem von Habermas
aufgestellten theoretischen Diskurs vereinbar.
„ .... eine Objektivitätskonzeption
bietet eine Erklärung dafür, warum es unter vernünftigen Akteuren zu einer
Übereinstimmung im Urteilen kommt. So mag sie der Intuitionismus sagen, dass
vernünftige Akteure über intellektuelle und moralische Vermögen verfügen, die
sie in die Lage versetzen, die unabhängige Wertordnung zu erkennen und ihre auf
sie bezogenen Urteile durch Diskussion und Nachdenken zu überprüfen, anzupassen
und aufeinander abzustimmen. Oder alternativ mag sie, wie der politische
Konstruktivismus, vernünftige Personen als fähig betrachten, die Begriffe und
Grundsätze der praktischen Vernunft ebenso wie die Grundsätze des Rechten und
des Gerechten, die sich aus dem Konstruktionsverfahren ergeben, zu erlernen und
zu beherrschen. Wenn diese Dinge gelernt wurden und beherrscht werden, können
vernünftige Personen diese Grundsätze und Standards richtig anwenden, und wenn
wir annehmen, dass sie dieselben (wahren) Informationen zugrunde legen,
gelangen sie zu denselben (oder ähnlichen) Schlussfolgerungen.[55]
Eine moralische oder politische
Konzeption ist nach Rawls nur dann objektiv, wenn sie einen Rahmen des
Überlegens, Begründens und Urteilens mit genannten Merkmalen der
Objektivitätskonzeption etabliert.
Da die politischen und moralischen
Fragen in der nach Habermas definierten sozialen Welt vorkommen, beruht ihre
Objektivität auf einer Ordnung von Gründen. Politische und moralische
Überzeugungen sind daher objektiv, „... wenn vernünftige und rationale
Personen, die in der Ausübung ihrer Vermögen der praktischen Vernunft ausreichend
intelligent und gewissenhaft vorgehen und deren Argumente keinen der vertrauten
Fehler des Argumentierens aufweisen, diese Überzeugungen schließlich bejahen
oder wenn sich die Differenzen zwischen ihnen beträchtlich verringern würden,
sofern diese Personen die relevanten Tatsachen kennten und die einschlägigen
Gründe unter Bedingungen, die für die nötige Reflexion günstig sind,
durchgegangen wären..... Zu sagen eine politische Überzeugung sei objektiv,
bedeutet, dass es Gründe gibt, die sich aus einer vernünftigen
Gerechtigkeitskonzeption ergeben, die wechselseitig anerkannt werden kann;
Gründe die ausreichen, alle vernünftigen Personen davon zu überzeugen, dass sie
vernünftig ist. Ob eine solche Ordnung von Gründen tatsächlich besteht und ob
solche Behauptungen im allgemeinen vernünftig sind, lässt sich nur im Laufe der
Zeit durch den Gesamterfolg einer gemeinsam geteilten Praxis praktischen
Argumentierens derer zeigen, die vernünftig und rational sind und die Bürden
des Urteilens berücksichtigen. Wenn wir in diesem Sinne erfolgreich sind, fehlt
den Gründen des Rechten und Gerechten nichts, was durch eine Verbindung mit
einem Kausalprozess ergänzt werden müsste.“ [56]
Wie ersichtlich, ist die Rationalität bei Rawls immer schon in der
Struktur des verständigungsorientierten Handels angelegt. Um rational zu sein,
müssen Handlungen auf „kritisierbaren Geltungsansprüchen“ beruhen und nicht auf
unbestreitbarer Autorität oder physischer Gewalt.
****
Nachdem die Urteile und Aussagen
aufgestellt, konkretisiert und generalisiert worden sind, sind sie für ein
Zusammenleben in einem Gleichgewicht Handlungsreif.
Ein Gleichgewichtszustand in
Reflexionen und Überlegungen ist kein Konsens im Sinne der Akzeptanz einer
einzigen Konzeption und auch nicht ein Fall der Toleranz, sondern eine
Einigkeit über die Grundsätze der Konzeptionen: „Es ist ein Gleichgewicht, weil
schließlich unsere Grundsätze und unsere Urteile übereinstimmen; und es ist ein Gleichgewicht
der Überlegung, weil wir wissen, welchen Grundsätzen unsere Urteile
entsprechen, und aus welchen Voraussetzungen diese abgeleitet sind.“[57]
Die Überzeugungssysteme im
Überlegungsgleichgewicht stellen ein relationale Kohärenz dar. Durch
vernünftige Erklärung und rationale Auseinandersetzung können die Überzeugungen
den Weg zum Gleichgewicht mit anderen Überzeugungssystemen, die ebenfalls so
behandelt werden, finden.
Das Überlegungsgleichgewicht als ein
Zustand kann als systematische Kohärenz
betrachtet werden. In diesem Zustand befinden sich die konsistenten Überzeugungssysteme, die ein
minimales Maß an Kohärenz besitzen. Die Überzeugungssysteme in einem
Überlegungsgleichgewicht sind über die Grundsätze miteinander vernetzt. Je stärker die logische
Erklärungsbeziehung zwischen ihnen ist, umso größer ist die inferentielle
Beziehung dieses Vernetzungsgrades und infolgedessen die systematische Kohärenz
der Urteile innerhalb des Gleichgewichts. Die Stabilität eines solchen
Gleichgewichtszustands hängt somit von dieser systematischen Kohärenz des
Systems als Ganzes ab. Die Stabilität des Überlegungsgleichgewichts bewährt
sich nicht, da ständig neue Überzeugungssysteme auftauchen und damit ein neues
Gleichgewicht zustande kommt. Das Gleichgewicht ist umso gestörter in Überzeugungssystemen
1) je
mehr Inkonsistenzen auftreten,
2) in
je mehr das Überzeugungssystem in Subsysteme zerfällt, die unter einander wenig
vernetzt sind (Uneinigkeit über die Grundsätze!),
3) je
mehr Erklärungsanomalien auftreten,
4) je
mehr konkurrierende Erklärungen vorliegen.
Da in den Grundsätzen als Stützsystem,
mehr Information enthalten ist als in einer nur analytischen Argumentation,
sind die Überzeugungssysteme substantiell. Diese substantielle Eigenschaft ist
gleichzeitig eine wichtige Komponente für eine relative Stabilität des
Überlegungsgleichgewichts. Die Stabilität ist relativ, da die bei neu
eintretenden Überzeugungssystemen der Informationsgehalt des Zustandes ständig variiert.
Rawls erweitert in seinem Werk „das Recht der
Völker“ seine Gerechtigkeitstheorie auf Völker. Bei seiner Gerechtigkeitstheorie für Völker
handelt es sich viel mehr um eine Utopie, die Rawls als eine realistische
Utopie bezeichnet.[58]
Rawls unterscheidet fünf verschiedene Typen von Gesellschaften:
-
vernünftige liberale Völker
-
achtbare Völker
-
Schurkenstaaten
-
durch ungünstige Umstände belastete Gesellschaften
-
absolutistische Gesellschaften
Die ersten und zweiten Gesellschaften sind
wohlgeordnet.
Die wohlgeordnete konstitutionelle Demokratie ist
eine deliberative Demokratie.
Die drei Elemente der deliberativen Demokratie
sind:
·
die Idee der öffentlichen Vernunft
·
die konstitutionellen demokratischen Institutionen
·
das wissen und Streben der Bürgerschaft der öffentlichen Vernunft zu
folgen
Durch unterschiedliche Interessen unterscheiden sich
Völker und Staaten. Jedoch können die Interessen aller Völker in einem
gemeinsamen Nenner gebracht werden. Deshalb spricht Rawls von Völkerrecht und
nicht Staatenrecht.
Die
Kriterien für achtbare hierarchische Gesellschaften sind:
-
die Gesellschaft hat keine aggressiven Ziele
-
Sicherheit ist für alle Mitglieder der Gesellschaft garantiert. Das bedeutet:
o eine bona fide Moral gilt als Pflicht.
o eine gemeinsam akzeptabele gute Idee von der
Gerechtigkeit ist vorhanden.
Rawls setzt in seiner Theorie (der nichtidealen
Theorie) auf das Prinzip der Toleranz: ein liberales Volk muss ein
nichtliberales Volk tolerieren. Toleranz bedeutet, dass bei der Einflussnahme
auf ein Volk von politischen Sanktionen abgesehen wird.
Ein liberales Volk muss ein nichtliberales Volk
tolerieren, wenn die grundlegenden Institutionen dieser nichtliberalen
Gesellschaft, bestimmte festgelegte Bedingungen des politischen Rechten erfüllen
und ihr Volk vernünftiges und gerechtes Recht für die Gesellschaft der Völker
achten lassen (achtbare oder decent peoples).[59]
kein Volk würde akzeptieren, dass eigene Nachteile
durch die Gewinne anderer Völker ausgeglichen werden können, deshalb kommen das
Nutzenprinzip und andere moralische Grundsätze, die in der Moralphilosophie
diskutiert werden, nicht einmal als Kandidaten für ein Recht der Völker in
Betracht.
Die Interessen von Völkern lassen sich (anders als
die von Staaten) mit einer fairen Gleichheit und einer gebührenden Achtung für
andere Völker vereinbaren.
Die achtbare hierarchische Völker (achtbare
Konsultationshierarchie) sind Staaten, die ihren Mitgliedern keine nennenswerte
Rolle in der politischen Entscheidung zugestehen (nicht wohlgeordnet). Sie haben
keine aggressiven Ziele und erkennen an, dass sie ihre legitimen Ziele durch
Diplomatie und Handel oder andere friedliche Wege erreichen.
Das Rechtssystem eines achtbaren hierarchischen
Volkes ist in Übereinstimmung mit seiner Gemeinwohlvorstellung der
Gerechtigkeit für alle Mitglieder des Volkes gewährleistet und Menschenrechte
werden beachtet. das Rechtsystem einer achtbaren Volkes muss so beschaffen
sein, dass es allen Personen auf dem Territorium des Volkes moralische
bona-fida-Pflichten und Verpflichtungen auferlegt.
Aufseiten der Richter und anderen Beamten, die das
Rechtsystem verwalten, soll die aufrichtige und nicht unbegründete Überzeugung
bestehen, dass das Recht tatsächlich von einer Gemeinwohlvorstellung der
Gerechtigkeit geleitet ist.[60]
Nach Rawls gibt es keine allgemeine Definition für
die Achtbarkeit, aus der die Kriterien deduktiv hergeleitet werden könnten,
trotzdem erscheinen diese akzeptabel zu sein.
Für achtbare hierarchische Völker setzt Rawls das
Konzept des Urzustandes, da sie als wohlgeordnet gelten. Diese Völker akzeptieren
die symmetrische Positionierung (Gleichheit) im Urzustand als fair. Mögen sie
einige Einwände erheben, dass die Gleichbehandlung der Vertreter von Völkern
inkonsistent oder unfair ist, wenn innerhalb ihrer eigenen heimischen
Gesellschaften keine Gleichheit besteht. Die intuitive Kraft der Gleichheit betreffe
aber nur die Beziehungen zwischen Individuen. Deshalb widerspricht Rawls die
These, dass die Gleichbehandlung von Gesellschaften nur von der Gleichbehandlung
ihrer Mitglieder abhängig ist: Gleichheit besteht vielmehr immer dann zwischen
vernünftigen oder achtbaren und rationalen Individuen oder Kollektiven
verschiedener Art, wenn die Beziehung der Gleichheit zwischen ihnen angemessen
ist. Als Beispiel: Kirchen können gleichbehandelt werden, obwohl ihre
Mitglieder aus hierarchischen Gründen nicht gleichbehandelt werden.
***
Das Konzept des Urzustand im Recht der Völker wird
drei Mal angewendet: zweimal für liberale Gesellschaften (heimische und Recht
der Völker) und einmal auf der zweiten Ebene für achtbare hierarchische
Gesellschaften.
Für den Fall einer achtbaren hierarchischen
Gesellschaft kann das Konzept des Urzustandes nicht auf die heimische
Gerechtigkeit verwendet werden, da die notwendigen Kriterien dafür fehlen. Die Achtbare
und liberale Völker können zusammen in einem Urzustand gebracht werden.
Die Verfolgung der gemeinsamen Ziele soll durch die
Gemeinwohlvorstellung der Gerechtigkeit ermutigt werden. Obwohl in achtbaren hierarchischen
Gesellschaften eine Staatsreligion die letzte Autorität hat, bezieht sich diese
Autorität nicht auf die politischen Beziehungen zu anderen Gesellschaften.[61]
Die Religiösen Lehren, die keine vollständige
Gewissenfreiheit zulassen sind nicht unvernünftig. Als achtbares hierarchisches
Volk bringt Rawls ein Beispiel für einen Staat, der er Kazanistan nennt. In Kazanistan
gibt es keine institutionelle Trennung zwischen Kirche und Staat. Jihad wird in
einem spirituellen und moralischen Sinn interpretiert. Diese Staaten werden
stark Gruppen-Hierarchisch regiert: Bei der wichtigen Entscheidungen werden alle
Gruppen zu Rate gezogen ziehen, jeder gehört zu einer Gruppe, jede Gruppe durch
einige seine Mitglieder repräsentiert, Richter und andere Beamten sind jedoch unabhängig.
Es wird auf relative Minderheit beachtet. Die Achtung der Menschenrechte hat für Rawls
auch hier eine zentrale Bedeutung. Sie ist die notwendige Bedingung für die
Achtbarkeit der politischen Institutionen einer Gesellschaft. Sie ist jedoch
hinreichend um eine gerechtfertigte
zwangsweise Intervention durch andere Völker auszuschließen.
Alternativ zu kazanistan wäre, so Rawls, ein
fatalistischer Zynismus, der das gute Leben nur in Begriffen der Macht
konzipiert.
Ein Schurkenstaat, der die Menschenrechte verletzt,
muss verurteilt werden und in schwierigen Fällen durch Interventionen.[62]
Die Schurkenstaaten sind nicht
vernünftig und führen aus ihrem rationalen Interesse Krieg.
Jede Gesellschaft, die nicht aggressiv ist und die
Menschenrechte ehrt, hat jedoch das Recht auf Selbstverteidigung.
Hier entwickelt Rawls sein Konzept des gerechten
Krieges:
·
Naturrecht gilt für Rawls als ein Teil des göttlichen Rechts. Das Recht
der Völker ist aber eine politische
Konzeption. Beide unterstützen das Recht auf militärische Selbstverteidigung, aber der Inhalt der Grundsätze
für die Kriegsführung ist nicht derselbe.
·Die belasteten Staaten sind weder expansionistisch noch aggressiv, aber
ihnen fehlen politische und kulturelle Tradition, das Humankapital und nötige
technische Ressourcen um wohlgeordnet zu sein. Daher sollen sie von liberalen
Staaten unterstützt werden. Bekämpfung
gegen die Mangeln an Affinität zwischen den Völkern ist die Aufgabe des
Staatsmanns.
·Die Grenzen der Versöhnung wird bei Rawls in der fehlenden Anerkennung
des Faktums eines vernünftigen Pluralismus einerseits und das Unglück und Bedrängnis
durch eine spirituelle Lehre gesetzt. Der vernünftige Pluralismus ist ein
Ausdruck für öffentliche Vernunft. Wesentlich für öffentliche Vernunft ist,
dass es keine Kritik an umfassende religiöse
und nichtreligiöse Lehren geben soll. Sie ist öffentlich, weil sie die Vernunft
freier und gleicher Bürger ist, die Ihr Gegenstand das öffentliche Wohl wie Verfassungsfragen und
grundlegende Gerechtigkeitsfragen ist. Bürger sind nach Rawls nur dann vernünftig,
wenn sie frei und gleich sind.
·
-
Bei TJ und PL geht es um die Idee der öffentlichen Vernunft, aber sie
sind asymmetrisch: PL beschäftigt sich mit der Frage, wie ist von bereits aus
TJ erhaltenen übergreifenden und umfassenden Lehren der Gerechtigkeit zu
vernünftigen politischen liberalen Konzeptionen zu gelangen, die nicht
umfassend sind.
-
Die Hauptfrage von „The Law of Peoples“ ist: können Demokratie und
umfassenden religiöse und nichtreligiöse Lehren kompatibel sein? Seine Antwort
lautet: ja; wobei hier Toleranz (modus vivendi) im Vordergrund steht.
-
Gerechtigkeit als Fairness ist das fundamentale Kriterium der
politischen Institutionen.
-
Rawls stellt zwei verschiedene Modelle der Gerechtigkeit vor: das
Vertragsmodell und das Kohärenzmodell.
-
John Rawls ist Vertreter für den Urvertrag für den impliziten Vertrag:
der Urvertrag ist die einzig legitime Form der Staatsbegründung, aber er muss
immer wieder erneuert werden. In einem solchen Zustand kann ein fairer Vertrag
zustande kommen.
-
Zwei Gerechtigkeitskriterien von Rawls sind: 1) Gleiches Recht innerhalb
des unfangreichsten Gesamtsystems gleicher Grundfreiheiten. 2) Wirtschaftliche
und soziale Ungleichheiten sollen den am wenigsten Begünstigten den
größtmöglichen Vorteil bringen.
-
Ein Vertrag kommt in verschiedenen Stufen zustande: 1) es herrscht ein vollständiger Schleier des Nichtwissens.
Die Vertragspartner wissen nichts über ihre eigene Lage und Vorteile in der
Gesellschaft. 2) es wird die Verfassung erarbeitet, der Schleier soll sich nun
lüften. 3) es werden die fiktiven Merkmale derjenigen Entscheidungssituation
bekannt gegeben, die für eine gerechte Gesetzgebung als Ergebnis rationaler
Wahl konstitutiv ist. 4) es sollen die erhaltenen Regeln durch Verwaltung und
Justiz und durch Bürger allgemein auf Einzelfälle angewendet werden.
-
Das moralische Subjekt in der Vertragstheorie ist ein Subjekt mit
Selbstinteresse.
-
Mit dem Schleier des Nichtwissens kann in Rawls’ Vertragstheorie die
Beziehung zwischen den Subjekten symmetrisch gesehen werden.
-
Das Fairnessprinzip besitzt nach Rawls zwei Merkmale:
o
Fairnesspflicht: Rechte und Pflichten entstehen aus der Gegenseitigkeit
von Vorteilen.
o
Fairness selbst: Fair (gerecht) ist all das, was unter fairen (für alle
gleichen) Bedingungen beschlossen worden ist.
-
Nach Rawls ist die
Gerechtigkeitskonzeption im Urzustand von allen Parteien akzeptabel.
-
In der
Gerechtigkeitstheorie von Rawls sind bestimmte Ungleichheiten erlaubt. Soziale
und wirtschaftliche Ungleichheiten sollen so gestaltet sein, dass
vernünftigerweise zu erwarten ist, dass sie zu jedermanns Vorteil dienen.
Dieser Grundsatz lässt zwei Deutungen zu: Die Wendung „zu jedermanns Vorteil“
kann einmal im Sinne des Optimalitätsprinzips, im Sinne des in den normativen
Wirtschaftswissenschaften gebräuchlichen Kriteriums der Pareto-Optimalität
verstanden werden, kann zum anderen aber auch im Licht eines Prinzips
präzisiert werden, das Rawls als Differenzprinzip bezeichnet.
-
Nach Rawls können wir Gerechtigkeit nicht über
das Merkmal der Pareto-Optimalität definieren, da gerechte Verteilungen immer
nur eine Teilklasse von pareto-optimalen Verteilungen sind.
-
Das besagt, dass die
besseren Aussichten der Begünstigten nur dann gerecht sind, wenn sie bzw. die
sie ermöglichenden sozioökonomischen Umstände zur Verbesserung der Aussichten
der am wenigsten begünstigten Gesellschaftsmitglieder beitragen.
-
Der Moralbeurteiler im Kohärenzmodell ein ist
empirisches Selbst.
-
Ein Überlegungsgleichgewicht ist ein Zustand in dem die Urteile und
Prinzipien im Gleichgewicht zusammenkommen können. Hier gilt nicht mehr die Einstimmigkeit (wie
bei Vertragsmodell), sondern ein Gleichgewicht der anerkannten Prinzipien im
Vordergrund.
-
Ableitungsverfahren der Prinzipien ist dabei nicht mehr deduktiv und
linear, sondern dialektisch und induktiv und was als Resultat steht hat einen
vorläufigen Gültigkeitsstatus, da ein perfektes Gleichgewicht nicht zu
erreichen ist.
-
Die Subjekte gehen dabei nicht von den allgemeinen Fairnessprinzipien
aus, sondern die konkreten Einzelurteile als Alltagsurteile als
Ausgangsurteilen operieren. Die Moralbeurteiler haben im
Überlegungsgleichgewicht einen Gerechtigkeitssinn, wodurch die Vereinbarungen
erzielt werden sollen.
-
Eine moralische oder
politische Konzeption ist nach Rawls nur dann objektiv, wenn sie einen Rahmen
des Überlegens, Begründens und Urteilens mit genannten Merkmalen der
Objektivitätskonzeption etabliert.
-
Bei Rawls’ Gerechtigkeitstheorie für Völker handelt es sich viel mehr um
eine Utopie, die Rawls als eine realistische Utopie bezeichnet.
-
Rawls unterscheidet fünf verschiedene Typen von Gesellschaften:
o vernünftige liberale Völker
o achtbare Völker
o Schurkenstaaten
o durch ungünstige Umstände belastete Gesellschaften
o absolutistische Gesellschaften
-
Die ersten und zweiten Gesellschaften sind wohlgeordnet.
-
Rawls setzt in seiner Theorie (der nichtidealen Theorie) auf das Prinzip
der Toleranz: ein liberales Volk muss ein nichtliberales Volk tolerieren.
Toleranz bedeutet, dass bei der Einflussnahme auf ein Volk von politischen
Sanktionen abgesehen wird.
-
Die Interessen von Völkern lassen sich (anders als die von Staaten) mit
einer fairen Gleichheit und einer gebührenden Achtung für andere Völker
vereinbaren.
-
Für achtbare hierarchische Völker setzt Rawls das Konzept des
Urzustandes, da sie als wohlgeordnet gelten. Diese Völker akzeptieren die
symmetrische Positionierung (Gleichheit) im Urzustand als fair.
-
Das Konzept des Urzustand im Recht der Völker wird drei Mal angewendet:
zweimal für liberale Gesellschaften (heimische und Recht der Völker) und einmal
auf der zweiten Ebene für achtbare hierarchische Gesellschaften.
-
Für den Fall einer achtbaren hierarchischen Gesellschaft kann das
Konzept des Urzustandes nicht auf die heimische Gerechtigkeit verwendet werden,
da die notwendigen Kriterien dafür fehlen. Die Achtbare und liberale Völker
können zusammen in einem Urzustand gebracht werden.
-
Das Konzept des gerechten Krieges nach Rawls:
o Ziel ist Frieden.
o Krieg nur gegen nicht wohlgeordnete Staaten.
o Unterscheindung zwischen drei Gruppen: den Führern
und Beamten eines Schurkenstaates, seiner Soldaten und seiner Zivilbevölkerung.
Breits Kant
hat die kategoriale Vorgängigkeit der Gleichheit vor der Freiheit
herausgestellt. Keiner der zeitgenössischen Theoretiker des Liberalismus hat
den Gleichheitsbegriff so konsequent in das Zentrum seiner politischen
Philosophie gestellt wie Ronald Dworkin. Nach ihm ist ein überzeugendes Konzept
der Gleichheit, die er liberales Konzept der Gleichheit nennt, das
Nervenzentrum des Liberalismus[64]
Er betrachtet der Liberalismus als eine kohärente und authentische politische
Moral, der durch ein zentrales Prinzip regiert wird. Als erstes Prinzip
verlangt er alle Bürger als prinzipiell gleichgestellte Rechtspersonen zu
respektieren, Gleichheit vor dem Gesetz zu sichern und die
Rechenschaftspflichtigkeit politischen Handelns gegenüber jedermann
uneingeschränkt anzuerkennen. Als nächstes zielt Gleichheit auf eine aktive
sozialstaatliche Verteilungspolitik, die zu redistributiven Maßnahmen greifen
muss, um die sozio-ökonomischen Benachteiligungen der Bürger zu korrigieren.
Die beiden Gleichheiten sind eng miteinander verbunden.
Gleichheit
ist für den Egalitaristen nur dann erstrebenswert, wenn sie mit dem
Individualitätsprinzip verträglich ist und der Individuellen Differenz
moralischen Respekt zollt.[65]
Der
Egalitarismus ist an einer Individualitätsfreundlichen Politik der Gleichheit
interessiert. Die Gleichheit der Chancen und Möglichkeiten sind dabei
unproblematisch. Problemtisch ist jedoch, wenn sich die Frage stellt, ob und
wie beim Ankommen ans Ziel auch Gleichheit bestehen kann. Dabei soll sich eine
Egalisierungspolitik die Frage nach persönlichen Fähigkeiten der Individuen
stellen, die nicht leicht zu beantworten ist.
Menschen
unterscheiden sich nicht nur nach ihrer Präferenzen, sondern auch nach ihrer
natürlichen Eigenschaften und ihrer sozialen Gegebenheiten.
Der
egelitaristische Liberalismus Dworkins enthält ein weitreichendes
Versöhnungsangebote an die politische Moderne: die notorischen Spannungen
zwischen Marktfreiheit und Sozialstaatsprinzip verschwinden genauso wie die Fiktionen
zwischen Demokratieprinzip und Konstitutionalismus.[66]
Für Dworkin
steht im Zentrum der politischen Moral des Liberalismus die
Neutralitätsgleichheit. Er lehnt einen Liberalismus, basiert auf Neutralität,
ab und argumentiert für einen Liberalismus, basiert auf Gleichheit.[67]
Der
Neutralitätsliberalismus kann nicht vermeiden, sich auf einen moralischen
Skeptizismus zu stützen, und die neutrale Funktion des Staates in der
epistemologischen Unentscheidbarkeit der Wahrheitsansprüche praktischer Fragen
begründet. Der Gleichheitsliberalismus basiert aber selbst auf einer für ihn
evidenten normativen These.[68]
Rawls
egalitärer Liberalismus war vor allem gegen den herrschenden Utilitarismus
gerichtet. Dworkin setzt sich zusätzlich mit Libertarianismus auseinander. Der
egalitäre Liberalismus betont auf ein ökonomisches System, in dem kein Bürger
weniger als gleicher Teil der gemeinsamen Ressourcen erhält. Utilitaristisch
lässt sich viele Benachteiligungen der Bürger als zulässig rechtfertigen,
solange diese Benachteiligungen nicht gegen die kollektiven Interessen
gerichtet sind. Aus Perspektive des deontischen Egalitarismus hingegen ist jede
einen fairen Anteil an allen gesellschaftlichen Gütern gesichert.
Ein
wesentliches Defizit des Utilitarismus sieht Dworkin darin, dass er in
bestimmten Fällen Minderheiten die Achtung versage, die er der Mehrheit
entgegenbringe. Da der Utilitarismus aber überhaupt nur als eine Konzeption von
Gleichheit attraktiv Sie, spreche dies entscheidend gegen ihn. Diesen Gedanken
hat Dworkin in der Unterscheidung externer und persönlicher Präferenzen begrifflich
zu fassen gesucht. Während persönliche Präferenzen den eigenen Genuss
bestimmter Güter und Möglichkeiten betreffen, haben es externe Präferenzen mit
der Zuteilung von Gütern und Chancen an andere zu tun. Ihre Berücksichtigung im
Kalkül ist für Dworkin aus zwei Gründen problematisch. Der egalitäre Charakter
des Präferenz-Utilitarismus (everybody is to count for me, nobody for more than
one) werde nämlich korrumpiert, wenn auch externe Präferenzen, also Präferenzen
bezüglich der Befriedigung der Präferenzen anderer Personen, gezählt würden.
Denn dies führe zu einer Form doppelten Zählens, da nicht nur die ihr eigenes
Leben betreffenden Präferenzen einer Person, sondern auch ihre Vorstellungen
bezüglich des Lebens anderer ins utilitaristische Kalkül Eingang fänden. Die
externen Präferenzen könnten andererseits auch nicht einfach aus dem utilitaristischen
Kalkül ausgeschlossen werden, da es häufig unmöglich ist zu bestimmten, ob
persönliche oder (versteckte) externe Präferenzen vorlegen, und sie oft unlösbar
miteinander verquickt seien. Eine solche Verflechtung liege beispielsweise vor,
wenn ein weißer Student es vorziehe, nur weiße Kommilitonen zu haben (persönliche
Präferenzen), er aber aufgrund rassischer Vorurteile Schwarze verachte, woraus
sich seine externe Präferenzen Erkläre, dass schwarze Studenten nicht die Möglichkeit
haben sollten, mit weißen zusammen zu studieren.[69]
Die
Egalisierungsoperation der Verteilungsgerechtigkeit zielt auf die Gleichheit
der Ressourcen, die Individuen als materiale Grundausstatung für die Durchführung
ihrer Lebenspläne präferieren.[70]
Eine weitere
Egalisierungsoption ist die Gleichheit hinsichtlich des erwünschten Resultats
des präferenzgesteuerten Ressourceneinsatzes, nämlich die Wohlfahrtgleichheit. Eine
solche Egalitaristische Gerechtigkeit muss dann dafür sorgen, dass jeder Bürger
ungefähr das gleiche Maß an Glück oder Wohlbefinden oder Erfolg in seinem Leben
erhalten wird. Die Wohlfahrtgleichheit ist eine ergebnisbezogene
Egalisierungsoption, während die Ressourcengleichheit die
voraussetzungsbezogene Egalisierungsoption ist.
Dworkin
bevorzugt die Ressourcengleichheit, da sie automatisch zur Wohlfahrt führen
soll. Ein untergleicher Ressourcenanteil führt zu einer Minderausstattung,
hingegen ein übergleicher Ressourcenanteil zu einer Mehrausstattung.[71]
Das
Ressoursengleichheitsprinzip erfüllt eine wichtige Forderung, die innerhalb des
Konzepts der Wohlfahrtsgleichheit nicht Berücksichtigung findet: Auf der
Grundlage der Wohlfahrtgleichheit lässt sich kein Verteilungssystem errichten,
dass zugleich Ambitionsempfindlich (ambition-sensetiv) und Ausstattungsintensiv
(endowment-intensive) ist.[72]
Das bedeutet, dass man bei Wohlfahrtgleichheit obligatorisch die Folge der rationalen
bzw. natürlichen Entscheidungen der einzelnen Individuen berücksichtigen muss,
die Auswirkungen auf die Wohlfahrtgleichheit haben können, was den
Gleichheitsbegriff in eine rein subjektive Ecke hinführt.
Nun setzt
Dworkin die Grundlegung eines
Verteilungssystems der liberalen Gleichheit zum Ziel, dass gleichzeitig
„ambition-sensetiv“ und „endowment-intensive“ ist und Fleiß, Engagement und
Ehrgeiz den verdienten Entfaltungsspielraum lässt. Jedoch unverdiente
natürliche Begabungsvorteile und gesellschaftliche Startvorteile durch
geeignete Kompensationen neutralisiert.[73]
Bei Dworkin
geht es damit um eine Gerechtigkeitstheorie der Ressourcenverteilung. Was dabei
die Individuen mit ihren Ressource anfangen und wie sie sie verwerten, ist es
nicht mehr der Gegenstand seiner Gerechtigkeit.
In
Zusammenhang mit Ressourcengleichheit thematisiert Dworkin das Neidproblem.[74]
Unter Neid versteht Dworkin einen rationalen Neid und nicht Missgunst, der aus
dem Ressentiment entsteht. Es geht dabei um den Glaube, dass das fremde
Ressourcenbündel geeigneter sei als sein eigenes. Es soll aber Neidfreiheit
gelten: Neidfreiheit als ein Ausdruck der Opportunitätskostengleichheit der
Ressourcenbündel. Dworkin bezeichnet den Ressourcenverteilungsmechanismus als
Versteigerung, weil nur auf dem Weg de Versteigerung die Gleichheit der erforderlichen
Ressourcen festgestellt werden kann. Durch Versteigerung (Auktion) kann
Gleichheit immer nur in bezug auf eine Vergleichswährung festgestellt werden.
Die durch das Auktionsverfahren selbst bereitgestellte Vergleichswährung ist
der Wert eines Ressourcenbündels für andere, womit Neid minimiert wird.
Wie weit überhaupt eine Marktwirtschaft
mit einem Konzept der Gleichheit vereinbar ist, ist besonders seit Dworkins'
Theorie Gegenstand zahlreicher Untersuchungen geworden. Deshalb kann Dworkins
Werk genau so wichtig wie Rawls gesehen werden.
Dworkin glaubt, dass seine Vision von
einer liberalen Gesellschaft im Einklang mit egalitaristischer Gerechtigkeit
ist. Der Liberalismus von Dworkin kann wie folgt charakterisiert werden:
-
eine liberale Gesellschaft muss sicherstellen, dass jede
Person einen gleichen Teil der Ressourcen, gemessen durch Kosten der
getroffenen Auswahl und Planung, erhält. Die erforderliche Art der
Verteilungsgleichheit kann durch fairen Ausdehnung der freien Marktwirtschaft
erreicht werden.
-
eine bevorzugte politische Struktur muss Neutralität zwischen
verschiedenen Konzeptionen des Guten Lebens in der Gesellschaft zeigen.
Regierung muss neutral sein und die politischen Entscheidungen müssen möglichst
unabhängig von jedem besonderen Konzept vom guten Leben gestaltet sein.
-
das politische System muss ein Spektrum von liberalem Recht
unterstutzen, die weitgehend in der Gesellschaft gelten müssen.[75]
Man kann die genannten Punkten wie folgt
zusammenfassen: Verteilungsgleichheit der Ressourcen (choice-sensetive
distributive equality), Neutralität (neutrality) und Liberalität (liberty)
Die Differenzen in unserer Auswahl, wie
hart und was wir arbeiten und die beinhalteten Risiken, zeigen vor allem, dass
eine Theorie der distributiven Gerechtigkeit eine dynamische Komponente haben
muss. Diese Auswahl kann selbstverständlich Einfluss auf die Ressourcen in
Zukunft haben. Weiterhin muss eine solche Gerechtigkeit die Unfähigkeiten der
behinderten Personen berücksichtigen. Dworkin schlägt vor, dass eine komplexe
hypothetische Marktversicherung dazu benutzt wird, die extra Ressourcen für
behinderten oder die Personen, die durch ihre verfehlte ziele geschlagen sind, zur
Verfügung stellen.
In
der Marktgesellschaft sind die Unterschiede in Einkommen Teilweise durch
unterschiedliche Talenten zustande gekommen. Aber Egalitarist betont, dass die
Einkommensunterschiede, die aus beliebigen Talentunterschieden verursacht sind,
noch zulässig sind. Hier sollen wieder die hypothetischen Versicherungen eingeführt
werden. Das heißt an diesem Punkt macht Dworkin kein Unterschied zwischen Fähigkeiten
und Unfähigkeiten (bzw. Behinderten).[76]
***
Wie geht
Dworkin aber mit natürlichen Benachteiligungen um? Die natürlichen
Benachteiligungen, so Dworkin, sollen als Kosten interpretiert werden, die das
Startkapital für die Auktion (Versteigerung) reduzieren. Um
Ressourcengleichheit zu gewähren, kann man den Weg einer prä-auktionalen
Kompensation einschlagen. Vor dem Beginn der Steigerung, werden die
behinderungsspezifischen Sonderaufwendungen der Benachteiligungen aus öffentlichen
Mitteln erstattet. Damit ist garantiert, dass alle gleich benachteiligt sind.
Aus dem
Perspektiv des Grundprinzips der Ressourcengleichheit ist die natürliche
Benachteiligung ein gerechtigkeitstheoretisches Problem und muss eine
kollektiv-institutionelle Lösung finden. Der Lösungsvorschlag von Dworkin ist
die Einrichtung eines Versicherungsmarkts, der eine gerechtigkeitstheoretische Lösung
zwischen den Extremen einer Ressourcen-Egalisierung der natürlichen Umstände
einerseits und einer achselzuckenden Festschreibung der natürlichen
Ungleichheit andererseits hindurchsteuert.
Das Prinzip
der Ressourcengleichheit verlangt nicht nur einen positiven Ausgleich von natürlichen
Benachteiligungen, es fordert auch einen negativen Ausgleich von Begünstigungen:
Die Natur eines jeden gehört allen. Jeder ist der Sklave aller, und alle haben
ein Recht an der Talentenressource von jedem.
Ressourcenversteigerung
nach Dworkin besteht aus drei Teilen:[77]
1)
aus der ursprünglichen
Ressourcenversteigerung der Ressourcen
2)
aus einer hypothetischen
Anti-Handicap-Versicherung, die im Sinne der Sicherung der Ressourcengleichheit
durch positive Ausgleichsleistungen auf das Gerechtigkeitsproblem der natürlichen
Benachteiligung reagiert,
2)
3)
aus einer hypothetischen
Marktrisikoversicherung, die im Sinne der Sicherung der Ressourcengleichheit
durch negative Ausgleichsleistungen auf das Gerechtigkeitsproblem der natürlichen
Begünstigungen reagiert. Beide Versicherungszweige zusammen bilden das
institutionelle Werkzeug der Gerechtigkeit zur moralischen Neutralisierung der
Natur.
3)
Dworkin
kritisiert das Urzustandskonzept von Rawls:
Wie kann aus
einem hypothetischen Vertrag moralische Prinzipien abgeleitet werden, die für
uns irgendeine praktische Konsequenz haben sollen?
Wie kann die
Kluft zwischen Urzustand und Jetzt-Zustand überbrückt werden und welche
bindende moralische Wirkung aus der Anerkennung von hypothetisch erschlossenen
Prinzipien erwachsen kann?
Dworkins Antwort lautet: a hypothetical contract is not simply a pale
from of an actual contract; it is no contract at all.[78]
Dworkin
kritisiert hier den Rawlsschen Urzustand:
1) reine
Gedankenexperiment sind fruchtlos und dienen bestenfalls der philosophischen
Erbauung
2) es ist von
Interesse, in wieweit bestimmte Hypothesen in unseren aktualen moralischen
Urteilen wirklich eine Rolle spielen.
Rawls
konstruiert den Urzustand nicht als einen unwahrscheinlichen Zustand, sondern
einen Zustand von Unsicherheit, der das Ich (aktual) dank jedes empirischen
Wissens über eigene Position begreift.
Ich (Urzustand)
hat kein Wissen über sich selbst, während ich (aktuell) volles Wissen über Ich
(Urzustand) besitzt.
Dworkin
betrachtet den Übergang vom Urzustand in den Aktualzustand: hier wird mit einem
alltäglichen Zustand unter Unsicherheit verglichen. Ein Ich (Urzustand) stellt
sich die Frage: wie es in einer bestimmten Situation handeln soll. Es wählt sie
Alternative, die ihm am besten erscheint, wobei die erste Alternative relativ
zu seinem mangelnden Wissen erfolgt. Hat sich die Situation dann in Richtung
eines vollen Wissens geändert (eine Alternative ist eingetreten), dann kann sich
herausstellen, dass die Gründe, die unter Unsicherheit für eine bestimmte Wahl
beigebracht wurden, völlig falsch sind. Das bedeutet, dass die Gründe von Ich
(Urzustand) für Ich (aktual) völlig falsch erscheinen.
nach Dworkin:
1) sind die
Gründe für eine Wahl unter Unsicherheit völlig anderes als solche unter vollem
Wissen.
2) und dass
deswegen die Gründe der Wahl von Ich (Urzustand) keine Gründe für die Entscheidung
von Ich (aktual) sein können.
Dworkin schlägt
deshalb vor, den Urzustand als Zustand mit vollem Wissen zu konstruieren,
jedoch Verhandlungsvorteile durch den Ausschluss unfairer Prinzipien zu
beseitigen (Unfair principles). Aus diesem Grund ist das Konzept des Urzustandes
als Gedankenexperiment bei Dworkin äußerst kompliziert und in jeder Situation
unterschiedlich dargestellt wird.
Nach Rawls
ist es aber Trivialerweise richtig, dass meine Bedürfnisse und Interessen eben
verschieden sind, wenn ich bestimmte Dinge nicht weiß und dass deswegen meine
Gründe anders sein müssen. Die Gründe
unter Unsicherheit sind jedoch nicht verschieden von solchen unter Sicherheit:
Trotz der Verschiedenheit der Situationen müssen die Gründe für die
Entscheidungen nicht auch verschieden sein. Die Begründung liegt im
Fairnessprinzip: die gemeinsame Basis beider Entscheidungen ist das
Fairnessprinzip: Der Gesellschaftsvertrag selbst verlangt Kooperation und
Freiwilligkeit des Vertragsabschlusses (Vetorecht).
-
Der egelitaristische Liberalismus Dworkins enthält ein weitreichendes
Versöhnungsangebote an die politische Moderne: die notorischen Spannungen
zwischen Marktfreiheit und Sozialstaatsprinzip verschwinden genauso wie die
Fiktionen zwischen Demokratieprinzip und Konstitutionalismus.
-
Dworkin lehnt einen Liberalismus, basiert auf Neutralität, ab und
argumentiert für einen Liberalismus, basiert auf Gleichheit.
-
Der egalitäre Liberalismus betont auf ein ökonomisches System, in dem
kein Bürger weniger als gleicher Teil der gemeinsamen Ressourcen erhält.
-
Ein wesentliches Defizit des Utilitarismus sieht Dworkin
darin, dass er in bestimmten Fällen Minderheiten die Achtung versage, die er
der Mehrheit entgegenbringe.
-
Da der Utilitarismus aber überhaupt nur als eine Konzeption
von Gleichheit attraktiv Sie, spreche dies entscheidend gegen ihn. Diesen
Gedanken hat Dworkin in der Unterscheidung externer und persönlicher
Präferenzen begrifflich zu fassen gesucht. Während persönliche Präferenzen den
eigenen Genuss bestimmter Güter und Möglichkeiten betreffen, haben es externe
Präferenzen mit der Zuteilung von Gütern und Chancen an andere zu tun.
-
Ihre Berücksichtigung im Kalkül ist für Dworkin aus zwei
Gründen problematisch. Der egalitäre Charakter des Präferenz-Utilitarismus
(everybody is to count for me, nobody for more than one) werde nämlich
korrumpiert, wenn auch externe Präferenzen, also Präferenzen bezüglich der
Befriedigung der Präferenzen anderer Personen, gezählt würden.
-
Die externen Präferenzen könnten andererseits nicht einfach
aus dem utilitaristischen Kalkül ausgeschlossen werden, da es häufig unmöglich
ist zu bestimmten, ob persönliche oder (versteckte) externe Präferenzen
vorlegen, und sie oft unlösbar miteinander verquickt seien.
-
Die Egalisierungsoperation der Verteilungsgerechtigkeit zielt auf die
Gleichheit der Ressourcen, die Individuen als materiale Grundausstatung für die
Durchführung ihrer Lebenspläne präferieren.
-
Eine weitere Egalisierungsoption ist die Gleichheit hinsichtlich des
erwünschten Resultats des präferenzgesteuerten Ressourceneinsatzes,
-
Dworkin bevorzugt die Ressourcengleichheit, da sie automatisch zur
Wohlfahrt führen soll.
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Bei Dworkin geht es um eine Gerechtigkeitstheorie der
Ressourcenverteilung. Was dabei die Individuen mit ihren Ressource anfangen und
wie sie sie verwerten, ist es nicht mehr der Gegenstand seiner Gerechtigkeit.
-
Dworkin bezeichnet den Ressourcenverteilungsmechanismus als
Versteigerung, weil nur auf dem Weg de Versteigerung die Gleichheit der
erforderlichen Ressourcen festgestellt werden kann.
-
Der Liberalismus von Dworkin kann wie folgt charakterisiert
werden: Verteilungsgleichheit der Ressourcen, Neutralität und Liberalität
-
Die natürlichen Benachteiligungen sollen
als Kosten interpretiert werden, die das Startkapital für die Auktion
(Versteigerung) reduzieren.
-
Das Prinzip der
Ressourcengleichheit verlangt nicht nur einen positiven Ausgleich von
natürlichen Benachteiligungen, es fordert auch einen negativen Ausgleich von
Begünstigungen: Die Natur eines jeden gehört allen.
-
Ressourcenversteigerung nach
Dworkin besteht aus drei Teilen: 1) aus der ursprünglichen
Ressourcenversteigerung der Ressourcen 2) aus einer hypothetischen
Anti-Handicap-Versicherung, 3) aus einer hypothetischen Marktrisikoversicherung
-
Nach Dworkin kann die Kluft
zwischen Urzustand und Jetzt-Zustand nicht mit Rawls# Urzustand überbrückt
werden: reine Gedankenexperiment sind fruchtlos und dienen bestenfalls der
philosophischen Erbauung und es ist von Interesse, in wieweit bestimmte
Hypothesen in unseren aktualen moralischen Urteilen wirklich eine Rolle
spielen.
Im 70er
Jahre entwickelte Amartya Sen ein Konzept der Gerechtigkeit und Solidarität in
der Marktwirtschaft. In seinem Werk
„Ökonomie für den Menschen“ präzisiert
er sein Konzept. Er betrachtet den Mensch in der Aristotelischen Tradition als
ein „tätiges Wesen“ und versucht die „tätige Seite“ des Individuums
hinsichtlich wirtschaftlicher und politischer Aktivitäten im Vordergrund zu
bringen. Für Sens Gerechtigkeitstheorie steht damit Individuum und sein Selbstbestimmtes
Handeln im Zentrum. Die Menschen müssen als „Agenten" ihrer eigenen
Interessen befähigt werden. Das Individuum kann erst durch Abschaffung der
sozialen, politischen und wirtschaftlichen Schranken kann die Voraussetzungen
zur Entfaltung der Fähigkeiten und Erkennen der Lebenschancen ermöglichen. Fähigkeiten
(Capabilities) sind die Möglichkeiten eines Individuums, verschiedene “beings
and doings" zu realisieren: “Capability is, a set of vectors of
functionings (beings and doings), reflecting the person's freedom to lead one
type of life or another".[79]
Freiheiten
sind, so Sen, nicht nur das primäre Ziel von Entwicklung, sie zählen auch zu
den prinzipiellen Voraussetzungen ihrer Verwirklichung. Für Sen gehe es darum
verschiedene Freiheiten miteinander zu verknüpfen: politische, ökonomische,
soziale usw.[80]
Erweiterung
der Freiheit wird als Zweck an sich wie auch als oberstes Mittel für die
Entwicklung betrachtet. Entwicklung besteht darin, die verschiedenen Arten von Unfreiheiten
aufzuheben, die den Menschen nur wenig Entscheidungsspielraum und wenig Gelegenheit
lassen, wohldurchdachten Gründen gemäß zu handeln.
Entwicklung
im Sinne der substantiellen Freiheiten von Menschen zu begreifen beeinflusst
stark unserer Verständnis des Entwicklungsprozess, aber auch der Mittel und
Wege, ihn zu fördern. Für die Entwicklung folgt daraus, dass wir die
Beseitigung der Unfreiheiten, unter denen die angehörigen einer Gesellschaft möglicherweise
leiden, als notwendige Voraussetzung für Entwicklung erkennen müssen. Nach
dieser Auffassung ist der Entwicklungsprozess im Wesentlichen identisch mit der
Geschichte der Überwindung von Unfreiheiten.
Der Ansatz,
Entwicklung als Freiheit zu begreifen, wird nicht so sehr durch das Bedürfnis
motiviert, alle Zustände - oder alternativen Szenarien - in einer vollständige
Rangordnung zu bringen, vielmehr geht es darum, die Aufmerksamkeit auf wichtige
Aspekte des Entwicklungsprozesses lenken, die allesamt verdienen, eingehend
behandelt zu werden. [81]
Nach Sen ist
die Erweiterung der menschlichen Freiheit sowohl Hauptziel als auch primäres
Mittel von Entwicklung ist. Das Ziel der Entwicklung bezieht sich auf die
Bewertung der tatsächlich von den betroffenen Menschen genossenen Grundrechte.
Freiheiten
sind, so Sen, nicht nur das primäre Ziel von Entwicklung, sie zählen auch zu
den prinzipiellen Voraussetzungen ihrer Verwirklichung. Für Sen gehe es darum
verschiedene Freiheiten miteinander zu verknüpfen (politische, ökonomische und
soziale)[82]
Sens These
lautet, dass die Beseitigung gewichtiger Unfreiheiten eine grundlegende
Voraussetzung für die Entwicklung ist… es ist hier zu unterscheiden zwischen
dem intrinsischen Wert der menschlichen Freiheit als überragenden Ziel der
Entwicklung und ihrer instrumentellen Funktion, bestimmte wesentliche
Freiheiten, andere Freiheiten zu befördern.[83]
Entwicklung fordert,
so Sen, die Hauptursachen von Unfreiheiten zu beseitigen: Armut wie auch Despotismus,
fehlende wirtschaftliche Chancen wie auch systematischen sozialen Notstand, die
Vernachlässigung öffentlicher Einrichtungen wie auch die Intoleranz oder die
ersinkende Kontrolle seitens autoritärer Staaten.[84]
Die
individuelle Befähigung ist der Kern von Sens Gerechtigkeitsbegriff. Sie fügt
der klassisch-liberalen „negativen Freiheit" von etwas (von Zwang und
Einmischung durch den Staat oder Dritte) die „positive Freiheit", etwas
tun zu können, hinzu. Konsequent definiert Sen
soziale Gerechtigkeit als “equality of capabilities ... or the elimination of
unambiguous inequalities in capabilities, since capability comparisons are
typically incomplete".[85]
In
seinem Werk „Ökonomie für den Menschen“ unterscheidet er zwei Freiheiten, die
die Grundfähigkeiten bestimmen: die „konstitutiven" und die „instrumentellen".
Die konstitutiven Freiheiten sind elementare Freiheiten, die „an sich"
schon intrinsischen Wert haben.[86]
Ihre Erweiterung vergrößert aber zusätzlich die Chance eines Menschen,
Lebenspläne zu entwickeln, Lebensoptionen zu erweitern und diese nach eigener
Wahl umzusetzen. [87]
Beispiele für konstitutiven bzw. substantiellen Freiheiten sind
für Sen „die Möglichkeit Hunger, Unterernährung, heilbare Krankheiten und
vorzeitigen Tod zu vermeiden, wie auch jene Freiheiten, die darin bestehen,
lesen und schreiben zu können, am politischen Geschehen zu partizipieren, seine
Meinung unzensiert zu äußern, usw." [88]
Während
die instrumentellen Freiheiten in ihrer abstrakten Formulierung für
Gesellschaften aller Entwicklungsstufen gelten, zielen die „konstitutiven"
Freiheiten insbesondere auf die Gesellschaften der dritten Welt. Die Erlangung
der konstitutiven Freiheiten ist jedoch weitgehend von den instrumentellen
Freiheiten abhängig. In der Sprache von Rawls muss also Letzteren die
lexikalische Vorrangregel eingeräumt werden. [89]
Die
konstitutive und instrumentelle Freiheit sind inhaltlich miteinander verbunden:
„die instrumentellen Wirksamkeit der Freiheit bei der Förderung sozialer
Gerechtigkeit zu unterscheiden, dennoch sind beide funktional miteinander
verflochten. „Politische Freiheiten, ökonomische Vorteile bzw. Einrichtungen,
soziale Chancen, Garantien für Transparenz und soziale Sicherheit" (Sen
2000: 30 u. 52 ff.) sind der institutionelle Kern zur Entwicklung der capabilities.
Erst diese eröffnen dem Individuum selbstbestimmte Lebenschancen.
Freiheit
bedeutet bei Sen zweierlei: Zum einen sollen Verfahren etabliert werden, die
gleiche formale Handlungs- und Entscheidungsfreiheit ermöglichen. Diese sind mit
Rawls Grundgütern eng verwandt. Zum anderen sollen aber über Rawls hinaus die
realen Chancen, die Menschen angesichts ihrer persönlichen und sozialen
Umstände haben, nicht nur in fairer Weise angeglichen, sondern insbesondere
auch entwickelt werden. Damit soll verhindert werden, dass trotz der konstitutionellen
Existenz von abstrakt gerechten Normen und Institutionen die Menschen
individuell ungleiche und unzulängliche Chancen haben, um ihre eigene Situation
zu verbessern. Während Rawls bis zu einem gewissen Grad außer Acht lässt, in
welcher Weise die Individuen die gleich zu verteilenden primary goods nutzen
können, geht es Sen gerade darum, dass die Menschen diese Güter nutzen und in
Lebenschancen transformieren können. Dabei löst er die universalistischen
Gerechtigkeitsprinzipien von Rawls nicht wie die Kommunitaristen in der
Kontingenz partikularer Gemeinschaften auf, sondern bewahrt und bettet sie
kontextsensitiv in die jeweils konkreten Umstände ein. Sen entwickelt einen
Gerechtigkeitsbegriff, der in den Prinzipien universalistisch, inhaltlich
gesättigt, aber kulturell nicht festgelegt ist. Für einen „interkulturellen
Vergleich" eignet sich deshalb sein Gerechtigkeitsbegriff in besonderem
Maße.[90]
Für
Rawls kann der Markt nicht als Schiedsrichter sozialer Gerechtigkeit operieren.
Er besitzt zwar die Eigenschaften einer unübertroffenen Allokationseffizienz,
aber die Herstellung gerechter gesellschaftlicher Zustände gehört nicht zu
seinen Stärken. Der Hauptgrund für diese ethische Blindheit liegt in den
ungleichen und ungerechten Zugangsbedingungen zum Markt. Es kommt Rawls deshalb
darauf an, die Individuen mit einem gleichen Set an Grundgütern auszustatten,
welche die Ungleichheit der sozialen Startbedingungen korrigieren. In die
politische, wirtschaftliche und soziale Verfassung einer Gesellschaft müssen
deshalb Institutionen eingeschrieben werden, die jene Grundgüter fair
verteilen, die für gerechte Startchancen bedeutsam sind. Zu solchen
fundamentalen Gütern zählt Rawls Rechte, Freiheiten und Chancen, aber auch
Einkommen und Vermögen sowie insbesondere die sozialen Bedingungen der
Selbstachtung.
Gravierende
Ungleichheiten sind im Rahmen von Theorien der Fairness, so Sen, kann schwer
verteidigt werden. Bei Rawls Idee der „Gerechtigkeit als Fairness“ handelt es
sich um Entscheidungen, die ihrer Wurzel in einem hypothetischen Urzustand
haben. Auf diese Weise erhält Rawls die Grundsätze der Gerechtigkeit und die
Ablehnung der Ungleichheit.
Sen sieht
ein, dass gewisse Ungleichheiten in sozialer Hinsicht nicht attraktiv sind.
„Dennoch können Versuche, Ungleichheit zu
beseitigen, unter manchen Unständen zu einem verludst für viele, wenn nicht gar
mitunter für alle führen. Diese Art von Konflikt kann in leichteren und
schwereren Formen auftreten, je nach Beschaffenheit der Umstände.
Gerechtigkeitstheorien, die sich entweder auf einen „unparteiischen Zuschauer“,
auf den „Urzustand“ oder die „nicht vernünftig begründete Zurückweisung“
berufen, müssen diese unterschiedlichen Erwägungen berücksichtigen.“[91]
Daher gibt
es neuzeitliche ökonomische Theorien, die Ungleichheit z.B. im Einkommen
berücksichtigen. Die Ungleichheit des Einkommens kann jedoch von der
Ungleichheit in verschiedenen anderen „Bereichen“ abweichen, wie etwa
Wohlergehen, Freiheit und Lebenserwartung.
Die
Verteilung der Grundgüter soll aus zwei entscheidenden Regeln folgen. Die
erste, übergeordnete Verteilungsregel verlangt die absolut gleiche Verteilung
von Grundfreiheiten und politischen Rechten. Dies ist nicht umstritten und in
den rechtsstaatlich verfassten Demokratien weitgehend gewährleistet. Das gilt
allerdings nicht für ,,electoral polyarchies", wo der Rechtsstaat sowohl
territorial als auch klassenspezifisch meist nur partikuläre Gültigkeit hat.
Umstritten
ist die zweite Verteilungsregel. Sie entwirft einen Grundsatz der sozio-ökonomischen
Gerechtigkeit. Demnach sind soziale und ökonomische Ungleichheiten nur dann
zulässig, wenn diese insbesondere den weniger Begünstigten zum Vorteil
gereichen. Rawls' Ziel ist die Befreiung der individuellen Lebenschancen von
den Zufälligkeiten der sozialen Herkunft, des Geschlechts und der natürlichen
Begabung.
Sen plädiert
dafür die Ungleichheit nicht als eine vorläufige, fein gestufte Rangordnung
aufzufassen, sondern als eine notwendig unvollständige Ordnung. Der Begriff der
ökonomischen Ungleichheit bezieht sich vor allem auf große, extreme
Unterschiede. Der Begriff der ökonomischen Ungleichheit ist an eine positive
Vorstellung von „Gleichheit“ gebunden. Sen identifiziert damit, anhand
verschiedener Beispielen (wie persönliche Lage der Individuen, ihre
Unterschiedliche Ausgangsbedingungen und nicht zuletzt ihren unterschiedlichen
Bedürfnissen) nicht eine einfache arithmetische Gleichverteilung.
Sen mach
deutlich, dass die Wahrnehmung der Ungerechtigkeit und auch der Sinngehalt
dieses verschwommenen Begriffs wesentlich von den tatsächlichen Möglichkeiten
der Auflehnung dagegen abhängen. „Die Intellektuellen im alten Athen fanden es
nicht besonders anstößig, bei ihren Diskussionen über Gleichheit die Sklaven
außer Betracht zu lassen.“[92]
Sen weist
zunächst auf ein methodologisches Problem, das wesentlich die duale Natur
unserer Vorstellung von Ungleichheit mit sich hat: Einerseits die Feststellung
von mehr oder weniger Ungleichheit, und andererseits ihrer ethischen Bewertung.
Die ethische Bewertung ist kein objektiver Begriff mehr, und das
Messungsproblem wird mit dem der ethischen Bewertung vermengt.
Mit anderen
Wörter bedeutet das, dass die Messung des Gerades der Ungleichheit nur durch Einführung
einiger ethischer Konzepte möglich sein. „Brauchbare Ungleichheitsmaße müssen
auf irgendeine Art und Weise tatsächliche und normative Charakteristika miteinander
kombinieren.
Wollen wir
Sen im Kontext des Dworkins Ressourcebegriff verstehen, so lässt sich Ressourcenbegriff
unterschiedlich interpretieren: Er kann im Sinne der Rawlsschen
Grundgüterdoktrin ausgelegt werden, sodass wir dann einen institutionellen
Ressourcenbegriff hätten. Er kann aber auch im Sinne des Dworkinschen
Ressourcenkonzepts ausgelegt werden; in dem Fall hätten wir dann einen
präferentiellen Ressourcenbegriff. Und obwohl Amartya Sen deutlich zwischen
internen Fähigkeiten und äußeren Mitteln unterscheidet und erstere, hingegen
nicht letztere zur Grundlage einer Konzeption der Verteilungsgerechtigkeit
machen möchte, könnte man auch Fähigkeiten und Handlungskompetenzen als
Ressourcen eines gelingenden Lebens auslegen. Damit bekämen wir drittens einen Kompetenz
theoretischen Ressourcenzugriff.[93]
Sen
kritisiert weiterhin Rawls in Zusammenhang mit der seiner These „Vorrang der
Freiheit“:[94]
„wenn der
„Vorrang der Freiheit auch für extrem arme Länder einsichtig gemacht werden
soll, dann so meine ich, muss er sehr
viel genauer qualifiziert werden. Damit will ich selbstverständlich nicht
behaupten, dass Freiheit keinen Vorrang geniessen soll. Vielmehr wird
angemahnt, dass diese Forderung nicht so vorzubringen ist. Dass damit
wirtschaftliche Bedürfnisse als Argument leicht übersehen werden. Man kann ja
ohne weiteres entscheidend zwischen (1)Rawls’ strikter These, dass Freiheit im
Konfliktfall deutlich den Vorrang erhalten soll. Und (2) seinem allgemeinen
Vorgehen, die persönliche Freiheit vom anderen Arten von Vorteilen zu trennen,
um sie gesondert zu behandeln. Die zweite, allgemeiner These betrifft das
Gebot, Freiheit als von individuellen Vorteilen anderer Art unterschieden zu
beurteilen und zu bewerten.“
Jedoch betont
Sen, dass Freiheit und politische und bürgerliche Rechte eine wesentliche Rolle
bei öffentlichen Debatten spielen bzw. sie überhaupt ermöglichen. Mit seiner
Kritik an Rawls will er nur den Argumenten mit Vorrang entgegentreten, wenn man
die Stärke anderer Zusammenhänge wie wirtschaftliche Not aufzeigt.
***
Der
Marktmechanismus ist eine elementare Einrichtung, mit deren Hilfe die Menschen
interagieren und Dinge zum wechselseitigen Vorteile unternehmen können. Daher,
so Sen, kann man nicht etwas gegen den Marktmechanismus haben. "Die
Probleme, die auftreten, entspringen regelmäßig anderen Quellen, nicht der
Existenz des Marktes an sich. Sie resultieren aus Vorbehalten wie einer
unzureichenden Vorbereitung auf die Anwendung des Marktmechanismus,
Informationsprivilegien oder der Existenz von Praktiken, die es dem Mächtigen
erlauben, einseitig zu seinem Vorteil Profit zu machen. Das sind Sachen, die
nicht durch die Unterdrückung des Marktes geregelt werden müssen, sondern dadurch,
dass man es ihm ermöglicht, besser und fairer zu funktionieren, sowie durch adäquate
begleitende Maßnahmen. Das generelle Leistungsvermögen des Marktes hängt
zutiefst von den politischen und sozialen Rahmenbedingungen ab... so groß die
Reichweite des Marktmechanismus auch ist, er muss um der Gerechtigkeit willen
durch die Schaffung elementarer sozialer Chancen ergänzt werden."[95]
Und so
resultiert Sen die Grundeinstellung der menschlichen Entwicklung:
"Menschliche Entwicklung ist in erster Linie ein Verbündeter der Armen und
nicht so sehr derer, die bereits im Wohlstand leben"[96]
Deshalb ist
die Stärkung der Demokratie ein wesentlicher Bestandteil des
Entwicklungsprozesses. Die Bedeutsamkeit der Demokratie verdankt sich drei
verschiedenen Vorzügen: 1)ihrer intrinsischen Bedeutung, 2) ihren
instrumentellen Leistung und 3) ihrer konstruktiven Rolle bei der Schaffung von
Werten und Normen. Keine Bewertung der demokratischen Regierungsform ist vollständig,
die nicht alle drei Komponenten berücksichtigt.[97]
Dabei sollen
immer die öffentliche Debatten und Diskussionen, durch politische Freiheit und
Buergerrechte, eine wichtige Rolle bei der Schaffung von demokratischen Werten
in der Gesellschaft spielen.
Pareto-Optimalität
ist ein Kriterium der sozialen Wahl innerhalb eines sozialen Systems. Es fragt
danach, wie moralische Präferenzen aus persönlichen Präferenzen entstehen und
gerechtfertigt werden können. D.h. wie sich ein soziales System entscheiden
soll, wenn die Präferenzen der Gesellschaftsmitglieder bekannt sind. Individuum
j sei ein Individuum mit persönlichen Präferenzen, während Individuum, i die
moralische Präferenz als die Wahl der Gesellschaft (Social Choice)
repräsentiere. [98]
Nehmen wir an,
dass mindestens ein Individuum j (j=1…n) persönlich präferiert Alternativ A
gegenüber Alternativ B und dass kein Individuum eine Gegenpräferenz hat. Dann
wird Individuum i moralisch den Alternativ a gegenüber Alternativ B
präferieren. Dieses allgemein gefasste Kriterium lässt sich in drei Regeln
zerlegen:
1)
(^j a Ij b) à a Ii
b (wenn alle indifferent gegenüber a und b sind, dann sollte es auch die
Gesellschaft - moralisches Individuum i - sein)
2)
($j: a Pj b) & (^k:
a Rk b) à a Pi b (wenn ein einzelnes Individuum
j Alternativ a gegenüber b strong vorzieht und alle anderen a mindestens so gut
wie b beurteilen, dann sollte die Gesellschaft a strong gegenüber b vorziehen.
3)
($j: a Pj b) & (^k:
a Ik b) à a Pi b (wenn ein einzelner
a strong gegenüber b vorzieht und alle anderei gegenüber a und b indifferent
sind, dann sollte die Gesellschaft a gegenüber b vorziehen)
Schwache
Pareto-Optimalität ist: (^j: a Pj b) à a Pi b
Das heißt:
wenn alle a gegenüber b streng vorziehen, dann sollte die Gesellschaft a streng
gegenüber b vorziehen. In dem Fall ist die gesellschaftliche Präferenz nur
durch eine einstimmige Entscheidung möglich.[99]
wenn alle a gegenüber
b streng vorziehen, dann sollte die Gesellschaft a streng gegenüber b
vorziehen). Jetzt ist eine gesellschaftliche Präferenz nur durch eine
einstimmige Entscheidung möglich.
Pareto-Optimalität
ist ein äußerst konservatives Prinzip: demnach sollte sich eine Gesellschaft
nur dann für eine Veränderung eines Status quo aussprechen, wenn entweder alle
sie streng vorziehen oder zumindest keiner die Veränderung als schlechter
gegenüber dem Status quo beurteilt. Ein einziges Individuum, welches die Veränderung
ablehnt, verlangt von der Gesellschaft, beim Status quo zu bleiben.
Nach Sen ist
es möglich eine Situation anzugeben, in der Umverteilungen von der
schlechtesten auf die beste Gruppe durch Umverteilungen von der besten auf eine
mittlere Gruppe wieder ausgeglichen werden können. Ungleichheiten sollen also
ausgleichbar sein. Sens Anliegen ist es, durch die Übertragungsunterschiede der
Umverteilungspaare (k,i) und (i,j) Plausibilität dafür zu gewinnen, dass auch
Umverteilungen, die die schlechteste Gruppe noch schlechter stellen von
gesellschaftlichem Vorteil sein können: yk – xj. <<
yi – xj. wobei bei Sen wird die Situation nach den Übertragungen
aber vor allem deswegen vorgezogen, weil die Unterschiede zwischen i (dem Mittleren)
und j (dem Besten) großer sind als die zwischen i und k (dem untersten).
Leximin[100]
kann also Ungleichheiten verringern und trotzdem die schlechtest gestellte
Gruppe benachteiligen. Nur um die Aussichten der Gruppe k (der Untersten) nicht
zu schmälern, darf eine nahezu ebenso schlecht gestellte Gruppe i (Mittlerer)
nicht auf große Vorteile verzichten dürfen.
Rawls schließt
jedoch die praktische Geltung von Leximin aus: dies wird, so Rawls, in der
Praxis wohl kaum von Bedeutung sein, da erhebliche Vorteile der Begünstigten
immer Möglichkeiten zur Verbesserung der am schlechtest Gestellten bieten, also
die Verkettung und Verknüpftheit weitgehend funktioniert.
In seinem
Artikel “The Impossibility of a Paretian Liberal” gibt er ein Beispiel für die Unmöglichkeit der
Pareto-Optimalität: Zwei Individuen mit drei Auswahlmöglichkeiten.
Es gibt eine Kopie von einem Buch von
Lady Chatterly, das von den Individuen 1 und 2 unterschiedlich lesen.
Die drei Auswahlmöglichkeiten sind:
Individuum 1
liest es (x), Individuum 2 liest es (y)
und keine der beiden lesen (z). Person 1 bevorzugt am
liebsten der Fall z (keiner der beiden soll es lesen) aber wählt) den Fall Lesen
(zwischen den beiden Fällen Lesen und Nichtlesen). In dem Fall würde er lieber selbst lesen als die
leichtgläubige und beeinflussbare Person 2. (Tendenz zum Zensieren als zensiert zu werden:
tend to prefer to be censors rather than being censored) Die Reihenfolge der
Präferenzen wäre dann z, x, y.
Person 2 jedenfalls bevorzugt, dass die
beiden es lesen als keiner. Weiterhin ist seine erste Präferenz, dass Person 1 sollte zunächst dass Buch lesen,
bevor er selbst es liest. Seine Präferenzordnung
ist dann: x, y, z.
Jetzt ist die Auswahl zwischen den Paar (x, z), das heisst, zwischen Person 1
ob er das Buch liest oder nicht liest.
Jemand mit liberaler Einstellung kann jetzt argumentieren, dass es nur
die freie Präferenz von Person 1 in die Rechnung beitragen kann: wenn er soll
zwar nicht gezwungen werden, aber die Gesellschaft soll z gegenüber x präferieren. Ähnlich ist die Auswahl von Person 2 es zu
lesen (y) oder nicht zu lesen: nach liberaler Werte Person 2 soll entschieden präferieren
das Buch zu lesen: Also Gesellschaft präferiert y gegenüber z. Weiterhin ist es
im Kontext der liberalen Werte, wenn der Person 1 nicht gezwungen wird und ist
es besser, dass Person 2 das Buch liest als keiner der beiden es lesen. Das
ist, wenn die Gesellschaft y zu z und z zu x präferiert. Dieser Diskurs könnte
fröhlich beendet werden, wenn der person 2 das Buch in die Hand nimmt und
liest. Aber wenn wir nach Pareto entscheiden, soll x das Buch lesen. Jede denkbare Lösung, dass als besser
beurteilt wird, endet entweder zum Pareto-Prinzip oder Liberal-Prinzip, so dass
wir hier inconsistent in Entscheidung feststellen. [101]
Sen
zeigt mit diesem Beispiel, dass zwischen liberaler und Pareto-Orientirter
Entscheidung keine Verträglichkeit besteht. Wenn wir die beiden Prinzipien akzeptieren
wollen, dann werden wir in den sozialen Entscheidungen in einer Krise landen.
Entweder Pareto-Prinzip oder Liberal-Prinzip muss in der konkreten Situation zu
Grünsten des anderen aufgegeben werden.
Um
den Begriff Pareto-Optimal und Pareto-Dominant zu erläutern, wird hier noch ein
Beipsiel erwähnt:
Mit
dem Begriff „Weltzustand“ ist eine komplette Beschreibung der
relevanten Aspekte der Welt gemeint. Zum Beispiel, die Unterteilung der
Menschen in vegetarisch oder nichtvegetarisch.
Nehmen wir an, es gibt nur zwei Personen in dieser Welt: Anne und Bill.
Es gibt dann vier Fällen:
Fall V:
Anne und Bill sind vegetarisch
Fall A:
Anne ist vegetarisch und Bill ist nichtvegetarisch
Fall B:
Bill ist vegetarisch und Anne ist nichtvegetarisch
Fall N: die
beide Anne und Bill sind nichtvegetarisch
So können
wir sagen, dass in diesem Beispiel die mögliche Zustände in der Welt A, B, N
und V sind. .[102]
Eine
kollektive Auswahlregel soll bestimmen welches Alternativ von gegebenen
Alternativen ausgewählt werden.
Sen’
Paradox ist über den Konflikt zwischen
scheinbar erwünschte Auswahlprinzipien. Wir nennen x ist Pareto
dominiert durch Alternativ Y, wenn y gegenüber x von jemand aus der Gesellschaft
präferiert ist (starker Pareto-Dominant). Ein Alternativ, der nicht von anderen
Alternativen Pareto dominiert ist, heißt dann Pareto optimiert. (schwache Paret-Optimalität).
Nehmen wir
nun an, dass Anne V>A>B>N und
Bill N>A>B>V als Präferenz haben. Der einzig Pareto dominierter
Zustand ist somit B (weil beide Anne and Bill streng A gegenüber B präferieren)
und alle anderen Alternativen sind Pareto optimal. Wenn jetzt die Präferenz von
Bill geändert wird auf N>B>A>V, werden alle Alternativen
Pareto-Optimal und keiner Pareto-Dominant. Das heißt die Auswahlregel ist nicht Paretisch.
Einige
Ökonomen sehen jedoch die Pareto-Optimalität als notwendige Konzequenz der
demokratischen Wahlen: Wenn alle a gegenüber b präferieren und a eine
brauchbarer Alternativ ist, dann b darf nicht gewählt werden.[103]
Ähnlich wie
Rawls kritisiert Sens den Utilitarismus.[104]
Bei Utilitarismus,
so Sen, handelt es sich um eine nutzenorientierten Ansatz, der im eigentlichen
Sinn nicht dem Utilitarismus zugeordnet werden kann. Die positiven Einsichten,
die Utilitaristische Ansätze hervorbringen sind nach Sen wie folgt:
1) die
Wichtigkeit, die Ergebnisse sozialer Einrichtungen für ihre Beurteilung
heranzuziehen - die Argumente für Sensibilität gegenüber den Konsequenzen mögen
weitgehend plausibel sein, auch wenn ein vollständiger Konsequentialismus allzu
extrem erscheint. Das allgemeine Argument, dass Folgen bei der Beurteilung von
politischen Maßnahmen und Institutionen zu berücksichtigen sind, ist eine
wichtige und plausible Forderung, die vieles dem Plädoyer der utilitaristischen
Ethik verdankt.
2) die
Notwendigkeit, das Wohl der betroffenen Menschen bei der Beurteilung sozialer
Einrichtungen und ihrer Ergebnisse zu berücksichtigen - die Sorge für das Wohl
der Menschen ist ohne Frage attraktiv, selbst wenn wir uns der nutzenorientierten,
psychische Zustände messenden Beurteilung des Wohls nicht anschließen.
Sens Kritik
an Utilitarismus kann in drei Punkten zusammengefasst werden:
1)
Indifferenz gegenüber Verteilungsfragen
2) Vernachlässigung
von Rechten, Freiheiten und anderen nicht den Nutzen betreffenden Belangen.
3) Anpassung
und psychische Konditionierung
Der
utilitaristische Ansatz vernachlässigt die Ungleichheiten in der Verteilung von
Glück. Es zählt dabei allein die Gesamtsumme, ungeachtet der Tatsache wie ungleich
sie verteilt ist. Zwar mögen wir uns allgemein für das Glück interessieren,
doch werden wir uns nicht nur mit "Aggregationsmengen" beschäftigen,
sondern auch mit dem Ausmaß der Ungleichheit bei der Verteilung von Glück.
Der
utilitaristische Ansatz legt (zu zweitem Punkt) Rechten und Freiheiten
keinerlei intrinsischen Wert bei. Die Werte werden nur mittelbar und nur
insofern, als sie Einfluss auf den Nutzen haben, geschätzt. Es ist plausibel,
das Glück zu berücksichtigen, aber wir wollen nicht unbedingt glückliche
Sklaven oder berauschte Vasallen sein.
zu den
dritten Punkt, so ist nicht einmal die Auffassung utilitaristischen Ansatzes über
das individuelle Wohl besonders unerschütterlich, denn sie lässt sich leicht
durch psychische Konditionierung und Anpassung beeinflussen.
Unsere Wünsche
und unsere Fähigkeiten, Lust zu schaffen, passen sich den jeweiligen Umständen
an, vor allem wenn wir unser Leben in widrigen Situationen erträglich gestalten
wollen. Der utilitaristische Ansatz, so Sen, kann sich auf diejenigen, die dauerhaft
benachteiligt sind, äußerst unfair auswirken, wenn man nur an die
unvermeidlichen Unterschichten in hierarchischen Gesellschaften oder die stets unterdrückten
Minderheiten in intoleranten Gemeinschaften denkt.
Rawls stellt
in seiner Gerechtigkeitstheorie die Grundsatzforderung nach Vorrang der
Freiheit. Der Vorrang der Freiheit wird in den modernen libertären Theorien
scharf im Vordergrund gestellt und beinhaltet einige umfassende Rechte von persönlichen
Freiheitsrechten bis zu Eigentumsrechten. Diese Rechten nehmen die Form von
Nebenbedingungen an, die nicht verletzt werden dürfen. Nach dieser Auffassung,
so Sen, geht es nicht um die vergleichsweise Bedeutung von Rechten, sondern um
ihren unbedingten Vorrang. Bei Rawls schränken sich die Zahl der unbedingt
geltenden Rechte im Wesentlichen auf persönliche Freiheitsrechte, poetische und
bürgerliche Rechte ein. Diese Rechte sollen jedoch ausnahmslos gelten. Sen
kritisiert das Argument für einen solch unbeschränkten Vorrang, da in der
wirtschaftlichen Not, wo es sich um die Frage von Leben und Tod handelt, nicht
mehr gelten kann. Der Vorrang der
Freiheit soll für extrem arme Länder genauer qualifiziert werden. Man soll ohne
weiteres zwischen Rawls strikte These, dass die Freiheit im Konfliktfall
deutlich den Vorrang erhalten soll und seinem allgemeines Vorgehen, die persönliche
Freiheit von anderen Arten von Vorteilen zu trennen, unterscheiden. Die zweite,
so Sen, allgemeiner These betrifft das Gebot, Freiheiten als von individuellen
Vorteilen anderer Art unterschieden zu beurteilen zu bewerten. Sen betont
jedoch, dass der eigentliche Streitpunkt sich nicht auf unbedingte Vorrang
richtet, sondern auf die Frage, ob die Freiheit eigner Person dasselbe Gewicht
beizulegen ist als anderen Formen persönlicher Vorteile wie Einkommen, Nutzen
usw. ""Vor allem aber stellt sich die Frage, ob der Wert der Freiheit
für die Gesellschaft angemessen in dem Gewicht zum Ausdruck kommt, das eine
Person ihr in dem Urteil über ihren Gesamtvorteil beizulegen geneigt ist. Die
These, dass die Freiheit, an erster Stelle steht, bestreitet, dass Freiheit
angemessen als ein Vorteil zu bewerten ist - ähnlich einer zusätzlichern
Einheit im Einkommen -, den die Person aus der Freiheit zieht."[105]
Sen betont
jedoch, dass es auf keinen Fall um den Zweifel auf den Wert der Freiheit geht.
Der Schutz der Freiheit muss sich letztlich auf die allgemeine politische
Akzeptanz ihrer Bedeutung beziehen. Vielmehr geht es Sen darum, inwieweit mehr
oder weniger Freiheit oder Rechte zu haben den persönlichen Vorteil einer
Person vergrößert. Seine These ist, "dass der politische Stellenwert von
Rechten Weit über das hinausgehen kann, in dem der persönliche Vorteil des Trägers
dieser Rechte dadurch vergrößert wird, dass er diese Rechte
besitzt.""83 Schließlich sind auch die Interessen anderer betroffen,
denn die Freiheiten der verschiedenen Personen sind miteinander verknüpft, und
darf nicht verletzt werden."[106]
Entwicklung verlangt sowohl die
Aufhebung anhaltender endemischer Mangelzustände als auch die Prävention plötzlicher,
heftiger Verelendung. Was sich aus dien beiden Forderungen jeweils an
notwendigen Folgen für Institutionen und Politik ergibt, kann ganz verschieden
sein. Erfolge im einen Bereich ist keine Garantie für den Erfolg im anderen.[107]
Ungleichheit spielt für die Entstehung
von Hungersnöten und anderen ernsten Kreisen eine bedeutende Rolle. In der Tat
stellt schon die Abwesenheit von Demokratie eine Ungleichheit dar - in diesem
Falle hinsichtlich der politischen Rechte und des politischen Einflusses. 227
Ungleichheit spielt natürlich auch für
den Fortbestand endemischer Armut eine große Rolle. Allerdings kann auch hier
die Natur der Ungleichheit - und ihre Ursachen - sehr unterschiedlich
erscheinen, wenn man zwischen anhaltendem Mangel einerseits und plötzlicher
Verelendung andererseits unterscheidet. Beispielsweise ist die Tatsache, dass Südkorea
ein ökonomisches Wachstum bei einer relativ egalitären Einkommensverteilung
hatte, ausreichend und zu Recht gewürdigt worden. .... Neue Gleichheit und
ungehinderte Verelendung können mit der Erfahrung von Wachstum mit Gleichheit,
wie es heftig genannt wurde, durchaus zusammengehen.[108]
Nichts ist in der politischen Ökonomie
der Entwicklung heute wichtiger als eine adäquate Würdigung der politischen, ökonomischen
und gesellschaftlichen Teilhabe und Führungsrolle der Frau. Sie stellt in der
Tat ein entscheidender Aspekt der Entwicklung als Freiheit dar.[109]
Eine Senkung der Geburtsrate ist nicht
allein wegen ihrer Folgen für den wirtschaftlichen Wohlstand wünschenswert,
sondern auch deshalb, weil große Familien die Freiheit der Menschen – vor allem
der jungen Frauen - einschränken, die Art von Leben zu führen, das sie mit
guten Gründen erstreben....Um das Bevölkerungsproblem in den Griff zu bekommen,
brauchen wir mehr, nicht weniger Freiheit.[110]
Sen plädiert für die grundlegende
Freiheiten und alles was damit zusammenhängt,
- ihrer intrinsischer Berechtigung, -
dem praktischen Nutzen, den sie haben, indem sie politische Anreize für die
Herstellung wirtschaftlicher Sicherheit bieten,
- und ihrer konstruktiven Bedeutung für
das Herausbilden von Werten und das Setzen von Prioritäten.
Diese sollen für alle Kulturen und Länder
gelten. 294
Sen äußert sich kritisch gegen die Idee
eines auf Vernunft gegründeten sozialen Fortschritts.[111]
Menschen durch und durch seien
egoistisch und eigennützig und dass unter dieser Voraussetzung nur eine System
effektiv funktionieren könne: die kapitalistische Marktwirtschaft. Diese Auffassung
über die menschlichen Motive ist aber durch empirische Beobachtungen nicht zu erhärten.
Auch ist es nicht richtig, dass der Erfolg des Kapitalismus als
Wirtschaftssystem allein im eigennützigen Verhalten gründet. ... Wenn ich die mögliche
Funktionen von Werten und Normen für die individuelle Veralten betone, dann
liegt es mir fern, damit zu behaupten, die meisten Menschen ließen sich mehr
von ihrem Gerechtigkeitssinn leiten als von ihrer Klugheit und ihren
materiellen Interessen. ... Man darf in den Menschen nicht tugendhafte Geschöpfe
sehen, die darauf brennen, gerecht zu sein.332