Hermann Cohen (1831-1919)
1. Biographie
2.
Cohens
Philosophie
2.1.
Allgemein
2.2.
Cohens
theoretische Philosophie
2.2.1.Verschiebung
des „a priori“ (logisch-analytische Auffassung)
2.2.2.aus:
„Logik der reinen Erkenntnis“
2.2.3.aus:
„Theorie der Erfahrung“
2.2.4.Kants
„Ding an sich“
2.2.5.
„Gadamer“ Quellentext
3.
Cohens
praktische Philosophie
3.2
Allgemein
3.3
Kategorischer
Imperativ
3.4
Recht/Moral/Handlung
3.5
Politische
Theorie/Geschichtsphilosophie
3.6
Staatstheorie
Hermann Cohen (1831-1919)
- geboren in Coswig als Sohn jüdischer Eltern.
- Er studierte in Breslau, Berlin und Halle Philosophie und Philologie. Vor seiner Wende zu Kant war er u. a. von der Völkerpsychologie seiner jüdischen Landsleute (z.B. Steintal) beeinflusst.
- Zu Beginn der 1870 Jahre erschien sein Buch „Kants Theorie der Erfahrung“ Eine wegweisende Interpretation des einflussreichsten und bekanntesten Werks von Immanuel Kant „Kritik der reinen Vernunft“. Hier nahm er grundsätzlich Abschied von einer psychologisch orientierten Sichtweise Kants. Dieses Werk bildete u. a. auch die programmatische Grundlage für die Herausbildung der „Marburger Schule“, deren Begründer er war.
- Es folgten die Werke: „Kants Begründung der Ethik“ (1877) und „Die Begründung der Ästhetik“. (1889) Diese drei Bücher waren die Basis für seine wissenschaftlichen Ruhm.
- Cohen habilitierte 1873 in Marburg und wurde 76 Nachfolger des früh an Krebs gestorbenen Langes.
- Nicht im selben Maß Anerkennung wie seine Kant Interpretationen bekam er für sein eigenes System. Auf die „Logik der reinen Erkenntnis“ (1902) folgte eine „Ethik des reinen Willens“ (1904) und noch „Ästhetik des reinen Gefühls“. (1912) Im selben Jahr auch ging er in den Ruhestand. An eine andere Universität war er wegen des erstarkten Antisemitismus nie berufen worden.
- Seine letzten Lebensjahre verbrachte er in Berlin, wo er sich mit der Religionsphilosophie seiner jüdischen Herkunft beschäftigte.
2. Cohens Philosophie
Mit Cohen kehrt ganz früh in der neukantianischen Periode eine Art Systemdenken in die deutsche Philosophie zurück. Ein sogenannter deduktiver Systemtypus, (also die Ableitung einer Aussage aus einer anderen, vorangegangenen) dieser Systemtypus propagierte eine absolute Idee, eine einheitliche Weltanschauung.
Sein Hauptaugenmerk richtete er auf die Untersuchung der transzendentalen Grundlagen des reinen Bewusstseins, als ein logisches, sittliches und ästhetisches Bewusstsein.
Transzendental: Das, was im Bewusstsein vor aller Erfahrung (also a priori) als Bedingung der Möglichkeit von Gegenständen, Erkenntnis und Erfahrung zugrunde liegt, den Bereich der möglichen Erfahrung aber nicht überschreitet.
Jeder Rückgriff auf eine vorhandene Wirklichkeit ist in der Philosophie unerlaubt.
2.2. Cohens theoretische Philosophie
2.2.1 Verschiebung des „a priori“ (logisch-analytische Auffassung)
Bei Kant waren seine formulierten a priori Standpunkte noch unumstößliche Grundsätze. Hier kommt es nun zu einer Umdeutung, es werden „nur noch“ methodologische Annahmen daraus, der Geltungsanspruch wird so zusagen relativiert.
In der momentanen aktuellen Philosophie besteht auch weitgehende Einigkeit über die Relativität von philosophischen Begründungsansprüchen. (Dies wird auch als historischer Fortschritt gegenüber Kant gewertet.)
Bei Cohen finden sich als erstes Formulierungen, nach denen das System apriorischer Begriffe, welche eben die Erfahrung machen sollen, als grundsätzlich offen aufzufassen sei. Seine Begründung: In der Philosophie geht es primär darum, die wissenschaftliche Erfahrung begreifbar zu machen, und dass sich diese eben (die Erfahrung) mit dem Fortschritt der Wissenschaften grundlegend ändern kann.
Diese Verschiebung in der Deutung des a priori steht in Zusammenhang mit den massiven Veränderungen des wissenschaftlichen Weltbildes. Als Beispiel wäre die Relativitätstheorie von Einstein zu nennen. Es wurde versucht die Konsequenzen herauszuarbeiten, die sich daraus für eine an Kant orientierte Philosophie ergeben.
Cohen war der Auffassung, dass es in der Wissenschaft darum gehe, die wissenschaftliche Erfahrung begreifbar zu machen.
2.2.2. aus: „Logik der reinen Erkenntnis“
In diesem Werk kommt er zu folgender für seine Philosophie relevante Kernaussage: „Erkenntnis ist überhaupt nur möglich, durch reines Denken.“ Dort hebt er Kants Zweiteilung von Verstand und Sinnlichkeit zugunsten des Verstandes auf. Er interpretiert Kant von folgendem Satz aus: „Dass wir von den Dingen nur das a priori (also voraussetzungslos) erkennen, was wir selbst in sie legen.“ Folglich ist für Cohen Erkenntnis nur möglich, wenn der Erkenntnisgegenstand vom Denken selbst produziert wird. Dies geschieht in unendlich vielen Schritten.
Kants a priori Lehre wurde also nun nicht mehr als eine Rechtfertigung für den Gebrauch unserer Verstandesbegriffe in den Grenzen möglicher Erfahrung verstanden, sondern sie sollte den Realitätsanspruch unserer Erfahrung überhaupt begründen.
2.2.3. aus: „Theorie der Erfahrung“
In „Kants Theorie der Erfahrung“ will er die Aprioritätslehre weiter entwickeln und von Neuem begründen. Aus „Kritik der reinen Vernunft“ Þ wird die „Kritik der reinen Erfahrung“. Durch die Entdeckung der Apriorität von Raum und Zeit ist aller materialistischer Idealismus in seinen Motiven vernichtet.
Der Raum ist es vielmehr, welcher äußere Gegenstände konstruiert, von denen die Eindrücke der Erfahrung ausgehen. So genannte „Marburger Theorie von der Erzeugung des Gegenstandes.“ Vom „konstruieren“ ist nun häufig die Rede. Z.B. „Die Erfahrung der Naturwissenschaften wird durch das Experiment konstruiert.“ Oder: „Raum und Zeit konstruieren alle Erfahrung.“
Der Bereich des A posteriorischen (also das Gegebensein von Gegenständen) ist nun gänzlich abhanden gekommen. Dass aber „Erkenntnis“ sich jeder „Erfahrung“ entbehren kann, hat Kant eigentlich nur der Mathematik zugestanden.
Für Cohen sind aber sämtliche Erfahrungen ein Produkt gewisser Konstruktionen.
Es geht hier also um eine Erweiterung, Vertiefung des A priori. Nur wissenschaftliche Erkenntnisse können die Grundlage des Begriffes der Erfahrung bilden.
Zitat von Cohen: „Es stellt sich heraus, dass diejenige Wissenschaft (er meint damit die Naturwissenschaft) welche sich am lautesten auf die Erfahrung beruft, dieselbe in Wahrheit erst konstruiert, und dass sie in der Hervorbringung der Erfahrung nach ihrem Entwurfe zu apriorischen Erkenntnissen gelangen konnte.“
2.3. Kants „Ding an sich“
Nach Kant:
Erkennbar ist es für uns etwas als Erscheinung, „als Ding“, sofern etwas unter den Bedingungen Þ 1. „der Sinnlichkeit“, 2. den Anschauungsformen „Raum und der Zeit“ und 3. den „formalen Bedingungen des Verstandes“, bestimmbar wird.
Der Begriff „Ding“ wird nun umgedeutet: Er wird als Grenzbegriff der Erfahrung aufgefasst, als ein Etwas, das selbst nicht mehr erkannt werden kann, auf das hat sich aber die Erkenntnis hin zu orientieren und ist ihre Aufgabe.
Er kritisiert Kant, weil er die Existenz eines „Ding an sich“ außerhalb und unabhängig vom Bewusstsein zuließ. Cohen meint, es wäre kein materielles Objekt, sondern eine besondere Idee, die das menschliche Denken lenkt.
2.4. „Gadamer“’s Quellentext
Hier lautet die ausgehende Fragestellung: „Wie ist reine Naturwissenschaft möglich“? Aus Kants „Kritik der reinen Vernunft“ hat Cohen dazu folgendes
herausgelesen.
Die Leistung der menschlichen Erkenntnis begriff er als Grundlegung des Denkens, das heißt als Erzeugen des Gegenstandes der Erkenntnis durch das methodische Verfahren der Wissenschaft.
Mit dem Blick auf die Wissenschaft veränderte sich auch der Sinn der kantischen Kritik.
Es bestand der Versuch, das Erkenntnisproblem zu lösen.
Cohen formulierte dazu auch die „Infinitesimalmethode“. In der Mathematik bedeutet „Infinitesimal“ zum Grenzwert hin unendlich klein werdend. Er entwickelt daraus die Erzeugung der intensiven Größe, d.h. für ihn die der Realität. Mit diesem Instrument will er bewiesen haben wollen, dass der Realitätsanspruch der Erkenntnis durch die methodische Erzeugung im Denken gerechtfertigt wird.
Der Begriff des Gegebenen wird dadurch eliminiert.
In einer Festschrift für E. Zeller nimmt Cohen auf Helmholtz bezug, einen bekannten Physiker und Naturwissenschaftler; und zwar direkt auf dessen Schrift: „Über das Zählen und Messen, erkenntnis-theoretisch betrachtet.“
Hier arbeitet er den grundlegenden Unterschied von Psychologie und Erkenntniskritik am Problem der Zahlenfolge heraus. Mit z.B. folgendem Ergebnis, nämlich dass die Zeitfolge noch nicht gleich die Reihenfolge ist.
3. Cohens
praktische Philosophie
3.1. Allgemein
Beeinflusst ist seine Ethik natürlich von Kant, aber auch von Platon und der Kritik Hegels.
Er hat sich in 2 Werken mit Problemen der Ethik und der praktischen Philosophie auseinandergesetzt. Sein 1877 erschienenes Werk: „Kants Begründung der Ethik“ und 1904 in „Ethik des reinen Willens“.
Ersteres Werk ist tatsächlich eine im Geiste Kants verfasste Interpretation seiner Moralphilosophie. Cohen bekennt sich aber auch schon hier zu einer sehr freien Auslegung der Texte, sozusagen eine „neukantianische“ Kant Interpretation.
Aus der Idee „der Welt“ (die den Inbegriff aller Erscheinungen bezeichnet) wird die Maxime abgeleitet, bei der Erforschung der Natur nie bei dem erreichten stehen zu bleiben. Ähnlich ist nach Cohen die „Freiheit“ eine Idee, der für die Orientierung unseres Handelns eine unentbehrliche Funktion zukommt. Wir können zwar niemals wissen, ob wir wirklich frei sind, sollen uns aber so verhalten.
Hier kann man erkennen, dass in seiner Philosophie die Ideenlehre Platons, die platonische Erkenntnistheorie eine wichtige Rolle spielt.
Cohen begreift Platon so, dass die Logik die Lehre von der Methodik sei. Platon hat die Logik als Logik der Mathematik begründet, um von ihr ausgehend den Begriff der „Idee“ als wissenschaftliche Kategorie zu bestimmen.
Zitat: (von Cohen über Platon) „Er ist damit der erste gewesen, der die Ethik in den Rang einer Wissenschaft erhoben hat.“ Er geht sogar noch ein Stück weiter: „Ohne Logik keine Ethik“
Hier fällt auf, dass sich Cohen bei den verschiedenen Formulierungen Kants nur auf eine bezieht, nämlich: „Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst.“ Daraus leitet er ab, dass sich diese Zwecke inhaltlich auch als ganze „Menschheit“ bestimmen lassen. Er will zeigen, dass das moralische Gesetz letztlich auf die Vorstellung einer „Gemeinschaft moralischer Wesen“ abzielt. Weiter zieht er daraus die Schlussfolgerung, dass das moralische Bewusstsein erst unter den Bedingungen einer gesetzlich bestimmten Gesellschaft möglich sei.
In seinem Hauptwerk („Kants Begründung der Ethik“) kommt es schließlich zum Bruch mit Kants Ansatz der Ethik. Er versucht darin, die Ethik durch die Orientierung an der Rechtswissenschaft zu begründen. Er meint, Kant hätte es in seiner praktischen Philosophie versäumt, diese auf das Faktum einer bestehenden Wissenschaft zu begründen. Die Ethik bliebe somit unbegründet.
Kant ging hier aber eher von der Erfahrung im allgemeinen aus, und nicht speziell von der wissenschaftlichen Erfahrung. Trotzdem trifft Cohen einen schwachen Punkt. Besonders die Annahme, dass es ausreicht einen kategorischen Imperativ zu formulieren, um diesen dann automatisch für begründet zu halten. Diese Kritik hatte aber schon vor Cohen eine längere Tradition.
Kant unterscheidet zwischen einem Handeln aus Pflicht, aus Gesinnung (nicht aus einer Absicht, einem Zweck heraus) und einem bloß pflichtgemäßen Handeln. (hier liegt eine bestimmte Neigung, eine Absicht dahinter)
Dies zieht Cohen in Zweifel: „Die sogenannte Absicht und die Gesinnung entziehen sich der menschlicher Einsicht“, nicht auf Handlungsabsichten, sondern auf die Handlungen selber kommt es an. Kant meint aber, dass die subjektive Handlungsmotivation allein über die moralische Qualität einer Handlung entscheidet. Cohen betrachtet eine solche Auffassung mehr oder weniger als erledigt und führt sie auf theologische Motive zurück. Eine reine Gesinnungsethik lehnt er ab. Der Ansatz, dass das sittlich Gute ausschließlich in der Gesinnung des Individuums verlagert ist, hält er, wie übrigens auch Hegel sogar für gefährlich. Hier erblickt er sogar das „dichteste und schädlichste Vorurteil in der Moralphilosophie.“
Hegel zog aus seinen eigenen Überlegungen die Konsequenz, die Ethik als normative Disziplin vollständig zu verwerfen. (also die Ethik als eine Lehre vom „Sollen“) Cohen versuchte, den Konsequenzen entgegenzuarbeiten und er wollte die normative Ethik rehabilitieren.
Dies wollte er mit dem Kategorischen Imperativ bewerkstelligen.
Das Moralgesetz soll ebenso auf den Bereich des Rechts bezogen werden, nicht wie bei Kant selber „nur“ auf die Prüfung der Gesinnung. Der Bereich des Rechts ist bei Kant aber eigentlich nicht moralisch bestimmt. Cohen versuchte jetzt aber, die Ethik durch die Orientierung am Faktum der Rechtswissenschaft zu begründen um ihr damit eine gesicherte Basis zu verleihen. Er meint, dass sich das sittlich Gute unabhängig vom Recht gar nicht bestimmen lässt.
Kant hat eine klare Trennlinie zwischen Recht und der Moral gezogen, einhergehend mit dem in der Rechtsordnung verbundenen Zwang. Dieser ist für Cohen gerade kein typisches Merkmal des Rechts. Für ihn ist also das Recht und die moralische Gesinnung als unauflösliche Einheit zu sehen. Er schreibt, wie auch Hegel, dem Recht eine fundamentale Rolle für die Bestimmung des sittlich Guten zu. Cohen meint jetzt aber nicht das Recht, das gerade besteht, also vorherrschst, sondern dieses wie es sein SOLL.
Er will zeigen, dass die Verhältnisse nicht so sein müssen, wie sie sind. Er nimmt an, ob sich nicht im Durcheinander der Weltgeschichte ein leitendes moralisches Prinzip entdecken lasse. Er gesteht aber zu, dass es in der Geschichte bisher nicht besonders moralisch zugegangen ist. Die Geschichte könnte jetzt aber von einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt aus als die Geschichte der sich entwickelnden Sittlichkeit aufgefasst zu werden. Als ein Prozess, in dem sich nach und nach der kategorische Imperativ durchsetzen werde. Er will auf den Entwurf einer moralisch geprägten staatlichen Ordnung hinaus. Hegel hielt dies für abstrusen Unsinn. Er sagt, man müsse am Entferntesten davon sein, einen Staat, wie er sein soll, konstruieren zu wollen.
3.5. Staatstheorie
Der Staat ist für ihn eine sittliche Substanz, den Interessen der einzelnen übergeordnet.
Daraus leitet sich für den einzelnen die Pflicht ab, sich in das Staatsganze einzugliedern.
Es sollte eine liberale Trennung zwischen Kirche und Staat gegeben sein, er glaubte, dass eine auf religiöse Autorität gegründete Staatsform den Staat in den Ruin treibt.
Sein Staatsideal stellt eine regulative Idee dar, etwas was der Orientierung am praktischen Handeln dienen soll, was aber nicht vollständig verwirklicht werden kann.
Er war aber politisch, im Gegensatz zu Hegel, wenig einflussreich. Seine Staatstheorie ist progressiv, zukunftsorientiert und gegenüber den bestehenden Verhältnissen oppositionell.
Er überträgt Kants Auffassung von der moralischen Verpflichtung auf den politischen Bereich. Das Subjekt, welches dem moralischen Gesetz gemäß handeln soll, ist nicht das einzelne Individuum, sondern der Staat.
Die staatliche Rechtsordnung ist es, die moralisch, also nach dem kategorischen Imperativ, so sein soll, dass durch sie der Mensch nicht auf ein bloßes Mittel zum Zweck reduziert wird, sondern Selbstzweck bleibt.
Dahinter steht bei ihm die Theorie einer sozialistischen Gesellschaft, die durch und durch harmonisch ist.
Dahingehend besteht bei ihm auch eine nicht zu brechende Dynamik des Fortschrittglaubens. Er spricht von einer unendlichen Aufgabe, beständig auf die Verbesserung der Verhältnisse hinzuarbeiten. Sein Zukunftsoptimismus hing eng mit einer pessimistischen Beurteilung der damaligen Gegenwart zusammen.
Der Schwerpunkt seiner praktischen Philosophie verlagerte sich zu einer Staats- Gesellschaftstheorie, eher weg von einer Gesinnungsethik.
Gründe waren auch außerphilosophische Faktoren, warum dieser Gesinnungswandel eintrat.
Der Antisemitismus nahm leider ab dem Beginn des 20. Jahrhunderts stetig zu. Dieser blockierte nach Cohen die Möglichkeit einer Synthese zwischen jüdischer Religion und deutscher Kultur. Er spricht hier von einem „Gift“, einer „Schändung des öffentlichen Bewusstseins“.
Hier wird auch verständlicher, warum er dem Staat eine fast magisch zu nennende Autorität zuschrieb. Darin sah er den einzigen Schutz der jüdischen Bevölkerung gegen den Antisemitismus. Der Staat würde dort schützen, wo der Appell an Sittlichkeit und Vernunft nicht mehr ausreichen würde.
Am Beginn des 1. Weltkrieges trat Cohen in der allgemeinen Kriegsbegeisterung für den Krieg ein, von dem er hoffte, den Antisemitismus zurückzudrängen.
Daneben war es vor allem die soziale Frage – das Elend der Industriearbeiterschaft, welches ihn beschäftigte.