Gerechtigkeit
(Aristoteles,
Rawls, Dworkin und Sen)
Dr. Esfandiar Tabari
Entwicklung,
Freiheit und Ungleichheit
Gerechtigkeit
ist die ewige Sehnsucht im Menschen nach Wohlergehen, Zufriedensein und Glück.
Das Glück des Einen kann aber ein Weniger am Glück oder das Unglück des anderen
zur Folge haben. Daher fordert die Gerechtigkeit in der Gesellschaft ein Gerechtes
für alle. Das Glück ist ein subjektives Gefühl. „Wenn Gerechtigkeit Glück ist,
dann ist eine gerechte Gesellschaftsordnung unmöglich, so lange Gerechtigkeit
so viel wie individuelles Glück bedeutet.“[1]
Aus diesem Grund bestrebt der Utilitarismus der Gerechtigkeit einen
objektiv-kollektiven Gehalt zu geben: Wenn die Gesellschaft als Ganze im
Wohlstand und Glück ist, dann ist die Gerechtigkeit erfüllt.
Die
Gerechtigkeit als eine philosophische Debatte findet ihre erste Tradition bei
Platon und Aristoteles.
Ausgangspunkt
und zentraler Gegenstand seiner Politeia ist die Gerechtigkeit als
unverzichtbares Konstitutionsprinzip einer wohl geordneten Polis. Das ist der
erste Sprung im Begriff der Gerechtigkeit, da sie nicht mehr nur als eine
individuelle Tugend betrachtet wird. Zwei Säulen von Platons Philosophie sind
die Sokratische Ethik und die Ontologie des Parmenides.
Die Synthese
der beiden führte zur Ideenlehre.
Ein Leben ist für Platon glücklich, wenn man
allgemeine Interessen verfolgt und sich um Tugendhaftigkeit oder Tüchtigkeit
bemüht. Alle Tugenden (Tapferkeit, Besonnenheit, Gerechtigkeit, Frömmigkeit und
Einsicht/Klugheit/Weisheit) werden bei ihm als Einheit zu einem Ganzen zusammengefasst.
Für Platon ist
die Gerechtigkeit ein säkulares Phänomen: Auch wenn er sie gelegentlich
göttlich nennt, so meint er keine religiöse Verbindlichkeit. An die Stelle des
göttlichen Ursprungs tritt ein metaphysisches Element; den letzen
Legitimationsgrund bildet die Idee des Guten.[2]
Die Idee des
Guten schließt die Idee der Gerechtigkeit in sich. Das ist jene Gerechtigkeit,
auf deren Erkenntnis beinahe alle Dialoge Platons abzielen. Deshalb fällt die
Frage „Was ist Gerechtigkeit?“ mit der Frage „Was ist gut?“ oder „Was ist das
Gute?“ zusammen. Platon versucht anhand verschiedener Beispiele auf diese Frage
eine Antwort zu geben. Aber keiner dieser Versuche führt zu einem endgültigen Ergebnis.
Wenn irgendeine Definition erreicht zu sein scheint, erklärt Platon durch den Mund
Sokrates’ sofort, dass vielmehr weitere Untersuchungen nötig seien.[3]
Deshalb kann
man bei Platon keine Gerechtigkeitstheorie im philosophischen Kontext finden.
Aristoteles, als erster Philosoph beschäftigte sich ausführlich mit der Frage
der Gerechtigkeit und gibt detaillierte Antworten darauf. Die grundlegenden Fragen,
die Aristoteles in Verbindung mit der Gerechtigkeit formuliert und die
Antworten, die er darauf gibt, besitzen hohe Aktualität. Aus diesem Grund
sollen sie in der vorliegenden Arbeit vorgestellt werden.
Aristoteles
behandelt die Gerechtigkeit nicht, wie wir es heute gewohnt sind, als einen
überpersönlichen Wert, sondern als eine persönliche Tugend.[4]
Die
universelle und kontingente Natur der Menschen widerspiegelt sich in einem
universellen und kontingenten Begriff der Gleichheit: die universelle als
endgültige oder gültige Folge eines Vertrages und die kontingente als
Interessen-, Talenten- oder Fähigkeitsbasierte Gleichheit. Eine universelle
Gerechtigkeit wird deduktiv aus bestehenden moralischen und rechtlichen Normen
abgeleitet. Die Normen können dabei nützlich sein (Regel-Utilitarismus),
Reflexe ökonomischer bzw. sozialer
Verhältnisse sein (Marxismus bzw. Soziologie), prima-facie Pflichten und
selbstevidente Einsichten ausdrücken (Intuitionismus) oder aus Vereinbarungen
stammen (Vertragstheorie).
Einer der
wichtigsten vertragstheoretischen Ansätze der Gerechtigkeit in unserer Neuzeit
ist die Theorie von John Rawls. John Rawls versucht in seiner Theorie die
Grundsätze einer Fairness-Gerechtigkeit deduktiv abzuleiten.
Nach Ronald Dworkin kann die Gerechtigkeit nur
unter der notwendigen Bedingung der Ressourcen-Gleichheit im egalitäreren Sinne
erreicht werden. Wir sehen bei Dworkin einen Übergang
von den sozialen Grundgütern des Institutionalisten Rawls zu den Ressourcen des
Individualisten Dworkin. Wie Rawls verankert Dworkin Gerechtigkeitsstrukturen
in individualistischer Rationalität, in Nutzenmaximierender Lebensplanung. Bei Dworkin
- wie bei Rawls – findet die Geburt der Gerechtigkeit aus dem privaten
Interesse in einem vorausgesetzten
Gleichheitsrahmen statt.[5]
Die Gerechtigkeitstheorie von Amartya Sen ist nicht
weniger wichtig als Rawls’ Theorie der Gerechtigkeit: er versucht, angepasst an
die Forderungen einer demokratischen Marktwirtschaft, die Voraussetzungen und
Bedingungen einer gesunden Entwicklung der menschlichen Gesellschaft
herauszufinden, und so zu einem Begriff der Gerechtigkeit zu gelangen. Entwicklung heißt nach Sen sich auf die
Möglichkeiten der Freiheit ernsthaft einzulassen.
Aristoteles unterscheidet zwischen
Gewissentugend und Sozialtugend. So ist Gerechtigkeit als Sozialtugend das
Bindeglied zwischen Ethik, Ökonomie und Politik. Das Wesen der Gerechtigkeit
ist Gleichheit. Aristoteles unterscheidet zwei Begriffe der Gleichheit: die
absolute und die proportionale Gleichheit. Der Grundsatz der Gleichheit ist der
Interessenausgleich. So folgerte er daraus, dass die Gerechtigkeit die Mitte
von Ansprüchen und gerechtem Handeln sei, die beide durch gesellschaftliche
Normen bestimmt sind.
Ethische Tugenden haben einen höheren
Stellenwert: sie müssen vom Bürger entwickelt werden (Gewöhnung und Sozialisation). Die Verstandesmäßigen Tugenden
(Wissenschaft, Technik, Einsicht, Klugheit, Vernunft, Weisheit) entstehen durch
Belehrung.
Die Tugend ist bedingt durch die Natur
(physis), die Gewöhnung (ethos) und die Vernunft (logos).
Die Gerechtigkeit
hat eine tiefe Wurzel in der menschlichen Seele. Die Menschen haben daran ihre
Freude und Freude ist ein seelischer Affekt: jeder hat seine Freude an dem,
wofür er Zuneigung hegt. Wer Pferde liebt, freut sich an Pferden, und wer
Schauspielen liebt, an Schauspielen. Auf dieselbe Weise hat der Freund der
Gerechtigkeit seine Freude am Gerechten, und überhaupt der Freund des Guten und
Rechten an dem, was guter und rechter Gesinnung entspricht.
Die intrinsische Verbindung zwischen
Tugend und Gerechtigkeit fordert, dass der Gerechte Freude an der Gerechtigkeit
hat. Niemand wird denjenigen
gerecht nennen, der sich nicht am gerechten Handeln, noch hochgesinnt den, der
sich nicht an hochsinnigen Handlungen freut.
Die Begriffe
„Mitte“, „Gewinn“, „Verlust“, „Gleiches“, „Gleichheit“ und „Mehr-haben-wollen“
sind die tragenden Kategorien der aristotelischen Diskussion der Gerechtigkeit,
die als Teil der ganzen Tugend die Gerechtigkeit der Gleichheit und des
Ausgleichs ist. [6]
Bei der
Frage nach dem Begriff der Gerechtigkeit und der Ungerechtigkeit, so
Aristoteles, gilt es zu untersuchen, auf welchem Gebiete die Handlungsweisen
sich bewegen, in welchem Sinne die Gerechtigkeit eine Mitte bezeichnet, und
welches die Abweichungen sind, zwischen denen das Gerechte in der Mitte liegt.
Aristoteles versucht nun die verschiedenen
Ebenen und Begriffe der Gerechtigkeit herauszufinden.
Die drei Hauptbegriffe der
Gerechtigkeit sind nach Aristoteles: die Einzelpersonen untereinander
(kommutative Gerechtigkeit), die Gesellschaft gegenüber den Einzelpersonen
(gesetzliche Gerechtigkeit) und die Einzelpersonen gegenüber der Gesellschaft
(distributive Gerechtigkeit).
Es gibt verschiedene Gerechtigkeiten,
die alle als Tugenden gelten. Es gibt jedoch noch eine Gerechtigkeit neben der
ganzen Tugend.[7]
Seine
anthropologisch-ethische Voraussetzung besteht in der Annahme, dass Menschen und
Bürger, rechtlich-politische Ordnung und sittliche Lebensweisung in einer guten
Polis in eins zusammenfallen.[8]
Rechtliche Ordnung bedeutet das geschriebene Recht einer bestimmten Polis
(positive Gesetze), wie auch die ungeschriebenen, göttlichen und als natürlich
ausgezeichneten Gesetze.
Nach Aristoteles
ist in der Gerechtigkeit alle Tugend enthalten. Sie ist die am meisten
vollkommene Form der Sittlichkeit, weil sie die Äußerung vollkommen sittlicher
Willensrichtung ist. Vollkommen aber ist sie, weil wer sie besitzt, auch den
anderen gegenüber und nicht bloß in
Bezug auf
sich selbst seinen sittlichen Charakter zu
bewähren
vermag. Und sie gilt für die vorzüglichste unter den Tugenden, für eine Tugend
so wunderbar schön, dass nicht der Abend- und nicht der Morgenstern gleich ihr
erglänzt“ Die Gerechtigkeit in diesem Sinne ist nicht ein Bestandteil der
Sittlichkeit, sondern die ganze Sittlichkeit, recht tun überhaupt, und die
Ungerechtigkeit als ihr Gegensatz ist nicht ein Bestandteil der Unsittlichkeit,
sondern die ganze Unsittlichkeit. Welcher Unterschied aber zwischen der
Sittlichkeit und der Gerechtigkeit in diesem Sinne noch bestehen bleibt, das
lässt sich aus dem oben Bemerkten ersehen. Sie ist mit ihr identisch, aber die
Beziehung in der sie aufgefasst wird, ist nicht dieselbe. Sittlichkeit, sofern
sie in Bezug auf andere geübt wird, ist Gerechtigkeit; sofern sie befestigte
Gesinnung mit diesem Inhalt ist, ist sie Sittlichkeit ohne weiteren Zusatz.
Je nachdem
wie die Gerechtigkeit mit der Tugend in Verbindung steht, hat sie mehrere
Bedeutungen: neben der Gerechtigkeit, die den Inbegriff aller Sittlichkeit
bedeutet, gibt es noch eine andere. Was das Wesen und die Beschaffenheit dieser
letzteren ist, das bleibt zu untersuchen. Das Ungerechte haben wir bestimmt als
das, was wider das Gesetz und was wider die Gleichheit anläuft, das Gerechte
dagegen als das, was dem Gesetz und der
Gleichheit
entspricht. Nun hatte die Ungerechtigkeit, von der vorher die Rede war, die
Bedeutung des Gesetzwidrigen. Da aber das, was wider die Gleichheit ist nicht
dasselbe ist wie das, was wider das Gesetz ist, sondern ein anderes, so wie der
Teil dem Ganzen gegenüber steht, denn was wider die Gleichheit ist, ist zwar
alles auch wider das Gesetz, aber nicht alles was wider das Gesetz ist, ist
auch wider die Gleichheit, so ist auch das Ungerechte und die Ungerechtigkeit
nicht in beiden Bedeutungen dasselbe, sondern beides ist verschieden, das eine als
das Ganze, das andere als ein Teil. Denn Ungerechtigkeit
in diesem
Sinne ist ein Teil der Ungerechtigkeit überhaupt, und ebenso Gerechtigkeit in
diesem Sinne ein Teil der Gerechtigkeit überhaupt. Wir haben daher über die
Gerechtigkeit und die Ungerechtigkeit im engeren Sinne und über das Gerechte
und Ungerechte im gleichen Sinne zu verhandeln. Soviel also ist klar, dass
Gerechtigkeit mehrere Bedeutungen hat, und dass es neben der Gerechtigkeit, die
den Inbegriff aller Sittlichkeit bedeutet, noch eine andere gibt.
Die erste
Bedeutung der Gerechtigkeit ist im Kontext des Rechtes und Gesetzes.
Aristoteles hat mit seinen Darlegungen über die Gerechtigkeit als Teil der
Tugend einen bestimmten materialen Bereich und einen formalen Aspekt der
gesellschaftlich-ethisch-politischen Wirklichkeit entdeckt und zum ersten Mal
thematisiert.[9]
„Da nun der
Ungesetzliche ein Ungerechter und der Gesetzestreue ein Gerechter war, so
ergibt sich, dass alles was gesetzlich ist, in gewissem Sinne auch gerecht ist…
So nennt man denn gerecht in einem Sinne dasjenige, was in der staatlichen
Gemeinschaft die Glückseligkeit und ihre Bestandteile hervorbringt und erhält. [10]
Aristoteles
relativiert die gesetzliche Bestimmung der Gerechtigkeit, indem er zwei
Gerechtigkeitsarten unterscheidet: die gesetzliche Gerechtigkeit als universal
und die als Teil der ganzen Tugend als Teilgerechtigkeit oder partikuläre
Gerechtigkeit. Da uns (nach allgemein verbreiteten Vorstellungen und
Wortverwendungen) der Gesetzesübertreter als ungerecht und der Beobachter des
Gesetzes als gerecht galt, so ist offenbar alles Gesetzliche in einem
bestimmten Sinne gerecht und recht.[11]
Es ist die
Einsicht, dass das, was im Staat als gerecht gilt, davon abhängt, wer gerade
die politische Macht und damit auch die juristische und ethische
Definitionsmacht besitzt; die Gesetze regeln alle Lebensbereiche, wobei sie den
Nutzen im Auge haben, und zwar indem sie entweder den allen Bürgern gemeinsamen
Nutzen verfolgen oder aber den Nutzen der Aristokraten oder jeweiligen Herrscher,
mögen sie dies Dank ihrer Tugend oder einer sonstigen sie auszeichnenden Eigenschaft
sein.[12]
Aristoteles
diskutiert in langen Abschnitten den Unterschied zwischen objektivem Unrecht,
ungerechter äußerer Handlung und Ungerechtigkeit als sittlichem Habitus des
Subjektes, sowie noch einmal die Bedeutung der subjektiven Momente von Vorsatz
und Freiwilligkeit. Die Gerechtigkeit ist von allen Tugenden die vollkommene
Tugend, freilich nicht die vollkommene Tugend überhaupt, sondern soweit sie auf
andere Bezug hat. Deshalb gilt sie dann oft auch als die vorzüglichste unter
den Tugenden. Sie gilt darum als die vollkommenste Tugend, weil sie die
Anwendung der vollkommenen Tugend ist. Vollkommen ist sie aber, weil ihr
Inhaber die Tugend auch gegen andere ausüben kann und nicht bloß für sich
selbst.[13]
Damit wird die Gerechtigkeit als eines fremden Gutes zum Bestandtei