Gerechtigkeit

(Aristoteles, Rawls, Dworkin und Sen)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Esfandiar Tabari

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einführung  3

Aristoteles  6

Typen der Gerechtigkeit  7

Staat    20

Zusammenfassung  22

John Rawls  25

Vertragsmodell  27

Kohärenzmodell  35

Das Recht der Völker  49

Zusammenfassung  55

Ronald Dworkin  60

Gleichheit  61

Ressourcen  63

Kritik am Urzustand  69

Zusammenfassung  71

Amartya Sen  74

Entwicklung, Freiheit und Ungleichheit  75

Pareto-Optimalität  85

Kritik an Utilitarismus  90

Zusammenfassung  97

Literatur  100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einführung

 

Gerechtigkeit ist die ewige Sehnsucht im Menschen nach Wohlergehen, Zufriedensein und Glück. Das Glück des Einen kann aber ein Weniger am Glück oder das Unglück des anderen zur Folge haben. Daher fordert die Gerechtigkeit in der Gesellschaft ein Gerechtes für alle. Das Glück ist ein subjektives Gefühl. „Wenn Gerechtigkeit Glück ist, dann ist eine gerechte Gesellschaftsordnung unmöglich, so lange Gerechtigkeit so viel wie individuelles Glück bedeutet.“[1] Aus diesem Grund bestrebt der Utilitarismus der Gerechtigkeit einen objektiv-kollektiven Gehalt zu geben: Wenn die Gesellschaft als Ganze im Wohlstand und Glück ist, dann ist die Gerechtigkeit erfüllt.

 

Die Gerechtigkeit als eine philosophische Debatte findet ihre erste Tradition bei Platon und Aristoteles.

Ausgangspunkt und zentraler Gegenstand seiner Politeia ist die Gerechtigkeit als unverzichtbares Konstitutionsprinzip einer wohl geordneten Polis. Das ist der erste Sprung im Begriff der Gerechtigkeit, da sie nicht mehr nur als eine individuelle Tugend betrachtet wird. Zwei Säulen von Platons Philosophie sind die Sokratische Ethik und die Ontologie des Parmenides.

Die Synthese der beiden führte zur Ideenlehre.

 Ein Leben ist für Platon glücklich, wenn man allgemeine Interessen verfolgt und sich um Tugendhaftigkeit oder Tüchtigkeit bemüht. Alle Tugenden (Tapferkeit, Besonnenheit, Gerechtigkeit, Frömmigkeit und Einsicht/Klugheit/Weisheit) werden bei ihm als Einheit zu einem Ganzen zusammengefasst.

Für Platon ist die Gerechtigkeit ein säkulares Phänomen: Auch wenn er sie gelegentlich göttlich nennt, so meint er keine religiöse Verbindlichkeit. An die Stelle des göttlichen Ursprungs tritt ein metaphysisches Element; den letzen Legitimationsgrund bildet die Idee des Guten.[2]

Die Idee des Guten schließt die Idee der Gerechtigkeit in sich. Das ist jene Gerechtigkeit, auf deren Erkenntnis beinahe alle Dialoge Platons abzielen. Deshalb fällt die Frage „Was ist Gerechtigkeit?“ mit der Frage „Was ist gut?“ oder „Was ist das Gute?“ zusammen. Platon versucht anhand verschiedener Beispiele auf diese Frage eine Antwort zu geben. Aber keiner dieser Versuche führt zu einem endgültigen Ergebnis. Wenn irgendeine Definition erreicht zu sein scheint, erklärt Platon durch den Mund Sokrates’ sofort, dass vielmehr weitere Untersuchungen nötig seien.[3]

Deshalb kann man bei Platon keine Gerechtigkeitstheorie im philosophischen Kontext finden. Aristoteles, als erster Philosoph beschäftigte sich ausführlich mit der Frage der Gerechtigkeit und gibt detaillierte Antworten darauf. Die grundlegenden Fragen, die Aristoteles in Verbindung mit der Gerechtigkeit formuliert und die Antworten, die er darauf gibt, besitzen hohe Aktualität. Aus diesem Grund sollen sie in der vorliegenden Arbeit vorgestellt werden.   

Aristoteles behandelt die Gerechtigkeit nicht, wie wir es heute gewohnt sind, als einen überpersönlichen Wert, sondern als eine persönliche Tugend.[4]

Die universelle und kontingente Natur der Menschen widerspiegelt sich in einem universellen und kontingenten Begriff der Gleichheit: die universelle als endgültige oder gültige Folge eines Vertrages und die kontingente als Interessen-, Talenten- oder Fähigkeitsbasierte Gleichheit. Eine universelle Gerechtigkeit wird deduktiv aus bestehenden moralischen und rechtlichen Normen abgeleitet. Die Normen können dabei nützlich sein (Regel-Utilitarismus), Reflexe ökonomischer bzw. sozialer  Verhältnisse sein (Marxismus bzw. Soziologie), prima-facie Pflichten und selbstevidente Einsichten ausdrücken (Intuitionismus) oder aus Vereinbarungen stammen (Vertragstheorie).      

Einer der wichtigsten vertragstheoretischen Ansätze der Gerechtigkeit in unserer Neuzeit ist die Theorie von John Rawls. John Rawls versucht in seiner Theorie die Grundsätze einer Fairness-Gerechtigkeit deduktiv abzuleiten.

Nach Ronald Dworkin kann die Gerechtigkeit nur unter der notwendigen Bedingung der Ressourcen-Gleichheit im egalitäreren Sinne erreicht werden. Wir sehen bei Dworkin einen Übergang von den sozialen Grundgütern des Institutionalisten Rawls zu den Ressourcen des Individualisten Dworkin. Wie Rawls verankert Dworkin Gerechtigkeitsstrukturen in individualistischer Rationalität, in Nutzenmaximierender Lebensplanung. Bei Dworkin - wie bei Rawls – findet die Geburt der Gerechtigkeit aus dem privaten Interesse in einem  vorausgesetzten Gleichheitsrahmen statt.[5]

 

Die Gerechtigkeitstheorie von Amartya Sen ist nicht weniger wichtig als Rawls’ Theorie der Gerechtigkeit: er versucht, angepasst an die Forderungen einer demokratischen Marktwirtschaft, die Voraussetzungen und Bedingungen einer gesunden Entwicklung der menschlichen Gesellschaft herauszufinden, und so zu einem Begriff der Gerechtigkeit zu gelangen. Entwicklung heißt nach Sen sich auf die Möglichkeiten der Freiheit ernsthaft einzulassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aristoteles

 

 

Aristoteles unterscheidet zwischen Gewissentugend und Sozialtugend. So ist Gerechtigkeit als Sozialtugend das Bindeglied zwischen Ethik, Ökonomie und Politik. Das Wesen der Gerechtigkeit ist Gleichheit. Aristoteles unterscheidet zwei Begriffe der Gleichheit: die absolute und die proportionale Gleichheit. Der Grundsatz der Gleichheit ist der Interessenausgleich. So folgerte er daraus, dass die Gerechtigkeit die Mitte von Ansprüchen und gerechtem Handeln sei, die beide durch gesellschaftliche Normen bestimmt sind.

Ethische Tugenden haben einen höheren Stellenwert: sie müssen vom Bürger entwickelt werden (Gewöhnung und     Sozialisation). Die Verstandesmäßigen Tugenden (Wissenschaft, Technik, Einsicht, Klugheit, Vernunft, Weisheit) entstehen durch Belehrung.

Die Tugend ist bedingt durch die Natur (physis), die Gewöhnung (ethos) und die Vernunft (logos).

Typen der Gerechtigkeit

 

Die Gerechtigkeit hat eine tiefe Wurzel in der menschlichen Seele. Die Menschen haben daran ihre Freude und Freude ist ein seelischer Affekt: jeder hat seine Freude an dem, wofür er Zuneigung hegt. Wer Pferde liebt, freut sich an Pferden, und wer Schauspielen liebt, an Schauspielen. Auf dieselbe Weise hat der Freund der Gerechtigkeit seine Freude am Gerechten, und überhaupt der Freund des Guten und Rechten an dem, was guter und rechter Gesinnung entspricht.

Die intrinsische Verbindung zwischen Tugend und Gerechtigkeit fordert, dass der Gerechte Freude an der Gerechtigkeit hat. Niemand wird denjenigen gerecht nennen, der sich nicht am gerechten Handeln, noch hochgesinnt den, der sich nicht an hochsinnigen Handlungen freut.

 

Die Begriffe „Mitte“, „Gewinn“, „Verlust“, „Gleiches“, „Gleichheit“ und „Mehr-haben-wollen“ sind die tragenden Kategorien der aristotelischen Diskussion der Gerechtigkeit, die als Teil der ganzen Tugend die Gerechtigkeit der Gleichheit und des Ausgleichs ist. [6]

 

Bei der Frage nach dem Begriff der Gerechtigkeit und der Ungerechtigkeit, so Aristoteles, gilt es zu untersuchen, auf welchem Gebiete die Handlungsweisen sich bewegen, in welchem Sinne die Gerechtigkeit eine Mitte bezeichnet, und welches die Abweichungen sind, zwischen denen das Gerechte in der Mitte liegt.

Aristoteles versucht nun die verschiedenen Ebenen und Begriffe der Gerechtigkeit herauszufinden.

 

Die drei Hauptbegriffe der Gerechtigkeit sind nach Aristoteles: die Einzelpersonen untereinander (kommutative Gerechtigkeit), die Gesellschaft gegenüber den Einzelpersonen (gesetzliche Gerechtigkeit) und die Einzelpersonen gegenüber der Gesellschaft (distributive Gerechtigkeit).

Es gibt verschiedene Gerechtigkeiten, die alle als Tugenden gelten. Es gibt jedoch noch eine Gerechtigkeit neben der ganzen Tugend.[7]   

Seine anthropologisch-ethische Voraussetzung besteht in der Annahme, dass Menschen und Bürger, rechtlich-politische Ordnung und sittliche Lebensweisung in einer guten Polis in eins zusammenfallen.[8] Rechtliche Ordnung bedeutet das geschriebene Recht einer bestimmten Polis (positive Gesetze), wie auch die ungeschriebenen, göttlichen und als natürlich ausgezeichneten Gesetze.

Nach Aristoteles ist in der Gerechtigkeit alle Tugend enthalten. Sie ist die am meisten vollkommene Form der Sittlichkeit, weil sie die Äußerung vollkommen sittlicher Willensrichtung ist. Vollkommen aber ist sie, weil wer sie besitzt, auch den anderen gegenüber und nicht bloß in

Bezug auf sich selbst seinen sittlichen Charakter zu

bewähren vermag. Und sie gilt für die vorzüglichste unter den Tugenden, für eine Tugend so wunderbar schön, dass nicht der Abend- und nicht der Morgenstern gleich ihr erglänzt“ Die Gerechtigkeit in diesem Sinne ist nicht ein Bestandteil der Sittlichkeit, sondern die ganze Sittlichkeit, recht tun überhaupt, und die Ungerechtigkeit als ihr Gegensatz ist nicht ein Bestandteil der Unsittlichkeit, sondern die ganze Unsittlichkeit. Welcher Unterschied aber zwischen der Sittlichkeit und der Gerechtigkeit in diesem Sinne noch bestehen bleibt, das lässt sich aus dem oben Bemerkten ersehen. Sie ist mit ihr identisch, aber die Beziehung in der sie aufgefasst wird, ist nicht dieselbe. Sittlichkeit, sofern sie in Bezug auf andere geübt wird, ist Gerechtigkeit; sofern sie befestigte Gesinnung mit diesem Inhalt ist, ist sie Sittlichkeit ohne weiteren Zusatz.

Je nachdem wie die Gerechtigkeit mit der Tugend in Verbindung steht, hat sie mehrere Bedeutungen: neben der Gerechtigkeit, die den Inbegriff aller Sittlichkeit bedeutet, gibt es noch eine andere. Was das Wesen und die Beschaffenheit dieser letzteren ist, das bleibt zu untersuchen. Das Ungerechte haben wir bestimmt als das, was wider das Gesetz und was wider die Gleichheit anläuft, das Gerechte dagegen als das, was dem Gesetz und der

Gleichheit entspricht. Nun hatte die Ungerechtigkeit, von der vorher die Rede war, die Bedeutung des Gesetzwidrigen. Da aber das, was wider die Gleichheit ist nicht dasselbe ist wie das, was wider das Gesetz ist, sondern ein anderes, so wie der Teil dem Ganzen gegenüber steht, denn was wider die Gleichheit ist, ist zwar alles auch wider das Gesetz, aber nicht alles was wider das Gesetz ist, ist auch wider die Gleichheit, so ist auch das Ungerechte und die Ungerechtigkeit nicht in beiden Bedeutungen dasselbe, sondern beides ist verschieden, das eine als das Ganze, das andere als ein Teil. Denn Ungerechtigkeit

in diesem Sinne ist ein Teil der Ungerechtigkeit überhaupt, und ebenso Gerechtigkeit in diesem Sinne ein Teil der Gerechtigkeit überhaupt. Wir haben daher über die Gerechtigkeit und die Ungerechtigkeit im engeren Sinne und über das Gerechte und Ungerechte im gleichen Sinne zu verhandeln. Soviel also ist klar, dass Gerechtigkeit mehrere Bedeutungen hat, und dass es neben der Gerechtigkeit, die den Inbegriff aller Sittlichkeit bedeutet, noch eine andere gibt.

 

Die erste Bedeutung der Gerechtigkeit ist im Kontext des Rechtes und Gesetzes. Aristoteles hat mit seinen Darlegungen über die Gerechtigkeit als Teil der Tugend einen bestimmten materialen Bereich und einen formalen Aspekt der gesellschaftlich-ethisch-politischen Wirklichkeit entdeckt und zum ersten Mal thematisiert.[9]

„Da nun der Ungesetzliche ein Ungerechter und der Gesetzestreue ein Gerechter war, so ergibt sich, dass alles was gesetzlich ist, in gewissem Sinne auch gerecht ist… So nennt man denn gerecht in einem Sinne dasjenige, was in der staatlichen Gemeinschaft die Glückseligkeit und ihre Bestandteile hervorbringt und erhält. [10]

Aristoteles relativiert die gesetzliche Bestimmung der Gerechtigkeit, indem er zwei Gerechtigkeitsarten unterscheidet: die gesetzliche Gerechtigkeit als universal und die als Teil der ganzen Tugend als Teilgerechtigkeit oder partikuläre Gerechtigkeit. Da uns (nach allgemein verbreiteten Vorstellungen und Wortverwendungen) der Gesetzesübertreter als ungerecht und der Beobachter des Gesetzes als gerecht galt, so ist offenbar alles Gesetzliche in einem bestimmten Sinne gerecht und recht.[11]

Es ist die Einsicht, dass das, was im Staat als gerecht gilt, davon abhängt, wer gerade die politische Macht und damit auch die juristische und ethische Definitionsmacht besitzt; die Gesetze regeln alle Lebensbereiche, wobei sie den Nutzen im Auge haben, und zwar indem sie entweder den allen Bürgern gemeinsamen Nutzen verfolgen oder aber den Nutzen der Aristokraten oder jeweiligen Herrscher, mögen sie dies Dank ihrer Tugend oder einer sonstigen sie auszeichnenden Eigenschaft sein.[12]

Aristoteles diskutiert in langen Abschnitten den Unterschied zwischen objektivem Unrecht, ungerechter äußerer Handlung und Ungerechtigkeit als sittlichem Habitus des Subjektes, sowie noch einmal die Bedeutung der subjektiven Momente von Vorsatz und Freiwilligkeit. Die Gerechtigkeit ist von allen Tugenden die vollkommene Tugend, freilich nicht die vollkommene Tugend überhaupt, sondern soweit sie auf andere Bezug hat. Deshalb gilt sie dann oft auch als die vorzüglichste unter den Tugenden. Sie gilt darum als die vollkommenste Tugend, weil sie die Anwendung der vollkommenen Tugend ist. Vollkommen ist sie aber, weil ihr Inhaber die Tugend auch gegen andere ausüben kann und nicht bloß für sich selbst.[13]

Damit wird die Gerechtigkeit als eines fremden Gutes zum Bestandtei