Esfandiar Tabari, Dezember 1999, Tübingen
Überlegungsgleichgewicht: Eine methodische Untersuchung
1.
Einführung
Wo eine Entscheidung getroffen werden muß, existieren meistens mehrere relevante Überlegungen, die richtig sein können. Das Problem ist nun, daß jede dieser Überlegungen widersprüchliche Lösungen impliziert und eine eindeutige Lösung nicht erreicht werden kann, wenn man sich nicht für eine einzige Lösung entscheidet.
Eine Gerechtigkeitskonzeption soll nach Rawls zu eindeutigen Lösungen führen, indem ein Überlegungsgleichgewicht erreicht wird.
Überlegungsgleichgewicht ist nach ihm ein Zustand, in dem alle Urteile auf allen Ebenen der Allgemeinheit nach gebührender Überlegung übereinstimmen. „Es ist ein Gleichgewicht der Überlegung, weil wir wissen, welchen Grundsätzen unsere Urteile entsprechen, und aus welchen Voraussetzungen diese abgeleitet sind.“
Im Überlegungsgleichgewicht werden die Intuitionen zueinander in Beziehungen gesetzt und eine moralische Wertordnung aufgestellt. Daher wird sie sowohl vom politischen Konstruktivismus als auch vom rationalen Intuitionismus verwendet. Dabei existiert aber ein Auffassungsunterschied:
Für den Intuitionist ist ein Urteil korrekt, das zu den richtigen, unabhängigen Urteilen führt, während für Konstruktivisten ein Urteil richtig ist, weil es sich aus dem vernünftigen und rationalen Konstruktionsverfahren ergibt.
Die Suche nach dem Überlegungsgleichgewicht hat kein Ende, d.h. das Ziel ist ein Zustand, dessen Unerreichbarkeit bereits bewußt sei. Erreichbar ist jedoch ein relativ stabiles Gleichgewicht, in dem es mehrere beste Lösungen gibt. Es darf allerdings nicht zwei Lösungen geben, von denen die eine unter einem Gesichtspunkt und die andere unter einem anderen Gesichtspunkt die beste ist, ohne daß sich sagen ließe, wie sie insgesamt zu vergleichen sind.
2.
Der Weg zum
Überlegungsgleichgewicht
Auf dem Weg zum Überlegungsgleichgewicht können folgende Phasen unterschieden werden:
Aufstellung, Konkretisierung und Globalisierung.
Diese Phasen bezeichnen einen abduktiven Vorgang: Eine Abduktion ist bei Peirce soviel wie die Aufstellung einer Hypothese oder eine Folgerung aus einer Regel und einem Resultat auf einen Fall. Abduktion ist neben der Induktion eine der beiden Arten des nichtdeduktiven Schließens, die nicht durch die formale Logik gerechtfertigt ist.
Die Verbindungen zwischen Regel, Resultat und Fall ist intuitiv und die Aussage selbst ist rational.
Abduktion als Schluß auf die beste Erklärung kann nach Bartelborth wie folgt definiert werden:
- E1,..., En, sind Tatsachen, die einer Erklärung bedürfen
- Die Annahme H erklärt E1,...,En besser als alle alternativen Annahmen à Also: H
Die Tatsachen Ei sind die Prämissen des Schemas; ebenso die Voraussetzung, daß sie der Erklärung bedürfen. Das ist immer vor unserem Hintergrundwissen zu beurteilen. Vor unserem Hintergrundwissen ist auch die zweite Prämisse zu verstehen. Welche Alternativen es zu H gibt und wie gut die von ihnen erbrachten Erklärungen sind , ist immer durch unseren jeweiligen epistemischen Zustand zu relativieren. Es sind immer einige Alternativerklärungen zu finden, denn wir können zur Not sogar auf skeptische Erklärungen zurückgreifen, aber in einigen Fällen können wir trotzdem aufgrund weniger Daten schließen, weil es keine ernstzunehmende Konkurrenten zu einer bestimmten Erklärung gibt.[TB-Bt-S141] Wie gut die Abduktion unsere tatsächlich akzeptierten Schlüsse beschreibt, soll mit weiteren vernünftigen Überlegungen gezeigt werden.
Wichtig ist für das Überlegungsgleichgewicht, daß die Urteile in Gleichgewicht gehandelt und nicht nur gedacht werden, da nur in Handeln und gegenseitigem Austausch vernünftige Schlüsse gezogen werden können.
2.1
Aufstellung
Eine Aussage wird geäußert. Politische und moralische Aussagen werden meistens hypothetisch aufgestellt.
Bei der Äußerung einer Aussage spielen die Intuitionen auf der einen und die theoretische Rekonstruktionen auf der anderen Seite eine wichtige Rolle. In der Theorie von Rawls sind Inhalt der Aussagen und Urteilen eine Folge des Konstruktionsverfahrens, und dies bestimmt die Struktur dieser Aussagen:
„Die Grundsätze der politischen
Gerechtigkeit (Inhalt) können als das Ergebnis eines Konstruktionsverfahrens
(Struktur) dargestellt werden. Im Zuge dieses Verfahren wählen rationale
Akteure als Vertreter von Bürgern unter vernünftigen Bedingungen die Grundsätze
zur Regulierung der Grundstruktur der Gesellschaft.“ [JR-PL-S173]
2.2
Konkretisierung
In einer zweiten Phase werden die Aussagen und Hypothesen konkretisiert und somit kommen neue Begriffe zustande, die zunächst Divergenten verursachen können. Zweckrationale Handeln in dieser Phase soll die Parteien jedoch zu einem Überlegungsgleichgewicht führen.
In der Konkretisierung werden komplexe Konzeptionen der Person und der Gesellschaft verwendet, um die Konstruktionen aus der ersten Aufstellungsphase Form und Struktur zu geben. Dabei soll die Person zur Rationalisierung fähig sein, da allein Intuition nicht mehr ausreichend sind:
„... der politische
Konstruktivismus betrachtet die Person als Mitglied einer politischen
Gesellschaft, die als ein Generationen übergreifendes System sozialer
Kooperation verstanden wird. Von der Personen wird gesagt, daß sie über die zu
dieser Idee sozialer Kooperation gehörigen beiden moralischen Vermögen
verfügen: die Anlage zu einem Gerechtigkeitssinn und die Befähigung zu einer
Konzeption des Guten. Alle diese stipulativen Festlegungen sind notwendig, um
die Idee zu entfalten, daß sich die Gerechtigkeitsgrundsätze aus einem
angemessenen Konstruktionsverfahren ergeben. Die spärliche Konzeption der
Person des Intuitionismus würde für diesen Zweck nicht ausreichen.“ [JR-PL-S174]
Eine Konkretisierung führt zum begrifflichen Verstehen der Aussagen und Urteile. Es entstehen neue Begriffe und innerhalb des Konkretisierungsvorganges treten Regeln, Fälle und Resultate als neue Urteile auf, die auf ein abduktives Verfahren deuten. Dieser Vorgang ist rational und impliziert die theoretischen Rekonstruktionsfähigkeiten.
Um ein Überlegungsgleichgewicht zu
erreichen, werden nicht nur Resultate, sondern auch Regeln und Fälle einander
gegenübergestellt, was gerade das Erreichen des Überlegungsgleichgewichts
schwierig macht. „ Konstruktivistische Auffassungen, die einen legitimen Platz
innerhalb der Moralphilosophie und der politischen Philosophie haben, haben
eine gewisse Ähnlichkeit mit konstruktivistischen Ideen in der Philosophie der
Mathematik...Eine der bestehenden Ähnlichkeiten ist aufschlußreich: In beiden
Fällen geht es darum, eine prozeduale Darstellung zu geben, die, soweit wie
möglich, alle relevanten Kriterien des korrekten Begründens – mathematisch, moralisch
oder politisch – erfüllt und offenlegt. Urteile sind vernünftig und stimmig,
wenn sie das Ergebnis einer richtigen Anwendung des Verfahrens sind und nur auf
wahren Prämissen beruhen.“ [JR-PL-S184]
Urteile und Aussagen sind wahrheitsdifferente Sätze, die behauptet, bestritten, begründen, bewiesen, angenommen, vermutet, vorausgesetzt, hinzugedacht usw. werden können. Ein Urteil zu konkretisieren, heißt es etwa nach seinem Objektivitätsgehalt zu überprüfen. Wie läßt sich so eine Objektivitätskonzeption aufzubauen? Rawls formuliert mehrere Merkmale für eine Objektivitätskonzeption, die gleichzeitig als verschiede Konkretisierungsphasen bezeichnet werden Können:
„Das erste wesentliche Merkmal
besteht darin, daß eine Objektivitätskonzeption einen öffentlichen gedanklichen
Rahmen etablieren muß, der ausreicht, um den Begriff des Urteils anzuwenden und
nach Diskussion und gebührendem Nachdenken auf der Basis von Gründen und
Tatsachen zu Schlußfolgerungen zu gelangen..... Wenn sich also die Idee des
Begründens und Urteilens auf unsere moralischen und politischen Aussagen
anwenden läßt und wenn diese nicht schlicht ein Ausdruck unserer psychischen
Zustände sind, müssen wir in der Lage sein, auf der Basis wechselseitig
anerkannter Kriterien und Tatsachen zu urteilen, Schlußfolgerungen zu ziehen
und auf diese Weise – und nicht auf eine andere, zum Beispiel durch bloße
Rhetorik oder Überredung – durch den freien Gebrauch unserer Urteilsvermögen zu
einer Übereinstimmung zu gelangen.“ [JR-PL-S194]
Dieses Merkmal ist für eine Objektivitätskonzeption deshalb wesentlich, weil ohne einen öffentlichen gedanklichen Rahmen das Interesse der Allgemeinheit nicht geweckt werden und infolgedessen es nicht zu vernünftigen Auseinandersetzungen über die Konzeption kommen kann. Die gesellschaftliche Eigenschaft einer Konzeption ist somit nach Rawls der wichtigste Schritt auf dem Weg zur Objektivität.
Ein weiteres Merkmal der Objektivitätskonzeption oder eine zweite Phase im Konkretisierungsvorgang ist die Definition der wahren oder vernünftigen Urteile in Übereinstimmung mit ihren Normen:
„... es gehört zur Definition eines
Urteils, daß es darauf zielt, je nachdem vernünftig oder wahr sein. Zu einer
Objektivitätskonzeption gehört deshalb ein Begriff davon, was es aus ihrer
Perspektive und in Übereinstimmung mit ihren Normen heißt, richtig zu urteilen.
„ [JR-PL-S194]
Die sozialen Normen haben dabei keine informative, sondern eine „formative“ Rolle. Das bedeutet, daß die Normen das Format der Urteile bestimmen. Ein Urteil, das diese Normen nicht beinhaltet, ist realitätsfern und kann nicht als objektiv betrachtet werden.
Objektiv wahr ist eine Behauptung, deren Inhalt der Wirklichkeit, der objektiven Welt, entspricht und nicht vom Wollen und Wünschen des erkennenden Subjekts abhängt.
Hier können wir wieder von den Habermasschen Geltungsansprüchen Gebrauch machen:
Die Richtigkeit eines Urteils kann in der sozialen Welt nach sozialen Normen überprüft werden, wenn auch seine Wahrheit in der objektiven Welt nicht feststellbar ist. Rawls betont, daß sein politischer Konstruktivismus nicht in Streit mit rationalen Intuitionisten eintritt, wenn sie auf der Wahrheit der Urteile in der objektiven Welt bestehen, da dies schließlich als eine Annahme betrachtet werden kann, die nicht im Widerspruch mit der Objektivität der Konzeption steht. Für eine objektive Konzeption reicht es nämlich, wenn ihre Richtigkeit durch die Normen bestimmt ist.
Nach Habermas, anders als bei Rawls können sich diese Normen aber ändern, so daß man nicht mehr von Objektivität reden kann.
Nach Rawls ist es möglich innerhalb einer Gesellschaft feste Normen zu finden, auf die sich die Objektivitätskonzeption stützen kann. Hier wollen wir diesen Streit nicht vertiefen und nur von Rawls aus seinem „Reply to Habermas“ zitieren, daß der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Theorien deren Reichweite ist: Während die Theorie des kommunikativen Handelns eine vollständige Theorie ist und Anspruch auf allgemeine Gültigkeit hat, ist der politische Konstruktivismus von Rawls im Grunde eine politische Theorie. Aus diesem Grund ist es verständlich, warum Rawls innerhalb der politischen Konzeptionen nach gültigen Normen sucht.
Rawls formuliert ein weiteres
Merkmal für die Objektivitätskonzeption: „... daß sie eine Ordnung von Gründen,
wie sie sich aus ihren Grundsätzen und Kriterien ergibt, festlegen und diese
Gründe individuellen oder kollektiven Akteuren zuschreiben muß, die sie
gegeneinander abwägen und die sich von ihnen unter geeigneten Umständen leiten
lassen. Sie sollen aus diesen Gründen handeln, ob sie nun durch sie motiviert
werden oder nicht; und so können diese zugeschriebenen Gründe gegenüber den
Gründen den Ausschlag geben, die die Akteure tatsächlich oder ihrer eigenen
Meinung nach haben.“ [JR-PL-S194]
Der Argumentationsgrad einer Konzeption ist damit ein Maß für die Objektivität dieser Konzeption.
Eine Aussage, die keine Möglichkeit zur vernünftigen Auseinandersetzungen bietet oder diese Möglichkeiten begrenzt, enthält keine Objektivität.
Die Festlegung einer solchen Ordnung von Gründen kann einer neuen vernünftigen Argumentationsatmosphäre dienen. Charakteristisch für Rawls Objektivitätskonzeption ist Vernunft und noch mehr Vernunft und das in einer ständigen Auseinandersetzung. Die von Rawls geforderte Handlung hat hier die Form eines kategorischen Imperativs nach Kant, der ohne Beziehung zu einer vorgängigen subjektiven Zielsetzung praktisch notwendig ist.
2.3
Globalisierung:
Die Urteile und Konzeptionen treten in eine neue Phase der Globalisierung, nachdem sie sich kritisch mit der Konkretisierung ihres Objektivitätsgehalts auseinandergesetzt haben. Hier sollen sie vor allem erkennen, daß andere Urteile existieren, die aus dem anderen Standpunkten andere Konzeptionen vertreten, was als ein weiteres Merkmal der Objektivitätskonzeption zu bezeichnen ist:
„ Eine Objektivitätskonzeption muß
den objektiven Standpunkt – wie er zum Beispiel als Standpunkt angemessen
definierter, vernünftiger und rationaler Akteure beschrieben wird – von dem
Standpunkt unterscheiden, den irgendein besonderer (individueller oder
kollektiver) Akteur oder irgendeine Gruppe von Akteuren zu einem bestimmten
Zeitpunkt tatsächlich einnimmt. Es gehört zum Verständnis des Begriffs der
Objektivität, daß wir niemals annehmen, unsere Überzeugung (oder die einer
Gruppe), daß irgend etwas gerecht oder vernünftig sei, lasse es gerecht oder
vernünftig werden.“ [JR-PL-S195]
Da es sich bei einer Objektivitätskonzeption um eine Gerechtigkeitskonzeption handelt, soll sie nicht nur nach Normen folgen, sondern die vernünftige Auseinandersetzung mit Normen soll die Frage beantworten, ob und wie weit die Normen gerecht sind. Dazu muß die Konzeption in der Lage sein, sich und ihren Standpunkt von den anderen Konzeptionen zu differenzieren.
Ein wesentliches Merkmal der Objektivitätskonzeption bei Rawls ist die Fähigkeit zur Erklärung der Übereinstimmungen unter vernünftigen Akteuren. Diese kausale Auseinandersetzung mit Urteilen ist mit einem nomologischen Vorgang in dem von Habermas aufgestellten theoretischen Diskurs vereinbar.
„ .... eine Objektivitätskonzeption
bietet eine Erklärung dafür, warum es unter vernünftigen Akteuren zu einer
Übereinstimmung im Urteilen kommt. So mag sie der Intuitionismus sagen, daß
vernünftige Akteure über intellektuelle und moralische Vermögen verfügen, die
sie in die Lage versetzen, die unabhängige Wertordnung zu erkennen und ihre auf
sie bezogenen Urteile durch Diskussion und Nachdenken zu überprüfen, anzupassen
und aufeinander abzustimmen. Oder alternativ mag sie, wie der politische Konstruktivismus,
vernünftige Personen als fähig betrachten, die Begriffe und Grundsätze der
praktischen Vernunft ebenso wie die Grundsätze des Rechten und des Gerechten,
die sich aus dem Konstruktionsverfahren ergeben, zu erlernen und zu
beherrschen. Wenn diese Dinge gelernt wurden und beherrscht werden, können
vernünftige Personen diese Grundsätze und Standards richtig anwenden, und wenn
wir annehmen, daß sie dieselben (wahren) Informationen zugrunde legen, gelangen
sie zu denselben (oder ähnlichen) Schlußfolgerungen. [JR-PL-S195]
Eine moralische oder politische Konzeption ist nach Rawls nur dann objektiv, wenn sie einen Rahmen des Überlegens, Begründens und Urteilens mit genannten Merkmalen der Objektivitätskonzeption etabliert.
Da die politischen und moralischen Fragen in der nach Habemas definierten sozialen Welt vorkommen, beruht ihre Objektivität auf einer Ordnung von Gründen. Politische und moralische Überzeugungen sind daher objektiv, „... wenn vernünftige und rationale Personen, die in der Ausübung ihrer Vermögen der praktischen Vernunft ausreichend intelligent und gewissenhaft vorgehen und deren Argumente keinen der vertrauten Fehler des Argumentierens aufweisen, diese Überzeugungen schließlich bejahen oder wenn sich die Differenzen zwischen ihnen beträchtlich verringern würden, sofern diese Personen die relevanten Tatsachen kennten und die einschlägigen Gründe unter Bedingungen, die für die nötige Reflexion günstig sind, durchgegangen wären..... Zu sagen eine politische Überzeugung sei objektiv, bedeutet, daß es Gründe gibt, die sich aus einer vernünftigen Gerechtigkeitskonzeption ergeben, die wechselseitig anerkannt werden kann; Gründe die ausreichen, alle vernünftigen Personen davon zu überzeugen, daß sie vernünftig ist. Ob eine solche Ordnung von Gründen tatsächlich besteht und ob solche Behauptungen im allgemeinen vernünftig sind, läßt sich nur im Laufe der Zeit durch den Gesamterfolg einer gemeinsam geteilten Praxis praktischen Argumentierens derer zeigen, die vernünftig und rational sind und die Bürden des Urteilens berücksichtigen. Wenn wir in diesem Sinne erfolgreich sind, fehlt den Gründen des Rechten und Gerechten nichts, was durch eine Verbindung mit einem Kausalprozeß ergänzt werden müßte.“
[JR-PL-S204]
Wie ersichtlich, ist die Rationalität bei Rawls (wie auch bei Habermas) immer schon in der Struktur des verständigungsorientierten Handels angelegt. Durch eine sprachtheoretische Wendung definiert Habermas Rationalität als die Qualität von Argumenten und Handlungen, die begründet und kritisiert werden können. Um rational zu sein, müssen Handlungen auf „kritisierbaren Geltungsansprüchen“ beruhen und nicht auf unbestreitbarer Autorität oder physischer Gewalt.
2.4.
Die
Überzeugungssysteme im Gleichgewicht
Nachdem die Urteile und Aussagen aufgestellt, konkretisiert und globalisiert worden sind, sind sie für ein Zusammenleben in einem Gleichgewicht handlungsreif.
Ein Gleichgewichtszustand in
Reflexionen und Überlegungen ist kein Konsens im Sinne der Akzeptanz einer
einzigen Konzeption und auch nicht ein Fall der Toleranz, sondern eine
Einigkeit über die Grundsätze der Konzeptionen: „Es ist ein Gleichgewicht, weil
schließlich unsere Grundsätze und unsere Urteile übereinstimmen; und es ist ein Gleichgewicht der Überlegung, weil
wir wissen, welchen Grundsätzen unsere Urteile entsprechen, und aus welchen
Voraussetzungen diese abgeleitet sind.“
(JR-EtdG-S38)
Welche Reflexionen und Aussagen können ins Gleichgewicht kommen?
Diese Fragen wollen wir mit Hilfe der Kohärenztheorie beantworten:
2.4.1
Überlegungsgleichgewicht
und Kohärenz
In der Kohärenztheorie wird zwischen Kohärenz und Konsistenz unterschieden. Der Konsistenz- Begriff ist bisher in den parakonsistenten Logiken am intensivsten untersucht worden Obwohl parakonsistente Logiken gewöhnlich Deduktionen und keinesfalls induktive Schlüsse untersuchen, lassen sie sich hier bereits nach [UW- KdK] unterscheiden.
Wir unterscheiden zwischen Konsistenz- und Kohärenzgrade jeweils von 0 bis 1 . Damit können wir der Menge aller Aussagen sowohl den Kohärenzgrad als auch den Konsistenzgrad 0 zuordnen. Eine maximale konsistente Menge hat sicher den Konsistenzgrad 1 und Kohärenzgrad 1.
Aber bei allen nicht maximalen konsistenten Mengen stimmen Kohärenzgrad und Konsistenzgrad bereits nicht mehr überein. Solche Mengen haben gewiß den Konsistenzgrad 1, aber sicherlich einen Kohärenzgrad der kleiner ist als der Kohärenzgrad einer maximalen kohärenten Menge, also kleiner als 1. Somit entsteht ein mehrwertige Logik in einem Überzeugungssystem.
In den nichtdeduktiven Systemen ist die Erklärungsstärke ein Maß für die Kohärenz. Damit ist ein Übergang zu einer unscharfen Logik plausibel, wobei der Begriff der Erklärungsstärke, ein zentraler Begriff der Kohärenztheorie zu rekonstruieren ist. Dort treten die Begriffe wie „je besser“, „je weniger“, „je bewährter“, „je öfter“ usw. auf.
Um den Unterschied zwischen Kohärenz und Konsistenz deutlich zu machen, vergleichen wir folgende Aussagen:
A: Vor mir liegt die Freiheitsstatue.
B: Vor mir liegt der Kölner Dom.
C: Vor mir liegt der Himalaja.
Dieses Überzeugungssystem entspricht nicht der Vorstellung eines kohärenten Überzeugungssystems. Das System kann jedoch als logisch konsistent betrachtet werden, denn es ist natürlich nicht logisch unmöglich im Sekundenabstand an so weit entfernten Plätzen der Welt zu sein, sondern höchstens physikalisch oder eher verkehrstechnisch unmöglich. Die Aussagen stehen jedoch völlig zusammenhanglos nebeneinander, was auf keinen Fall unserer Vorstellung eines kohärenten Überzeugungssystems entspricht.
Die Kriterien für die Kohärenzstärke der Aussagen in einem Überzeugungssystem sind von Bartelborth untersucht worden.
Nach Bartelborth [TB- Bt] wird in der Kohärenztheorie bei der Analyse der Kohärenz zwischen relationaler und systematischer Kohärenz unterschieden. Dem Begriff der systematischen Kohärenz stellt er den Begriff der Inkohärenz gegenüber. Die systematische Kohärenz ist dabei die Kohärenz eines Überzeugungssystems. Ein Überzeugungssystem ist nach Bartelborth um so kohärenter:
1. je mehr inferentielle Beziehungen (logische und Erklärungsbeziehungen) die Propositionen in X vernetzen (Vernetzungsgrad)
2. je besser die Erklärungen sind, die X vernetzen (Erklärungsstärke)
3. je weniger Inkohärenzen in X vorliegen (Inkohärenzgrad)
4. je bewährter X ist (Stabilitätsbedingung)
Die relationale Kohärenz gibt dabei an, wie gut eine Aussage oder Meinung P in ein Überzeugungssytem X paßt. Nach Bartelborth paßt eine Aussage p um so kohärenter in das Überzeugungssystem X:
1. (Abduktionsbedingung)
1. je mehr Propositionen aus X die Aussage P erklärt oder abzuleiten gestattet und
2. um so besser es sie erklärt,
2. (Einbettungsbedingung)
1. je öfter P aus X abzuleiten ist und
2. je öfter und besser P von den Propositionen aus X erklärt wird.
Ein weiterer Begriff, der für unsere nachfolgende Betrachtungen über das Überlegungsgleichgewicht wichtig scheint, ist der „Anzahlbegriff“, mit dessen Hilfe die systematische Kohärenz bestimmt wird:
Es läßt sich zu einem System meist ein größeres System finden, das eine Inkohärenz mehr enthält, aber logisch gleichwertig ist.
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Zum Beispiel nehmen wir ein System, das aus den Regeln der Konjunktion und aus
den Aussagen p und q bestehe. p und q seien konsistent, aber nicht kohärent.
Dann gibt es eine Inkohärenz. Erweitern wir das System um „p 8
q“ bekommen wir ein logisch
gleichwertiges System. Das System enthält, bei unterstellter Beseitigungsregel
der Konjunktion, bereits drei unverträgliche Aussagenpaare. Der Inkohärenzgrad
ist damit größer.
Die Überzeugungssysteme im Überlegungsgleichgewicht stellen ein relationale Kohärenz dar: Für diese Systeme sind Abduktion und Einbettung zentrale Begriffe. Durch vernünftige Erklärung und rationale Auseinandersetzung können die Überzeugungen den Weg zum Gleichgewicht mit anderen Überzeugungssystemen, die ebenfalls so behandelt werden, finden.
Das Überlegungsgleichgewicht als ein Zustand kann als systematische Kohärenz betrachtet werden. In diesem Zustand befinden sich die konsistenten Überzeugungssysteme, die ein minimales Maß an Kohärenz besitzen. Sie dürfen nur nicht einen Inkohärenzgrad gleich 1 besitzen. Die Überzeugungssysteme in einem Überlegungsgleichgewicht sind über die Grundsätze miteinander vernetzt. Je stärker die logische Erklärungsbeziehung zwischen ihnen ist, um so größer ist die inferentielle Beziehung dieses Vernetzungsgrades und infolgedessen die systematische Kohärenz der Urteile innerhalb des Gleichgewichts. Die Stabilität eines solchen Gleichgewichtszustands hängt somit von dieser systematischen Kohärenz des Systems als Ganzes ab. Die Stabilität des Überlegungsgleichgewicht bewährt sich nicht, da ständig neue Überzeugungssysteme auftauchen und damit ein neues Gleichgewicht zustande kommt. Das Gleichgewicht ist umso gestörter in Überzeugungssystemen
1) je mehr Inkonsistenzen auftreten,
2) in je mehr das Überzeugungssystem in Subsysteme zerfällt, die unter einander wenig vernetzt sind (Uneinigkeit über die Grundsätze!),
3) je mehr Erklärungsanomalien auftreten,
4) je mehr konkurrierende Erklärungen vorliegen.
**********
Die weiteren Überlegungen zeigen uns, daß der gesamte Weg zum Überlegungsgleichgewicht im wesentlichen einen abduktiven Weg darstellt, der in einem Argumentationssystem darstellbar sei:
Aufstellung (Hypothese) à Konkretisierung à Globalisierung
Diese drei Phasen sind mit den bereits bekannten drei Feldern des Abduzierens zu vergleichen: Identifikation oder etwas als ein Etwas des Willens anzusehen, Begriff oder die genauere Bestimmung dieses Etwas und Motivation oder das bestimmte Etwas als Auslöser einer Handlung. [NG-AaGtupD]
Diese Form von abduktiver Argumentation ist aber im wesentlichen substantiell und nicht übertragbar auf ein System von analytischen Syllogismus. Eine analytische Argumentation, in der die Informationen in Schlußfolgerung der beiden Prämissen vorhanden sind, hat folgende allgemeine Form: [DH-JH-S58-60]
M - P
S - M
______________
S - P
Wobei S für das Subjekt steht, M für Mitglied und P für Prädikat. Wenn man die beiden Mitglieder wegfallen läßt, kommt man zum Schluß „ S ist P“.
Ein Beispiel:
Alle Menschen (M) sind sterblich (P)
Aristoteles (S) ist ein Mensch (M)
______________________________________
Aristoteles (S)ist sterblich (P)
Es ist ersichtlich, daß die in der Schlußfolgerung vorhandene Information bereits in den beiden Prämissen enthalten ist, und damit im wesentlichen nichts neues liefert.
Substantiell wird diese Argumentation, wenn das System durch weitere Informationen, die nicht im Prämissen vorhanden sind unterstützt wird, zum Beispiel das Wissen, daß Aristoteles ein altgriechischer Philosoph war und etwa 350 v. Chr. gelebt hat. Diese Grundinformation unterstützt die Schlußfolgerung, daß über die Prämissen hinaus, Aristoteles auf jeden Fall ein Mensch und sterblich war.
Die substantiellen Argumentationssysteme können dann so dargestellt werden:
M - P

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S - M
S - P
Die Überzeugungssysteme im Überlegungsgleichgewicht sind in dem Sinn substantiell, da sie von gemeinsamen kohärenten Grundüberzeugungen, sogenannte Grundsätze unterstützt werden.
Diese Situation kann wie folgt dargestellt werden:

Da in den Grundsätzen als Stützsystem, mehr Information enthalten ist als in einer nur analytischen Argumentation, sind die Überzeugungssysteme substantiell. Diese substantielle Eigenschaft ist gleichzeitig eine wichtige Komponente für eine relative Stabilität des Überlegungsgleichgewichts. Die Stabilität ist relativ, da die bei neu eintretenden Überzeugungssystemen der Informationsgehalt des Zustandes ständig variiert.
3.
Beispiel: Der Urzustand
Als Beispiel betrachten wir die wohlgeordnete Gesellschaft bei Rawls:
Es soll ein Überlegungsgleichgewicht erzielt werden, in dem sich die Auffassungen aller Parteien über die Gerechtigkeitsgrundsätze im Gleichgewichtszustand befinden. Hierzu ist es notwendig, sich über einen rationalisierten Urzustand zu einigen.