Esfandiar Tabari,  Dezember 1999, Tübingen

 

                                                                      

 

Überlegungsgleichgewicht: Eine methodische Untersuchung

 

1.      Einführung

 

Wo eine Entscheidung getroffen werden muß, existieren meistens mehrere relevante Überlegungen, die richtig sein können. Das Problem ist nun, daß jede dieser Überlegungen widersprüchliche Lösungen impliziert und eine eindeutige Lösung nicht erreicht werden kann, wenn man sich nicht für eine einzige Lösung entscheidet.

Eine Gerechtigkeitskonzeption soll nach Rawls zu eindeutigen Lösungen führen, indem ein Überlegungsgleichgewicht erreicht wird.

Überlegungsgleichgewicht ist nach ihm ein Zustand, in dem alle Urteile auf allen Ebenen der Allgemeinheit nach gebührender Überlegung übereinstimmen. „Es ist ein Gleichgewicht der Überlegung, weil wir wissen, welchen Grundsätzen unsere Urteile entsprechen, und aus welchen Voraussetzungen diese abgeleitet sind.“

 

Im Überlegungsgleichgewicht werden die Intuitionen zueinander in Beziehungen gesetzt und eine moralische Wertordnung aufgestellt. Daher wird sie sowohl vom politischen Konstruktivismus als auch vom rationalen Intuitionismus verwendet.  Dabei existiert aber ein Auffassungsunterschied:

Für den Intuitionist ist ein Urteil korrekt, das zu den richtigen, unabhängigen Urteilen führt, während für Konstruktivisten ein Urteil  richtig ist, weil es sich aus dem vernünftigen und rationalen Konstruktionsverfahren ergibt.

 

Die Suche nach dem Überlegungsgleichgewicht hat kein Ende, d.h. das Ziel ist ein Zustand, dessen Unerreichbarkeit bereits bewußt sei. Erreichbar ist jedoch ein relativ stabiles Gleichgewicht, in dem es mehrere beste Lösungen gibt. Es darf allerdings nicht zwei Lösungen geben, von denen die eine unter einem Gesichtspunkt und die andere unter einem anderen Gesichtspunkt die beste ist, ohne daß sich sagen ließe, wie sie insgesamt zu vergleichen sind.

 

 

2.      Der Weg zum Überlegungsgleichgewicht

 

Auf dem Weg zum Überlegungsgleichgewicht können folgende Phasen unterschieden werden:

 

Aufstellung, Konkretisierung und Globalisierung.

 

Diese Phasen bezeichnen einen abduktiven Vorgang: Eine Abduktion ist bei Peirce soviel wie die Aufstellung einer Hypothese oder eine Folgerung aus einer Regel und einem Resultat auf einen Fall. Abduktion ist neben der Induktion eine der beiden Arten des nichtdeduktiven Schließens, die nicht durch die formale Logik gerechtfertigt ist.

Die Verbindungen zwischen Regel, Resultat und Fall ist intuitiv und die Aussage selbst ist rational.

 

Abduktion als Schluß auf die beste Erklärung kann nach Bartelborth wie folgt definiert werden:

 

-         E1,..., En, sind Tatsachen, die einer Erklärung bedürfen

-         Die Annahme H erklärt E1,...,En besser als alle alternativen Annahmen  à  Also: H

 

Die Tatsachen Ei sind die Prämissen des Schemas; ebenso die Voraussetzung, daß sie der Erklärung bedürfen. Das ist immer vor unserem Hintergrundwissen zu beurteilen. Vor unserem Hintergrundwissen ist auch die zweite Prämisse zu verstehen. Welche Alternativen es zu H gibt und wie gut die von ihnen erbrachten Erklärungen sind , ist immer durch unseren jeweiligen epistemischen Zustand zu relativieren. Es sind immer einige Alternativerklärungen zu finden, denn wir können zur Not sogar auf skeptische Erklärungen zurückgreifen, aber in einigen Fällen können wir trotzdem aufgrund weniger Daten schließen, weil es keine ernstzunehmende Konkurrenten zu einer bestimmten Erklärung gibt.[TB-Bt-S141] Wie gut die Abduktion unsere tatsächlich akzeptierten Schlüsse beschreibt, soll  mit weiteren vernünftigen Überlegungen gezeigt werden.

Wichtig ist für das Überlegungsgleichgewicht, daß die Urteile in Gleichgewicht gehandelt und nicht nur gedacht werden, da nur in Handeln und gegenseitigem Austausch vernünftige Schlüsse gezogen werden können.

 

2.1             Aufstellung

 

Eine Aussage wird geäußert. Politische und moralische Aussagen werden meistens hypothetisch aufgestellt.

Bei der Äußerung einer Aussage spielen die Intuitionen auf der einen und die theoretische Rekonstruktionen auf der anderen Seite eine wichtige Rolle. In der Theorie von Rawls sind Inhalt der Aussagen und Urteilen eine Folge des Konstruktionsverfahrens, und dies bestimmt die Struktur dieser Aussagen:

„Die Grundsätze der politischen Gerechtigkeit (Inhalt) können als das Ergebnis eines Konstruktionsverfahrens (Struktur) dargestellt werden. Im Zuge dieses Verfahren wählen rationale Akteure als Vertreter von Bürgern unter vernünftigen Bedingungen die Grundsätze zur Regulierung der Grundstruktur der Gesellschaft.“ [JR-PL-S173]

Dabei beruht sich das Konstruktionsverfahren im wesentlichen auf der praktischen und nicht auf der theoretischen Vernunft:

„... das Konstruktionsverfahren im wesentlichen auf der praktischen und nicht auf der theoretischen Vernunft beruht. Im Einklang mit der Kantischen Unterscheidung sagen wir, die praktische Vernunft bringe Gegenstände nach einer Vorstellung dieser Gegenstände hervor .... , wahrend die theoretische Vernunft gegebene Gegenstände erkenne.“ [JR-PL-S173]

Die theoretische Vernunft bezeichnet ein Erkenntnisvermögen, während die praktischen Vernunft eine Fähigkeit der Anleitung und Bestimmung des Willens ist. Nach Kant ist die theoretische Vernunft im engeren Sinn, die reine Vernunft, die dem Verstand übergeordnet ist, weil sie die Fähigkeit begründet, Schlüsse zu ziehen und nach den Vernunftideen zu suchen.. Die praktische Vernunft dagegen erstrebt die Erlangung einer zweckmäßigen Einheit von Handlungen. Dabei kann der Zweck als bewußte oder unbewußte Absicht einer Handlung betrachtet werden. Ziel des Überlegungsgleichgewichts ist, wie wir sehen werden, die Handlung, und das ist der Grund warum sich Rawls auf die praktische Vernunft bezieht. Kant gibt der praktischen Vernunft einen eigenständigen Status, da es nicht möglich ist, die Prinzipien der Ethik ausschließlich mit Hilfe der theoretischen Vernunft zu begründen.

Die Einheit der praktischen Vernunft ist der Ausgangspunkt des Rawls’schen politischen Konstruktivismus:

„... daß der politische Konstruktivismus von der Einheit der praktischen Vernunft mit angemessenen Konzeptionen der Gesellschaft und der Gerechtigkeitsgrundsätze ausgeht.“ [JR-PL-S189]

Jedoch ist die Rolle der theoretischen Vernunft bei dem Konstruktionsverfahren nicht zu unterschätzen:

„Man beachte jedoch, daß wir, wenn wir sagen, das Konstruktionsverfahren beruhe auf praktischer Vernunft, nicht leugnen, daß auch die theoretische Vernunft eine Rolle spielt. Sie formt die Überlegungen und Erkenntnisse der an der Konstruktion beteiligten Personen; und diese Personen nutzen bei der Auswahl von Gerechtigkeitsgrundsätzen auch ihre allgemeinen Fähigkeiten des Begründens, Schlußfolgerns und Urteilens.“ [JR-PL-S174]

 

Woher stammen nun unsere Aussagen, die sich als Überzeugungen implizieren?

 

Nach Habermas können diese Aussagen aus drei Welten stammen: der objektiven Welt, der sozialen Welt und der Innenwelt. Jede dieser Welten ist durch verschiedene Geltungsansprüche charakterisiert. Die objektive Welt hat die Wahrheit, die soziale Welt die Richtigkeit und die Innenwelt die Wahrhaftigkeit als Geltungsanspruch.  Der Sprechakt von Wahrheit ist konstativ, der von Richtigkeit regulativ und der von Wahrhaftigkeit expressiv. [JH-TdkH-B1-S411]

„ Wenn nun der Hörer ein Sprechaktsangebot akzeptiert, kommt zwischen (mindestens) zwei sprach- und handlungsfähigen Subjekten ein Einverständnis zustande.

Dieses beruht aber nicht nur auf der intersubjektiven Anerkennung eines einzigen, thematisch hervorgehobenen Geltungsanspruchs. Vielmehr wird ein solches Einverständnis gleichzeitig auf drei Ebenen erzielt. Diese lassen sich intuitiv leicht identifizieren, wenn man bedenkt, daß ein Sprecher im kommunikativen Handeln einen verständlichen sprachlichen Ausdruck nur wählt, um sich selbst verständlich zu machen. Es liegt in der kommunikativen Absicht des Sprechers (a) eine im Hinblick auf den gegebenen normativen Kontext richtige Sprechhandlung zu vollziehen, damit eine als legitim anerkannt interpersonale Beziehungen zwischen ihm und dem Hörer zustande kommt; (b) eine wahre Aussage (bzw. zutreffende Existenzvoraussetzungen) zu machen, damit der Hörer das Wissen des Sprechers übernimmt und teilt; und (c) Meinungen, Absichten, Gefühle, Wünsche usw. wahrhaftig zu äußern, damit der Hörer dem Gesagten Glauben schenkt. Daß die intersubjektive Gemeinsamkeit eines kommunikativ erzielten Einverständnisses auf den Ebenen normativer Übereinstimmung, geteilten propositionalen Wissen und gegenseitigen Vertrauens in die subjektive Aufrichtigkeit besteht, läßt sich wiederum mit den Funktionen sprachlicher Verständigung erklären.“  [JH-TdkH-B1-S413]

Die Theorie des kommunikativen Handelns von Habermas kann die Rahmenbedingung zur Erlangung eines Überlegungsgleichgewichts nach Rawls bestimmen. Die Rahmenbedingung hierbei sind nämlich Richtigkeit, Wahrheit und Wahrhaftigkeit der Handelnden. Nur unter dieser Voraussetzungen kann eine vernünftige Auseinandersetzung zweckhaft sein. Allein in diesen Rahmenbedingungen ist eine Gleichgewicht zwischen den Parteien vorstellbar.

Die von Habermas erwähnte Einverständnis des Handelnden ist jedoch kein Überlegungsgleichgewicht: Wie wir sehen werden, kann erst nach einer vernünftigen Konkretisierung und Auseinandersetzung ein Gleichgewicht im Sinne von Rawls zustande  kommen.

 

Die sozialen Normen, mit regulativem Sprechakt und Richtigkeitsanspruch sind praktische Fragen, die Vorschriften bestimmen. Dabei darf die Situationsabhängigkeit solcher Normen nicht außer Betracht bleiben. Dies spielt in der Konkretisierung der Aussage in der nächsten Stufe eine wesentliche Rolle. Die gesellschaftlichen Normen sind in Wechselwirkung mit dem sogenannten Vorwissen und den kulturellen Gegebenheiten der Gesellschaft:

 „Unter dem Aspekt der Verständigung dienen kommunikative Akte der Vermittlung von kulturell gespeichertem Wissen: die kulturelle Überlieferung reproduziert sich ... durch das Medium verständigunsorientierten Handelns. Unter dem Aspekt der Handlungskoordinierung dienen dieselben kommunikativen Akte einer dem jeweiligen Kontext angemessenen Erfüllung von Normen:  auch die soziale Integration vollzieht sich durch dieses Medium. Unter dem Aspekt der Vergesellschaftung schließlich dienen die kommunikativen Akte dem Aufbau von inneren Verhaltenskontrollen, überhaupt der Formierung von Persönlichkeitsstrukturen ...[JH-TdkH-B2-S100]

 

 

 

 

 

2.2             Konkretisierung

 

In einer zweiten Phase werden die Aussagen und Hypothesen konkretisiert und somit kommen neue Begriffe zustande, die  zunächst Divergenten verursachen können. Zweckrationale Handeln in dieser Phase soll die Parteien jedoch zu einem Überlegungsgleichgewicht führen.

 

In der Konkretisierung werden komplexe Konzeptionen der Person und der Gesellschaft verwendet, um die Konstruktionen aus der ersten Aufstellungsphase Form und Struktur zu geben. Dabei soll die Person zur Rationalisierung fähig sein, da allein Intuition nicht mehr ausreichend sind:

„... der politische Konstruktivismus betrachtet die Person als Mitglied einer politischen Gesellschaft, die als ein Generationen übergreifendes System sozialer Kooperation verstanden wird. Von der Personen wird gesagt, daß sie über die zu dieser Idee sozialer Kooperation gehörigen beiden moralischen Vermögen verfügen: die Anlage zu einem Gerechtigkeitssinn und die Befähigung zu einer Konzeption des Guten. Alle diese stipulativen Festlegungen sind notwendig, um die Idee zu entfalten, daß sich die Gerechtigkeitsgrundsätze aus einem angemessenen Konstruktionsverfahren ergeben. Die spärliche Konzeption der Person des Intuitionismus würde für diesen Zweck nicht ausreichen.“ [JR-PL-S174]

Eine Konkretisierung führt zum begrifflichen Verstehen der Aussagen und Urteile. Es entstehen neue Begriffe und  innerhalb des Konkretisierungsvorganges treten Regeln, Fälle und Resultate als neue Urteile auf, die auf ein abduktives Verfahren deuten. Dieser Vorgang ist rational und impliziert die  theoretischen Rekonstruktionsfähigkeiten.

Um ein Überlegungsgleichgewicht zu erreichen, werden nicht nur Resultate, sondern auch Regeln und Fälle einander gegenübergestellt, was gerade das Erreichen des Überlegungsgleichgewichts schwierig macht. „ Konstruktivistische Auffassungen, die einen legitimen Platz innerhalb der Moralphilosophie und der politischen Philosophie haben, haben eine gewisse Ähnlichkeit mit konstruktivistischen Ideen in der Philosophie der Mathematik...Eine der bestehenden Ähnlichkeiten ist aufschlußreich: In beiden Fällen geht es darum, eine prozeduale Darstellung zu geben, die, soweit wie möglich, alle relevanten Kriterien des korrekten Begründens – mathematisch, moralisch oder politisch – erfüllt und offenlegt. Urteile sind vernünftig und stimmig, wenn sie das Ergebnis einer richtigen Anwendung des Verfahrens sind und nur auf wahren Prämissen beruhen.“ [JR-PL-S184]

Urteile und Aussagen sind wahrheitsdifferente Sätze, die behauptet, bestritten, begründen, bewiesen, angenommen, vermutet, vorausgesetzt, hinzugedacht usw. werden können. Ein Urteil zu konkretisieren, heißt es etwa nach seinem Objektivitätsgehalt zu überprüfen. Wie läßt sich so eine Objektivitätskonzeption aufzubauen? Rawls formuliert mehrere Merkmale für eine Objektivitätskonzeption, die gleichzeitig  als verschiede Konkretisierungsphasen bezeichnet werden Können:

„Das erste wesentliche Merkmal besteht darin, daß eine Objektivitätskonzeption einen öffentlichen gedanklichen Rahmen etablieren muß, der ausreicht, um den Begriff des Urteils anzuwenden und nach Diskussion und gebührendem Nachdenken auf der Basis von Gründen und Tatsachen zu Schlußfolgerungen zu gelangen..... Wenn sich also die Idee des Begründens und Urteilens auf unsere moralischen und politischen Aussagen anwenden läßt und wenn diese nicht schlicht ein Ausdruck unserer psychischen Zustände sind, müssen wir in der Lage sein, auf der Basis wechselseitig anerkannter Kriterien und Tatsachen zu urteilen, Schlußfolgerungen zu ziehen und auf diese Weise – und nicht auf eine andere, zum Beispiel durch bloße Rhetorik oder Überredung – durch den freien Gebrauch unserer Urteilsvermögen zu einer Übereinstimmung zu gelangen.“ [JR-PL-S194]

 

Dieses Merkmal ist für eine Objektivitätskonzeption deshalb wesentlich, weil ohne einen öffentlichen gedanklichen Rahmen das Interesse der Allgemeinheit nicht geweckt werden und infolgedessen es nicht zu vernünftigen Auseinandersetzungen über die Konzeption kommen kann. Die gesellschaftliche Eigenschaft einer Konzeption ist somit nach Rawls der wichtigste Schritt auf dem Weg zur Objektivität.

 

Ein weiteres Merkmal der Objektivitätskonzeption oder eine zweite Phase im Konkretisierungsvorgang ist die Definition der wahren oder vernünftigen Urteile in Übereinstimmung mit ihren Normen:

„... es gehört zur Definition eines Urteils, daß es darauf zielt, je nachdem vernünftig oder wahr sein. Zu einer Objektivitätskonzeption gehört deshalb ein Begriff davon, was es aus ihrer Perspektive und in Übereinstimmung mit ihren Normen heißt, richtig zu urteilen. „ [JR-PL-S194]

 

Die sozialen Normen haben dabei keine informative, sondern eine „formative“ Rolle. Das bedeutet, daß die Normen das Format der Urteile bestimmen. Ein Urteil, das diese Normen nicht beinhaltet, ist realitätsfern und kann nicht als objektiv betrachtet werden.

 

Objektiv wahr ist eine Behauptung, deren Inhalt der Wirklichkeit, der objektiven Welt, entspricht und nicht vom Wollen und Wünschen des erkennenden Subjekts abhängt.

Hier können wir wieder von den Habermasschen Geltungsansprüchen Gebrauch machen:

 

Die Richtigkeit eines  Urteils kann in der sozialen Welt nach sozialen Normen überprüft werden, wenn auch seine Wahrheit in der objektiven Welt nicht feststellbar ist. Rawls betont, daß sein politischer Konstruktivismus nicht in Streit mit rationalen Intuitionisten eintritt, wenn sie auf der Wahrheit der Urteile in der objektiven Welt bestehen, da dies schließlich als eine Annahme betrachtet werden kann, die nicht im Widerspruch mit der Objektivität der Konzeption steht. Für eine objektive Konzeption reicht es nämlich, wenn ihre Richtigkeit durch die Normen bestimmt ist.

Nach Habermas, anders als bei Rawls können sich diese Normen aber ändern, so daß man nicht mehr von Objektivität reden kann.

Nach Rawls ist es möglich innerhalb einer Gesellschaft feste Normen zu finden, auf die sich die Objektivitätskonzeption stützen kann. Hier wollen wir diesen Streit nicht vertiefen und nur von Rawls aus seinem „Reply to Habermas“ zitieren, daß der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Theorien deren Reichweite ist: Während die Theorie des kommunikativen Handelns eine vollständige Theorie ist und Anspruch auf allgemeine Gültigkeit hat, ist der politische Konstruktivismus von Rawls im Grunde eine politische Theorie. Aus diesem Grund ist es verständlich, warum Rawls innerhalb der politischen Konzeptionen nach gültigen Normen sucht.

 

Rawls formuliert ein weiteres Merkmal für die Objektivitätskonzeption: „... daß sie eine Ordnung von Gründen, wie sie sich aus ihren Grundsätzen und Kriterien ergibt, festlegen und diese Gründe individuellen oder kollektiven Akteuren zuschreiben muß, die sie gegeneinander abwägen und die sich von ihnen unter geeigneten Umständen leiten lassen. Sie sollen aus diesen Gründen handeln, ob sie nun durch sie motiviert werden oder nicht; und so können diese zugeschriebenen Gründe gegenüber den Gründen den Ausschlag geben, die die Akteure tatsächlich oder ihrer eigenen Meinung nach haben.“  [JR-PL-S194]

Der Argumentationsgrad  einer Konzeption ist damit ein Maß für die Objektivität dieser Konzeption.

Eine Aussage, die keine Möglichkeit zur vernünftigen Auseinandersetzungen bietet oder diese Möglichkeiten begrenzt, enthält keine Objektivität.

Die Festlegung einer solchen Ordnung von Gründen kann einer neuen vernünftigen Argumentationsatmosphäre dienen. Charakteristisch für Rawls Objektivitätskonzeption ist Vernunft und noch mehr Vernunft und das in einer ständigen Auseinandersetzung. Die von Rawls geforderte Handlung hat hier die Form eines kategorischen Imperativs nach Kant, der ohne Beziehung zu einer vorgängigen subjektiven Zielsetzung praktisch notwendig ist.

 

 

2.3             Globalisierung:

 

Die Urteile und Konzeptionen treten in eine neue Phase der Globalisierung, nachdem sie sich kritisch mit der Konkretisierung ihres Objektivitätsgehalts auseinandergesetzt haben. Hier sollen sie vor allem  erkennen, daß andere Urteile existieren, die aus dem anderen Standpunkten andere Konzeptionen vertreten, was als ein weiteres Merkmal der Objektivitätskonzeption zu bezeichnen ist:

„ Eine Objektivitätskonzeption muß den objektiven Standpunkt – wie er zum Beispiel als Standpunkt angemessen definierter, vernünftiger und rationaler Akteure beschrieben wird – von dem Standpunkt unterscheiden, den irgendein besonderer (individueller oder kollektiver) Akteur oder irgendeine Gruppe von Akteuren zu einem bestimmten Zeitpunkt tatsächlich einnimmt. Es gehört zum Verständnis des Begriffs der Objektivität, daß wir niemals annehmen, unsere Überzeugung (oder die einer Gruppe), daß irgend etwas gerecht oder vernünftig sei, lasse es gerecht oder vernünftig werden.“ [JR-PL-S195]

 

Da es sich bei einer Objektivitätskonzeption um eine Gerechtigkeitskonzeption handelt, soll sie nicht nur nach Normen folgen, sondern die vernünftige Auseinandersetzung mit Normen soll die Frage beantworten, ob und wie weit die Normen gerecht sind. Dazu muß die Konzeption in der Lage sein, sich und ihren Standpunkt von den anderen Konzeptionen zu differenzieren. 

 

Ein wesentliches Merkmal der Objektivitätskonzeption bei Rawls ist die Fähigkeit zur Erklärung der Übereinstimmungen unter vernünftigen Akteuren. Diese kausale Auseinandersetzung mit Urteilen ist mit einem nomologischen Vorgang in dem von Habermas aufgestellten theoretischen Diskurs vereinbar.

„ .... eine Objektivitätskonzeption bietet eine Erklärung dafür, warum es unter vernünftigen Akteuren zu einer Übereinstimmung im Urteilen kommt. So mag sie der Intuitionismus sagen, daß vernünftige Akteure über intellektuelle und moralische Vermögen verfügen, die sie in die Lage versetzen, die unabhängige Wertordnung zu erkennen und ihre auf sie bezogenen Urteile durch Diskussion und Nachdenken zu überprüfen, anzupassen und aufeinander abzustimmen. Oder alternativ mag sie, wie der politische Konstruktivismus, vernünftige Personen als fähig betrachten, die Begriffe und Grundsätze der praktischen Vernunft ebenso wie die Grundsätze des Rechten und des Gerechten, die sich aus dem Konstruktionsverfahren ergeben, zu erlernen und zu beherrschen. Wenn diese Dinge gelernt wurden und beherrscht werden, können vernünftige Personen diese Grundsätze und Standards richtig anwenden, und wenn wir annehmen, daß sie dieselben (wahren) Informationen zugrunde legen, gelangen sie zu denselben (oder ähnlichen) Schlußfolgerungen. [JR-PL-S195]

 

Eine moralische oder politische Konzeption ist nach Rawls nur dann objektiv, wenn sie einen Rahmen des Überlegens, Begründens und Urteilens mit genannten Merkmalen der Objektivitätskonzeption etabliert.

 

Da die politischen und moralischen Fragen in der nach Habemas definierten sozialen Welt vorkommen, beruht ihre Objektivität auf einer Ordnung von Gründen. Politische und moralische Überzeugungen sind daher objektiv, „... wenn vernünftige und rationale Personen, die in der Ausübung ihrer Vermögen der praktischen Vernunft ausreichend intelligent und gewissenhaft vorgehen und deren Argumente keinen der vertrauten Fehler des Argumentierens aufweisen, diese Überzeugungen schließlich bejahen oder wenn sich die Differenzen zwischen ihnen beträchtlich verringern würden, sofern diese Personen die relevanten Tatsachen kennten und die einschlägigen Gründe unter Bedingungen, die für die nötige Reflexion günstig sind, durchgegangen wären..... Zu sagen eine politische Überzeugung sei objektiv, bedeutet, daß es Gründe gibt, die sich aus einer vernünftigen Gerechtigkeitskonzeption ergeben, die wechselseitig anerkannt werden kann; Gründe die ausreichen, alle vernünftigen Personen davon zu überzeugen, daß sie vernünftig ist. Ob eine solche Ordnung von Gründen tatsächlich besteht und ob solche Behauptungen im allgemeinen vernünftig sind, läßt sich nur im Laufe der Zeit durch den Gesamterfolg einer gemeinsam geteilten Praxis praktischen Argumentierens derer zeigen, die vernünftig und rational sind und die Bürden des Urteilens berücksichtigen. Wenn wir in diesem Sinne erfolgreich sind, fehlt den Gründen des Rechten und Gerechten nichts, was durch eine Verbindung mit einem Kausalprozeß ergänzt werden müßte.“

[JR-PL-S204]

Wie ersichtlich, ist  die Rationalität bei Rawls (wie auch bei Habermas) immer schon in der Struktur des verständigungsorientierten Handels angelegt. Durch eine sprachtheoretische Wendung definiert Habermas Rationalität als die Qualität von Argumenten und Handlungen, die begründet und kritisiert werden können.  Um rational zu sein, müssen Handlungen auf „kritisierbaren Geltungsansprüchen“ beruhen und nicht auf unbestreitbarer Autorität oder physischer Gewalt.

 

 

2.4.           Die Überzeugungssysteme im Gleichgewicht

 

Nachdem die Urteile und Aussagen aufgestellt, konkretisiert und globalisiert worden sind, sind sie für ein Zusammenleben in einem Gleichgewicht handlungsreif. 

Ein Gleichgewichtszustand in Reflexionen und Überlegungen ist kein Konsens im Sinne der Akzeptanz einer einzigen Konzeption und auch nicht ein Fall der Toleranz, sondern eine Einigkeit über die Grundsätze der Konzeptionen: „Es ist ein Gleichgewicht, weil schließlich unsere Grundsätze und unsere Urteile  übereinstimmen; und es ist ein Gleichgewicht der Überlegung, weil wir wissen, welchen Grundsätzen unsere Urteile entsprechen, und aus welchen Voraussetzungen diese abgeleitet  sind.“ (JR-EtdG-S38)

 

Welche Reflexionen und Aussagen können ins Gleichgewicht kommen?

Diese Fragen wollen wir mit Hilfe der Kohärenztheorie beantworten:

 

2.4.1                   Überlegungsgleichgewicht und Kohärenz

 

In der Kohärenztheorie wird zwischen Kohärenz und Konsistenz unterschieden. Der Konsistenz- Begriff ist bisher in den parakonsistenten Logiken am intensivsten untersucht worden Obwohl parakonsistente Logiken gewöhnlich Deduktionen und keinesfalls induktive Schlüsse untersuchen, lassen sie sich hier bereits nach [UW- KdK] unterscheiden.

Wir unterscheiden zwischen Konsistenz-  und Kohärenzgrade jeweils von 0 bis 1 .   Damit können wir der Menge aller Aussagen sowohl den Kohärenzgrad als auch den Konsistenzgrad 0 zuordnen. Eine maximale konsistente Menge hat sicher den Konsistenzgrad 1 und Kohärenzgrad 1.

Aber bei allen nicht maximalen konsistenten Mengen stimmen  Kohärenzgrad und Konsistenzgrad bereits nicht mehr überein. Solche Mengen haben gewiß den Konsistenzgrad 1, aber sicherlich einen Kohärenzgrad der kleiner ist als der Kohärenzgrad einer maximalen kohärenten Menge, also kleiner als 1.  Somit entsteht ein mehrwertige Logik in einem Überzeugungssystem.

In den nichtdeduktiven Systemen ist die Erklärungsstärke ein Maß  für die Kohärenz. Damit ist ein Übergang zu einer unscharfen Logik plausibel, wobei der Begriff der Erklärungsstärke, ein zentraler Begriff der Kohärenztheorie zu rekonstruieren ist. Dort treten die Begriffe wie „je besser“, „je weniger“, „je bewährter“, „je öfter“ usw. auf.

 

Um den Unterschied zwischen Kohärenz und Konsistenz deutlich zu machen, vergleichen wir folgende Aussagen:

 

 

 

A: Vor mir liegt die Freiheitsstatue.

B: Vor mir liegt der Kölner Dom.

C: Vor mir liegt der Himalaja.

 

Dieses Überzeugungssystem entspricht nicht der Vorstellung eines kohärenten Überzeugungssystems. Das System kann jedoch als  logisch konsistent betrachtet werden, denn es ist natürlich nicht logisch unmöglich im Sekundenabstand an so weit entfernten Plätzen der Welt zu sein, sondern höchstens physikalisch oder eher verkehrstechnisch unmöglich. Die Aussagen stehen jedoch völlig zusammenhanglos nebeneinander, was auf keinen Fall unserer Vorstellung eines kohärenten Überzeugungssystems entspricht.

 

Die Kriterien für die Kohärenzstärke der Aussagen in einem Überzeugungssystem sind von Bartelborth untersucht worden.

Nach Bartelborth [TB- Bt] wird in der Kohärenztheorie  bei der Analyse der Kohärenz zwischen relationaler und systematischer Kohärenz unterschieden. Dem Begriff der systematischen Kohärenz stellt er den Begriff der Inkohärenz gegenüber. Die systematische Kohärenz ist dabei die Kohärenz eines Überzeugungssystems. Ein Überzeugungssystem ist nach Bartelborth um so kohärenter:

 

1.      je mehr inferentielle Beziehungen (logische und Erklärungsbeziehungen) die Propositionen in X vernetzen (Vernetzungsgrad)

2.      je besser die Erklärungen sind, die X vernetzen (Erklärungsstärke)

3.      je weniger Inkohärenzen in X vorliegen (Inkohärenzgrad)

4.      je bewährter X ist (Stabilitätsbedingung)

 

Die relationale Kohärenz gibt dabei an, wie gut eine Aussage oder Meinung P in ein Überzeugungssytem X paßt. Nach Bartelborth paßt eine Aussage p um so kohärenter in das Überzeugungssystem X:

 

1.      (Abduktionsbedingung)

1.      je mehr Propositionen aus X  die Aussage P erklärt oder abzuleiten gestattet und

2.      um so besser es sie erklärt,

 

2.      (Einbettungsbedingung)

1.      je öfter P aus X abzuleiten ist und

2.      je öfter und besser P von den Propositionen aus X erklärt wird.

 

Ein weiterer Begriff, der für unsere nachfolgende Betrachtungen über das Überlegungsgleichgewicht wichtig scheint, ist der „Anzahlbegriff“, mit dessen Hilfe die systematische Kohärenz bestimmt wird:

 

Es läßt sich zu einem System meist ein größeres System finden, das eine Inkohärenz mehr enthält, aber logisch gleichwertig ist.


Zum Beispiel nehmen wir ein System, das aus den Regeln der Konjunktion und aus den Aussagen p und q bestehe. p und q seien konsistent, aber nicht kohärent. Dann gibt es eine Inkohärenz. Erweitern wir das System um  „p 8 q“  bekommen wir ein logisch gleichwertiges System. Das System enthält, bei unterstellter Beseitigungsregel der Konjunktion, bereits drei unverträgliche Aussagenpaare. Der Inkohärenzgrad ist damit größer.

 


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Das Überlegungsgleichgewicht erzeugt nun ein maximales Maß an Konsistenz (gleich 1) zwischen Überzeugungssystemen, die ein minimales Maß an Kohärenz (ungleich 0) besitzen. Ohne Kohärenz können die Systeme nicht ins Gleichgewicht kommen.

Die Überzeugungssysteme im Überlegungsgleichgewicht stellen ein relationale Kohärenz dar: Für diese Systeme sind Abduktion und Einbettung zentrale Begriffe. Durch vernünftige Erklärung und rationale Auseinandersetzung können die Überzeugungen den Weg zum Gleichgewicht mit anderen Überzeugungssystemen, die ebenfalls so behandelt werden, finden.

Das Überlegungsgleichgewicht als ein Zustand kann als systematische  Kohärenz betrachtet werden. In diesem Zustand befinden sich die  konsistenten Überzeugungssysteme, die ein minimales Maß an Kohärenz besitzen. Sie dürfen nur nicht einen Inkohärenzgrad gleich 1 besitzen. Die Überzeugungssysteme in einem Überlegungsgleichgewicht sind über die Grundsätze  miteinander vernetzt. Je stärker die logische Erklärungsbeziehung zwischen ihnen ist, um so größer ist die inferentielle Beziehung dieses Vernetzungsgrades und infolgedessen die systematische Kohärenz der Urteile innerhalb des Gleichgewichts. Die Stabilität eines solchen Gleichgewichtszustands hängt somit von dieser systematischen Kohärenz des Systems als Ganzes ab. Die Stabilität des Überlegungsgleichgewicht bewährt sich nicht, da ständig neue Überzeugungssysteme auftauchen und damit ein neues Gleichgewicht zustande kommt. Das Gleichgewicht ist umso gestörter in  Überzeugungssystemen

 

1)      je mehr Inkonsistenzen auftreten,

2)      in je mehr das Überzeugungssystem in Subsysteme zerfällt, die unter einander wenig vernetzt sind (Uneinigkeit über die Grundsätze!),

3)      je mehr Erklärungsanomalien auftreten,

4)      je mehr konkurrierende Erklärungen vorliegen.

 

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Die weiteren Überlegungen zeigen uns, daß der gesamte Weg zum Überlegungsgleichgewicht im wesentlichen einen abduktiven Weg darstellt, der in einem Argumentationssystem darstellbar sei:

 

Aufstellung  (Hypothese)  à     Konkretisierung     à    Globalisierung

 

Diese drei Phasen sind mit den bereits bekannten drei Feldern des Abduzierens zu vergleichen: Identifikation oder etwas als ein Etwas des Willens anzusehen, Begriff oder die genauere Bestimmung dieses Etwas und Motivation oder das bestimmte Etwas als Auslöser einer Handlung. [NG-AaGtupD]

 

Diese Form von abduktiver Argumentation ist aber im wesentlichen substantiell und nicht übertragbar auf ein System von analytischen Syllogismus.  Eine analytische Argumentation, in der die Informationen in Schlußfolgerung der beiden Prämissen vorhanden sind, hat folgende allgemeine Form: [DH-JH-S58-60]

                                              

                                               M        -           P

                                               S         -           M

                                               ______________

 

                                               S         -           P

Wobei S für das Subjekt steht, M für Mitglied und P für Prädikat. Wenn man die beiden Mitglieder wegfallen läßt, kommt man zum Schluß „ S ist P“.

Ein Beispiel:

                                    Alle Menschen (M) sind sterblich (P)

                                       Aristoteles (S) ist ein Mensch (M)

                                   ______________________________________

                                  

                                           Aristoteles (S)ist sterblich (P)

 

Es ist ersichtlich, daß die in der Schlußfolgerung vorhandene Information bereits in den beiden Prämissen enthalten ist, und damit im wesentlichen nichts neues liefert.

Substantiell wird diese Argumentation, wenn das System durch weitere Informationen, die nicht im Prämissen vorhanden sind unterstützt wird, zum Beispiel das Wissen, daß Aristoteles ein altgriechischer Philosoph war und etwa 350 v. Chr. gelebt hat. Diese Grundinformation unterstützt die Schlußfolgerung, daß über die Prämissen hinaus, Aristoteles auf jeden Fall ein Mensch und sterblich war.

Die substantiellen Argumentationssysteme können dann so dargestellt werden:

                                               M        -           P


                                               S         -           M                                          

 


                                               S         -           P

 

Die Überzeugungssysteme im Überlegungsgleichgewicht sind in dem Sinn substantiell, da sie von gemeinsamen kohärenten Grundüberzeugungen, sogenannte Grundsätze unterstützt werden.

Diese Situation kann wie folgt dargestellt werden:

 


 

 

 


Da in den Grundsätzen als Stützsystem, mehr Information enthalten ist als in einer nur analytischen Argumentation, sind die Überzeugungssysteme substantiell. Diese substantielle Eigenschaft ist gleichzeitig eine wichtige Komponente für eine relative Stabilität des Überlegungsgleichgewichts. Die Stabilität ist relativ, da die bei neu eintretenden Überzeugungssystemen der Informationsgehalt  des Zustandes ständig variiert.

 

 

 

3.  Beispiel: Der Urzustand

 

Als Beispiel betrachten wir die wohlgeordnete Gesellschaft bei Rawls:

Es soll ein Überlegungsgleichgewicht erzielt werden, in dem sich die Auffassungen aller Parteien über die Gerechtigkeitsgrundsätze im Gleichgewichtszustand befinden. Hierzu ist es notwendig, sich über einen rationalisierten Urzustand zu einigen.

 

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Rawls versucht, das Konzept der Gerechtigkeit  möglichst zu vereinfachen, um eine Einigkeit der Parteien zu erreichen. Er geht davon aus, daß verschiedene Menschen verschiedene Konzeptionen zur  Gerechtigkeit haben, die Grundsätze aber immer gleich sind. Seine Idee ist es daher, sich einen einfachen Zustand vorzustellen und die Gerechtigkeitsgrundsätze in einem solchen Zustand zu formulieren.

Zuerst werden von Rawls Thesen und Hypothesen zu einem Urzustand aufgestellt. Ihm erscheint die Annahme vernünftig, daß die Menschen im Urzustand gleich seien, in dem Sinn, daß sie bei der Wahl der Grundsätze gleiche Rechte haben und jeder Vorschläge machen und Gründe für sie vorbringen kann. Dies sind die wesentlichen Bedingungen, die sich jeder unter einem Urzustand vorstellen kann. Diese Bedingungen stellen zwischen Menschen als moralische Subjekte die Gleichheit dar. Dabei ist der Mensch ein Wesen mit einem Gerechtigkeitssinn, das von seinem Wohl eine Vorstellung hat. [JR-EtdG-S37]

 

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Nach Rawls hat die Bestimmung einer bestimmten Konkretisierung des Urzustandes noch eine andere Seite: Es muß geprüft werden, „ob die Grundsätze, die gewählt würden, unseren wohlüberlegten Gerechtigkeitsvorstellungen entsprechen oder sie auf annehmbare Weise erweitern.“ Dabei sollen die Grundsätze angewendet werden, um feststellen zu können, „ob diese Anwendung uns zu denselben Urteilen über die Grundstruktur der Gesellschaft führen würde, die wir jetzt intuitiv und mit größter Überzeugung fällen; oder ob in solchen Fällen, in denen wir jetzt mit Zweifel und Zögern urteilen, diese Grundsätze eine Lösung liefern, der wir uns nach Überlegungen anschließen können.“  Nach Rawls sind dies Fragen, bei denen wir das bestimmte Gefühle haben, intuitiv zu antworten. Als Beispiel nennt er die  religiöse Unduldsamkeit und rassische Benachteiligungen, die intuitiv als ungerecht aufgefaßt werden. „Wir glauben, diese Fragen sorgfältig untersucht zu haben und zu einem unparteiischen Urteil gelangt zu sein, das wohl kaum durch ungebührliche Berücksichtigung unserer eigenen Interessen verfälscht sein dürfte. Diese Überzeugungen sind für uns vorläufig Fixpunkte, denen jede Gerechtigkeitsvorstellung entsprechen muß.“ [JR-ETdG-S37]

 

Solche Konzeptionen haben nach Peacocke [CP-CaN] einen normativen Charakter. Sie zerfallen in zwei Teile:

1)       Alles was nicht  konzeptspezifisch ist: Jede Vorstellung  mit verschiedenen Qualitäten zeigt eine Unterscheidung zwischen richtig und falsch. Diese Eigenschaft der Richtigkeit hat einen normativen Charakter, wobei  sich Vorstellungen von dieser Richtigkeit in Form von Glauben kristallisieren; solche Vorstellungen werden als Fixpunkte für eine Gerechtigkeitsvorstellung verwendet .

2)       Was konzeptspezifisch ist und nach Peacocke normative Verbindungen genannt wird: Gute Gründe haben ist abhängig vom Inhalt des Konzepts. Als Beispiel können die Konzeptionen über die richtige Verteilung von Reichtum und Macht erwähnt werden. Wie Rawls hier auch beschreibt, werden Methoden gesucht, die unsere Zweifel beseitigen. Durch die Anwendung dieser Methoden oder Maßstäbe können unsere Konzeptionen konkretisiert werden.

 

„Wir können also eine Konkretisierung des Urzustandes daran prüfen, wie weit sich ihre Grundsätze mit unseren festesten Überzeugungen vertragen und wie weit sie uns da, wo es nötig ist, Anleitung geben.„ [JR-EtdG-S37]

Bei dieser systematischen Konkretisierung  des Urzustandes wird zuerst  etwas hypothetisch akzeptiert, und anschließend überprüft, ob aus dieser Annahme ein „nicht- triviales System von Grundsätzen“ abgeleitet werden kann. Wenn nicht, wird nach weiteren vernünftigen Voraussetzungen gesucht. Falls dieses „nicht-triviale System von Grundsätzen“ in Abweichung zu unseren Gerechtigkeitsvorstellungen steht, „können wir entweder die Konkretisierung des Urzustandes oder unsere gegenwärtigen Urteile abändern, denn ja auch unsere vorläufigen Fixpunkte können  revidiert werden.“

 

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Nach Rawls ist die Gerechtigkeitskonzeption im Urzustand von allen Parteien akzeptabel. In diesem Zustand sind die erzielten Grundvereinbarungen fair. „Der Begriff des Urzustands gehört zwar zur Verhaltenstheorie, doch deshalb braucht es noch lange keine ihm ähnlichen wirklichen Zustände zu geben.“ [JR-ETdG-S142]. Dabei ist notwendig, daß die anerkannten Grundsätze eine Rolle im moralischen Denken und Handeln spielen. Die Anerkennung dieser Grundsätze stellt vermutlich ein psychologisches Gesetz dar. „Mein Ideal ist jedenfalls zu zeigen, daß sie die einzige Möglichkeit ist, die mit der vollständigen Beschreibung des Urzustands vereinbar ist.“

Rawls zeigt, daß es unter vielen Konkretisierungsmöglichkeiten des Urzustands, „...eine Konkretisierung des Anfangszustands gibt, die einerseits am besten die Bedingungen ausdrückt, die weithin für die Wahl von Grundsätzen für vernünftig gehalten werden, und die andererseits gleichzeitig zu einer Vorstellung führt, die unseren wohlerwogenen Urteilen im Überlegungsgleichgewicht entspricht.“ [JR-WTdG-S143]

 

4.  Zusammenfassung

 

-         Auf dem abduktiven Weg zum Überlegungsgleichgewicht können folgende Phasen unterschieden werden:

Aufstellung, Konkretisierung und Globalisierung

-         Bei der Frage nach der Ursprung der Überzeugungssystemen sind die Theorie des kommunikativen Handelns und das Rawls‘sche  Überlegungsgleichgewicht konsistent.

-         Das Überlegungsgleichgewicht erzeugt ein maximales Maß an Konsistenz zwischen Überzeugungssystemen, die ein minimales Maß an Kohärenz besitzen.

-         Die Überzeugungssysteme im Überlegungsgleichgewicht stellen ein relationale Kohärenz dar: Für diese Systeme sind Abduktion und Einbettung zentrale Begriffe.

-         Das Überlegungsgleichgewicht als ein Zustand kann als systematische Kohärenz betrachtet werden.

-         Die Stabilität des Überlegungsgleichgewichts bewährt sich nicht, da ständig neue Überzeugungssysteme auftauchen und neues Gleichgewicht gesucht wird.

-         Die Überzeugungssysteme im Überlegungsgleichgewicht sind substantiell, da sie von gemeinsam kohärenten Grundüberzeugungen unterstützt werden.

 

5.      Literaturverzeichnis

 

[JR-ETdG]:                 John Rawls, Eine Theorie der Gerechtigkeit, suhrkamp

[JR-PL]:                      John Rawls, Politische Liberalismus, deutsch,  Suhrkamp

[JR-DIdpL]:                John Rawls, Die Idee des politischen Liberalismus, suhrkamp

[JR-RtH]:                    John Rawls, „Reply to Habermas“ in Political Liberalism, Columbia University

[WK-JR]:                    Wolfgang Kersting, John Rawls, Junius

[TP-JR]:                      Thomas W. Pogge, John Rawls, Becksche Reihe

[DH-JH]:                     Detlef Horster, Jürgen Habermas, Junius

[JH-TdkH]:                 Jürgen Habermas, Band1/2 Theorie des kommunikativen Handelns, suhrkamp

[TB-Bt]:                       Thomas Bartelborth, Begründungstheorie

[UW-KdK]:                 Uwe Wiedemann, Auf dem Weg zu einem Kalkül der Kohärenz

[NG-AaGtupD]:         Niels Gottschalk, Abduktion als Grund theoretischer und praktischer Dissense

[JA-HnKT]:                 Jeffrey Alexander, Habermas neue Kritische Theorie: Anspruch und Probleme

[CP-C]:                        Cristopher Peacocke, Concepts, MIT Press