Dr. Esfandiar
Tabari
Was ist Analogie?
In der Wissenschaftstheorie wird „Analogie“ nicht als eine logische Methode bezeichnet. Logisch sind Methoden, mit deren Hilfe immer Besondere und Allgemeine in einer Beziehung auftreten, die zu einer bestimmten Schlußfolgerung führen. Je nachdem ob die Schlußfolgerung aus der Sorte von Allgemeinen oder Besonderen ist, variieren sich die Sicherheitsgrad der Aussagen. Somit ist die Deduktion als die sicherste wissenschaftliche Methode anerkannt, während Induktion und Abduktion als unsicher gelten.
In der Analogie werden die Besondere mit Besondere bzw. Allgemeine mit Allgemeine verglichen und daraus bestimmte Konsequenzen gezogen. Ein Vergleich zwischen Darunter wird die „Analogie“ nicht als eine wissenschaftliche Die Unsicherheit der Abduktion nimmt zu aber doch und Abduktion werden aus allgemein geltenden Aussagen
Es soll die Rahmen und die Möglichkeiten der Ethik als Wissenschaft
Stand der Forschung über Analogie:
Anlogie bei Norbert Bobbio:
1. Die analogische Gedankengang ist nicht, wie allgemein angenommen, eine unvollkommene Induktion, sondern kann sowohl induktiv als auch deduktiv sein.
2. Die Gültigkeit des analogischen Verfahren kann „logisch“ mit Hilfe der von Bobbio selbst aufgestellten „allgemeinen Gültigkeitsgesetze der Analogie“ bewiesen werden
3. Der korrekte analogische Gedankengang ist keine Wahrschinlichkeitsüberlegung, sondern liefert eindeutige Ergebnisse. Nur ein fehlerhafter Analogieschluß führt zu mehr oder weniger wahrscheinlichen Ergebnissen.
4. Die Analogie ist keine Rechtsschöpfung, sondern ein Mittel der Rechtsauslegung.
5. Zwischen extensiver Auslegung und Analogie besteht kein wesentlicher Unterschied.
6. Es sprechen keine logischen und praktischen Gründe gegen die Anwendung der Analogie im Ausnahmerecht und im Strafrecht.
"In der Logik ist der analogische Gedankengang ein Gedankengang, in dem es zwei durch Ähnlichkeit verbundene Ausdrücke gibt, wobei dem zweiten ein Prädikat des ersten zugeordnet wird. Auf ein einfaches Schema reduziert heißt das:
Q ist P; S ist ähnlich wie Q; S ist P". (1)2°
Eine weitverbreitete Ansicht, die auf eine Formulierung von Aristoteles zurückgeht, allerdings nur unvollständig übernommen, hält die Analogie neben der Induktion und der Deduktion für einen eigentümlichen und autonomen Gedankengang.
Während die Deduktion vom Allgemeinen auf das Besondere und die Induktion vom Besonderen auf das Allgemeine schließt, führe die Analogie -so diese Ansicht - vom Besonderen zum Besonderen.
Dass diese Formel freilich, ungeachtet ihrer weiten Verbreitung weder genau noch exakt ist, wird bei folgender Überlegung klar: entweder sie bezieht sich aus-
(schließlich auf die Formulierung, so dass tatsächlich die erste Voraussetzung und die
Schlussfolgerung besonders sind; dann zeigt sie keinen Unterschied zwischen Ana- logie und deduktivem Syllogismus auf. Denn dieser kann ebenfalls eine derartige Formulierung annehmen, wenn nur die zweite Voraussetzung allgemein ist. Oder die Formel berücksichtigt gerade die Eigenart der Struktur des Gedankenvor- ganges, wodurch sie verstehen lassen will, dass bei einer Analogie eine Schlussfolgerung ohne allgemeine Voraussetzung gezogen werden kann. In diesem Falle sagt sie aber eine Absurdität aus, denn es ist eine fundamentale Regel, daß aus zwei besonderen Voraussetzungen kein Schluss gezogen werden kann21.
, In der Folge hält Bobbio die Ähnlichkeit für den Grundpfeiler des analogischen Gedankenganges, im Gegensatz zur ,Identität', die für Gedankengänge charakteristisch sei.
"Interesse und Schwierigkeit der Forschung liegen in der Frage, was man unter, Ähnlichkeit zweier Glieder einer Relation' zu verstehen hat. Ähnlichkeit ist ein Relationsbegriff. Ähnlichkeit bezeichnet eine Beziehung zwischen zwei oder mehreren Objekten, die man ähnlich nennt; man nennt sie ähnlich, wenn sie ,etwas gemeinsam' haben. Auch wenn wir im Moment den Ausdruck ,etwas gemeinsam haben' unbestimmt und allgemein lassen, kann man das Ähnlichkeitsverhältnis
S ist ähnlich Q (2)
in die beiden Identitätsbeziehungen
S ist M und Q ist M (3)
auflösen, wobei ,M' für ,etwas gemeinsam' stehen soll. Somit kann der analogische
Gedankengang in seine einfachen Relationen zerlegt und auf die Formel Q ist P; Q ist M;S ist M;S ist P (4)
gebracht werden, wobei die Ähnlichkeitsrelation nicht mehr erscheint"22.
Die Ähnlichkeitsrelation bei (2) wird von Bobbio durch die Annahme eines vierten Relationsglieds ,M' in eine doppelte Identitätsrelation (3) aufgelöst. Daher setzt sich (4) aus vier solchen Gliedern zusammen und bildet einen ungültigen Syllogismus ( quaternio terminorum) 23 .
Bis hierher also nichts Neues. Die Umformung einer Ähnlichkeitsrelation in zwei Identitätsrelationen durch die Einführung eines Zwischengliedes (inventio medii) war das Werkzeug der Scholastiker und eine ,pons asinorum' für ihre Schüler. Um ein Beispiel anzuführen: Ein gelber Schmetterling und eine Teerose sind durch das Zwischenglied ,gelb' verbunden, denn sie sind beide gelb. Daraus kann nicht gefolgert werden, dass die Teerose fliegen kann24.
Aus der Tatsache, dass die Formel aus vier Relationsgliedern besteht, folgert Bobbio,
"dass der analogische Gedankengang kein einfacher, sondern ein komplexer Gedankenvorgang ist, ...er ist kein in sich geschlossener Gedankenvorgang, SOI)- dem, wie der enthyrnernatische Gedankengang, die verkürzte Formulierung eines komplexen Gedankenvorganges. Die Einführung einer Ähnlichkeitsbeziehung vereinfacht lediglich den sprachlichen Ausdruck, nicht aber den eigentlichen Gedankenvorgang. Sie kann daher die Analogie nicht mit einer Selbständigkeit versehen, die sie als neues logisches Verfahren mit eigener Natur und eigenem Zweck neben das analytische oder das synthetische Verfahren stellen würde. Tatsächlich ist die Analogieüberlegung eher eine typische. Formulierung als ein typisches Verfahren; sie kann sowohl ~v.~~ t;;;:;;i~neL()"g1I{7a1SäuCIi-iri.dukt~'dürch ~e"""t:o-g1K;.verfahren. LetZTeres härigf davori~ab,oD ,0 ist P' als beispielhafte Demonstration von ,M ist P' aufgefaßt wird oder ob ,0 ist P' das Ergebnis empiri- scher Untersuchung ist. ...Es liegt also auf der Hand, daß man, um der Analogie- überlegung eine logische Bedeutung geben zu können, Ausdehnung und Grenze der Ähnlichkeitsbeziehung festlegen muß. Dies kann nur geschehen, indem man entweder dem Gedankengang eine deduktive Bedeutung zuschreibt und still- schweigend eine allgerneine Voraussetzung zugrundelegt, in welche beide Glieder der Relation einbezogen sind, oder indem man ihm eine induktive Bedeutung zuschreibt und eine physische Kausalitätsverbindung voraussetzt, der sich der zweite Ausdruck nicht entziehen kann"25. ,
Bobbio erklärt weiter, daß unter ,Analogieüberlegung' das zu verstehen sei, was Aristoteles ,Paradigma' oder ,Beispiel' nennt, nicht etwa, was er ,Analogie' nennt; dies wäre im heutigen Sinne vielmehr mit Verhältnis- gleichung (proportio) zu übersetzen. Unter Bezugnahme auf Aristoteles fährt Bobbio fort:
"Diese -stillschweigenden -Vorüberlegungen sind die Voraussetzung für die
Richtigkeit der Analogieüberlegung, und dies ist der Punkt, zu welchem wir kom- men wollen. Diese Vorüberlegungen können sowohl dedukti.v als auch induktiv sein, d. h. , sie können sich auf allgemeine Voraussetzungen oder auf ernf'irische Beobachtung stützen, denn dies ist irn Grunde der einzige theoretisierbare Unter- schied zwischen beiden Verfahrensweisen.
Hier gilt das bekannte Beispiel von Aristoteles:Der Krieg der Thebaner gegen die Fokeser ist von Übel; der Krieg der Athener gegen die Thebaner ähnelt dem Krieg der Thebaner gegen die Fokeser; folglich ist auch der Krieg der Athener gegen die Thebaner von Übel. Diese Gedankenkette ist in ihrer reinen Formulie- rung offensichtlich sehr problemmatisch. Wenn man sie zu einer exakten BeweisfÜh- rung machen will, muß man stillschweigend etwas voraussetzen. Was Aristoteles stillschweigend voraussetzt, ist nichts anderes als die allgemeine Aussage: alle Kriege gegen Nachbarn sind von Übel. Dieser Spezies innerhalb der Gattung gehÖ- ren beide Kriege an. Aber dann ist auch klar, daß die Gültigkeit der AnalogieÜber- legung an die Gültigkeit der allgemeinen Aussage gebunden ist. Wenn die allge- meine Aussage einmal angenommen wird, wobei es für die formale Logik uninter- essant und uns deshalb gleichgültig ist, wie sie zustande kam, so folgt aus dieser und nur aus dieser Aussage die Gültigkeit der Schlußfolgerung. Aber diese Überlegung, die allein unserer Gedankenkette logische Gültigkeit verleiht, ist eine deduktive Überlegung. Mithin folgt am Ende, daß kein wesentlicher logischer Unterschied, wohl aber ein Unterschied in der Formulierung besteht zwischen der obengenann- ten Gedankenkette und der folgenden: Alle Kriege gegen Nachbarn sind von Übel; der Krieg der Athener gegen die Thebaner ist ein Krieg gegen einen Nachbarn; also ist der Krieg der Athener gegen die Thebaner von Übel.
Bei derersten Formulierung wird einem Individuum, welches als Vertreterseiner Gattung, also als Beispiel ausgewählt wird, ein Prädikat zugewiesen, während im zweiten Falle das Prädikat aller Individuen der Gesamtheit zugewiesen wird. ... Andererseits muß nur die allgemeine Aussage durch empirische Untersuchungen ersetzt werden, also die Gültigkeit der Schlußfolgerung von der empirischen Beob- achtung, daß der Krieg der Thebaner gegen die Fokeser deshalb von Übel war, weil er zwischen Nachbarn ausgetragen wurde, abhängig gemacht werden, um die still- schweigende Voraussetzung von einer deduktiven in eine induktive zu verändern, also die Analogieüberlegung durch ein Induktivverfahren an Stelle eines Deduktiv- verfahrens aufzulösen"26.
Nun kommt Bobbio wieder auf die Formel (I) zurück und analysiert den begriff der Ähnlichkeit, die der allgemeinen Aussage zugrunde liegt. Er behauptet, daß:
"die bessere oder schlechtere Möglichkeit, einen gültigen Schluß zu ziehen von der
Weite bzw .Begrenztheit des Begriffes, der weder abstrakt noch exakt definitorisch bestimmbar ist, ...,etWas gemeinsam haben' abhängt; das Wesen der Ähnlichkeit ist also ein außerordentlich wandelbarer Ausdruck; wenn man nun einfach sagt, zwei Objekte seien einander ähnlich, so ist nur gesagt, daß sie etwas gemeinsam haben, nicht aber, was, unddiesist derGrund, warum dersprachliche Ausdruck der Analogieüberlegung die Struktur des Gedankenganges aufzeigt, aber keinen Auf- schluß über den Grund ihrer Gültigkeit gibt. Damit die Analogieüberlegung Gültig- keit erlangt, also notwendigerweise schlüssig :-vird, muß die Ähnlichkeitsrelation in einer bestimmten Bedeutung verstanden werden, und es gibt nur eine Art und Weise, zwei Objekte derart als ähnlich zu bezeichnen, daß eine logisch gültige Ana- logie gezogen werden kann.
~Für die Gedankenkette 0 ist P, S ähnlich O, also S ist P, ist es erforderlich, daß
das, was 0 und S gemeinsam haben ( also M) , gleichzeitig hinreichender Grund für 0 ist p ist. Übertragen auf das Beispiel von Aristoteles: Es ist notwendig daß der Umstand, daß der Krieg der Thebaner gegen die Fokeser ein Krieg unter Nachbarn war, hinreichender Grund für sein Übel und zugleich Ähnlichkeitsbeziehung zwi- schen den beiden Kriegen ist.
Diese hinreichende Bedingung, der die Ähnlichkeitsrelation unterworfen sein muß, damit ein gültiger Schluß gezogen werden kann, kann als allgemeiner Grund- satz der Analogieüberlegung gelten. Wenn ,M' der Grund für ,0 ist P' ist, so bedeu- tet dies, daß ,0 ist P' gerade wegen ,M' gilt. Daher kann ,gerade wegen' aufzweier- lei Weise verstanden werden, gemäß dem doppelten Sinn von ,hinreichenden Grund'. Entweder versteht es sich als das Verhältnis von der Gattung zur Spezies mit der allgemeinen Aussage ,alle M sind P' , was das eigentliche Fundament für die Gültigkeit der Überlegung ist; oder als Zusammenhang von Ursache und Wirkung, wobei ,M' die Ursache von ,P' darstellt.
Im ersten Falle wird in die Analogieformel stillschweigend eine Deduktion einbe- zogen, denn ,0 ist P' folgt aus der allgemeinen Aussage ,alle M sind P'; im zweiten Falle wird eine empirische Beobachtung einbezogen, denn ,0 ist P' folgt aus der Beobachtung, daß M der Grund für p ist"27.
27 BOBBIO, a.a.O., S. 96 f. Entgegengesetzt ist die Meinung Kants. Im folgenden geb~n wir den relevanten Abschnitt der Logik wieder: "Die Urteilskraft, indem sie vom Besoli., dem zum Allgemeinen fortschreitet, um aus der Erfahrung, mithin nicht a priori ( empi- risch) allgemeine Urtheile zu ziehen, schließt entweder von vielen auf alle Dinge einer Art, oder von vielen Bestimmungen und Eigenschaften, worin Dinge von einerlei Art zusammenstimmen, auf die übrigen, sofern sie zu demselben Princip gehören. Die
erstere Schlußartheißtqer Schluß durch Induction, die andre der Schluß nach der Ana- I logie. ,
Anmerkung 1. Die Induktion schließt also vom Besondern aufs Allgemeine (a parti- vulari ad universale) nach dem Princip der Allgemeinmachung: Was vielen Dingen einer Gattung zukommt, das kommt auch den übrigen zu. Die Analogieschließt von paricula- rer Ähnlichkeit zweier Dinge auf totale, nach dem Princip der Specification: Dinge von einer Gattung, von denen man vieles Übereinstimmendes kennt, stimmen auch in dem übrigen überein, was wir in einigen dieser Gattung kennen, an andern aber nicht wahr- nehmen. Die Induktion erweitert das empirisch Gegebene vom Besondern aufs Allge- meine in Ansehung vieler Gegenstände, die Analogie dagegen die gegebenen Eigen- schaften eines Dinges auf mehrere eben desselben Dinges -Eines in Vielen, also in Allen: Induktion, Vieles in Einem (was auch in andern ist), also auch das Übrige in dem
~seIben: Analogie. So ist z. B. der Beweisgrund für die Unsterblichkeit aus der völlige , Entwickelung der Naturanlagen eines jedes Geschöpfs ein Schluß nach der Analogie.
Bei dem Schlusse nach der Analogie wird indessen nicht die Identität des Grundes (par ratio) erfordert .Wir schließen nach der Analogie nur auf vernünftige Mondbewoh- ner, nicht auf Menschen. Auch kann man nach der Analogie nicht über das tertium com- parationis hinaus schließen.
2. Ein jeder Vernunftschluß muß Notwendigkeit geben. Induktion und Analogie sind daher keine Vernunftschlüsse, sondern nur logische Praesumtionen oder auch empiri- sche Schlüsse; und durch Induktion bekommt man wohl generale, aber nichtuniversale Sätze.
3. Die gedachten Schlüsse der Urtheilskraft sind nützlich und unentbehrlich zum Behuf der Erweiterung unsers Erfahrungserkenntnisses. Da sie aber nur empirische Gewißheit geben: so müssen wir uns ihrer mit Behutsamkeit und Vorsicht bedienen". I. KANT, Logik, Akd. Textausgabe, Bd. IX, Berlin 1968, I. III Abs. Par. 84, S. 132.
Es sei hier jedoch angemerkt, daß Kant an anderer Stelle die äußerste Wahrschein- lichkeit als ,Analogon' der Gewißheit definiert (Logik, a.a.O., Einleitung X, S. 85, z. 10), ohne allerdings eine klare Unterscheidung zwischen ,Analogon' und ,Analogie' zu treffen. Wie dem auch sei, der Gebrauch des Begriffs ,Analogon' zur Bezeichnung der Fast-Gewißheit zeigt, daß der vorher dargelegte Unterschied zwischen Induktion und Analogie zwar einige formale Unterschiede zwischen den beiden bedeuten kann, jedoch keinerlei Aufschluß gibt über die logischen und nicht-logischen Prinzipien, denen besagte empirische Gedankengänge unterworfen sind. Wendet man die Definition Kants an, was bedeutet es dann, wenn man sagt, die äußerste Wahrscheinlichkeit ist der Gewißheit analog? Bedeutet es vielleicht, für das Wahrscheinliche eine Eigenschaft zu folgern, die wir nicht kennen, und die der Gewißheit zu eigen ist? Oder bedeutet es viel- mehr, aus dem Wahrscheinlichen die Schlußfolgerung zu ziehen, die eigentlich nur die Gewißheit legitimiert, und so Wahrscheinlichkeit mit Gewißheit gleichzusetzen? Uns läßt die Tatsache, daß Kant das Ergebnis der Induktion als Analogon der Gewißheit
Innerhalb des genannten allgemeinen Grundsatzes liefert nach Bobbio die Analogie Gewißheit, nicht lediglich Wahrscheinlichkeitsergebnisse; die Unsicherheit der Ergebnisse rührt nicht vom logischen Gedankengang her, sondern von den praktischen Schwierigkeiten, einen hinreichenden Grund (ratio) zu ermitteln. Gleichwohl ist der Umstand, daß die Analogie exakte Ergebnisse liefern kann, Grund genug, ihr einen vorrangigen Platz in jedem Zweig einer Rechtsordnung zuzubilligen. Auch wenn Bobbio stets von "logischer Gültigkeit" spricht, scheint uns in der Tat das Prinzip des ,hinreichenden Grundes' eher ein mathematisches als ein logisches zu sein; und man kann nicht sagen, daß diese beiden Wissenschaften in jeder Hinsicht austauschbar seien, oder die eine die andere gänzlich einbeziehe. Zwar ist das Prinzip des ,hinreichenden Grundes' ein im weitesten Sinne rationales Prinzip, doch es scheint uns, daß dieses Prinzip nicht von der Logik umfaßt wird.
Abgesehen von dieser Anmerku~g jedoch erscheint uns in Bobbios Werk sowohl die Anwendung dieses Prinzips als entscheidend für GÜltig- keit und Sicherheit der Analogieüberlegung bemerkenswert, als auch seine Behauptung, Überlegung führe zu ebensolchen gesicherten Ergeb- nissen wie die syllqgistische Deduktion. Bobbios Antwort ist folgende:
". ..Die me~roder weniger sichere Bestimmtheit von Ursache oder Grund steht
jedenfallsaußerhalb der Analogieüberlegung, denn sie bildet deren Vorausset- zung. Wo dann konkret die Grenzen der Anwendung von Analogien liegen, so daß dereigentliche und ursprüngliche Zusammenhang einer Rechtsordnung erhalten b):eibt, kann durch logische Schemata allein nicht bestimmt werden. Hier wurden 1ediglich die Grenzfälle zur Gewißheit bzw. zur Wahrscheinlichkeit angeführt; man kann aber nicht die unendlichen Grade einer Wahrscheinlichkeitsskala, deren obere Grenze die Gewißheit darstellt, an Beispielen erläutern, denn in diesen Fäl- len hilft nur persönliche Intuition weiter"28.
bios zuletzt dargestellte Unterscheidung zwischen praktischen und logi- schen Elementen nicht für angebracht. Die praktischen Elemente sind nicht Voraussetzung, sondern vielmehr Grundlage einer AnalogieÜberle-
gung, auf der ihre Formalisierung und ihre Sicherheit gründen. Die Eigen- \
schaften der Grundlage müssen auch die Eigenschaften ihrer Folge sein, und wenn mithin das Prinzip d~s hinreiGhenden Grundes seine Richtigkeit
auf die OfferlSichtlichkeit der' Fakt~n stützt, dann wird auch die Richtig- /
keit der Analogieüberlegung von ihr abhängen. Es hilft nichts, das formale ) logische Kalkül vom Vorwurf ungenauer Wahrscheinlichkeit freizuspre- chen, wenn eben dieser Vorwurf seine Grundlage wieder trifft.
Immerhin bleibt die Tatsache, daß der von Bobbio eingeschlagene Weg 1 zur Erklärung der Funktionsweise einer Analogieüberlegung durch die \ Aufnahme des Leibnizschen Prinzips des hinreichenden Grundes im Gegensatz zum aristotelischen der Identität bis heute der Ergiebigste und
\
am ehesten der Wirklichkeit entsprechendeist. Und es ist sein Verdienst,
gezeigt zu haben, daß unter bestimmten Voraussetzungen die Analogie- überlegung zu sicheren Ergebnissen führt3O. I
Ulrich Klug:
1951 veröffentlichte Ulrich Klug die ,Juristische Logik'. Das Werk erlangte große Bedeutung für die allgemeine Rechtslehre31.
Klug befaßt sich in seiner Abhandlung neben der Analogie mit den Anwendungsmöglichkeiten der Instrumente moderner formaler Logik (mathematischer Logik) für die juristische Auslegung. Die Brauchbarkeit seiner Untersuchung sieht Klug für die Zukunft in der möglichen elektro- nischen Datenverarbeitung juristischer Texte32. Klug meint, daß das erste und letzte Glied der obengenannten Formel (1) in der modernen Logik wie folgt wiedergegeben werden kann, wobei er statt ,Q' das Symbol ,M' gebraucht:
(x) (M(x) -.P(x))
(x)( S(x) -; P(x) )
à Ulrich-klug1.rtf
à Ulrich-klug2.rtf
Wir wollen nun die Theorien von Bobbio und Klug vergleichen. Wir haben gesehen, daß Bobbio unausgesprochen das Identitätsprinzip für die Analogie in Frage stellt und dafür den Begriff des ,hinreichenden Grun- des' einführt, so daß die Identität nicht mehr die L-Identität der Logik ist, sondern die von Leibniz eingeführte ,identitatis indiscernibilium' , in der ein rationales Element auf eine reelle Gegebenheit trifft und beide die Identität feststellen. Auch Klug zieht dieses Prinzip in Zweifel, indem er zeigt, daß die Beziehung zwischen den Elementen seines Ähnlichkeits- kreises nicht transitiv ist, was zusammen mit Symmetrie und Reflexivität die Bedingung für das Identitätsprinzip ist37.
Wir haben also letzlich weniger ein Problem, mit Hilfe eines präzisen Ähnlichkeitsbegriffes formallogisch unsere Schlüsse zu ziehen, wohl aber stehen wir nach wie vor vor der Schwierigkeit, den Begriff ,Ähnlichkeit' so zu präzisieren, daß wir logisch einwandfrei schließen können. Und ange- sichts der beiden geschilderten Analysen scheint diese Problematik ihre Ursache im L-Identitätsbegriff zu haben, aufwelchem die Logik bis heute ihren gesamten theoretischen Aufbau gründet.
Aus der Analyse der Arbeiten von Bobbio und Klug deuten sich zwei Charakteristika der Analogie an, die nicht mit dem L-Identitätsprinzip in Einklang zu bringen sind:
1.) Identität kann auch gegeben sein, wenn ein Element mit einem anderen durch eine Grenzwertnäherung in Beziehung gesetzt wird (identitatis indiscernibilium). \
2. ) Identität liegt auch vor, wenn nur eines von zwei identischen Elemen- ten seinerseits einem dritten identisch ist (kontinuierliche Abstufung einer geordneten Folge, identitatis indiscernibilium).
Arthur Kaufmann:
1) Die Analogie liefert keine vollkommen sicheren Ergebnisse.
2) Sie ist aber das einzige uns zur Verfügung stehende Mittel, um die beiden ontologisch unterschiedlichen Entitäten, das Sein der Wirklich- keit und das Sollen der Norm, zu vergleichen.
3) Daher ist die Analogie auch im Strafrecht ein unentbehrliches Aus- legungsmittel.
4) Wegen der Analogie des Seins lassen sich keine Normen mit fest um- rissenem semantischem Inhalt aufstellen (Begriffsnormen), sondern nur mit vagen semantischen Konturen (Normentypen).
5) "Bei aller Analogie handelt es sich um eine Gleichsetzung von Un- gleichem unter einem sich als wesentlich erweisenden Gesichtspunkt, um eine Gleichheit nach Maßgabe eines bestimmten Verhältnisses" 17.
6) Aus diesen Gründen ist das Recht ursprünglich analog.