Dr. Esfandiar Tabari / et@falsafeh.com
- Wenn wir von Kulturen reden, dann gilt auf der ersten Linie die Unterscheidung zwischen Eigenkultur und Fremdkultur. Eigenkultur und Fremdkultur sind weder transponierbar noch vergleichbar. Ich kann die Fremdkultur nicht verstehen und meine Kultur nicht in Vergleich mit Fremdkultur setzen. Ich kann aber trotzdem über die Fremdkultur ein Urteil geben, in dem ich sie in Erfahrung bringe, in dem ich sie erlerne. Damit herrscht unter Kulturen, das Urteilsprinzip, das auf ein Eigennutz basiert ist: was bringt mir die Fremdkultur und wie kann ich sie nutzen? So setze ich von meinem Eigenkultur aus, ein Zweck in Fremdkultur, die sich von innerer Zwecke der Eigenkultur distanziert. Der gesetzte Zweck in Verbindung mit Fremdkultur ist a postriori und hat zunächst mit a priori Zweck (der inneren Zweck und Kultur a priori) nichts zu tun.
- Kultur ist ein Begriff im Plural und das Wesen ihrer Pluralität liegt in der Unterscheidung zwischen Eigenkultur und Fremdkultur.
- Die Praxis ist für Kulturalist primär lebensweltlich und beinhaltet ein hinreichendes Funktionieren gemeinschaftlicher Lebensbewältigung in Handlungs- und Kommunikationsgemeinschaften.
- Der kulturalistische Versuch läuft darauf hinaus, alles Wissen auf Handlungserfolg und Misserfolg zurückzuführen bzw. aus diesem zu begründen.
- Unter den Praxen mit praxisleistendem Interesse finden sich solche, in welchen bestimmte, vorgegebene Zwecke schlicht erreicht werden sollen.
- Kultur hat kein einheitliches Wesen. Wir verstehen nur die Kultur, in der wir selbst stehen: ein Verstehen und damit Verstehen-Wollen einer fremden Kultur ist unmöglich, ist bloße Illusion. Es gibt kein Transponieren von Kulturen. Die Kultur ist in Plural. Auch die Versuche die Kultur eine singuläre Bedeutung zu geben scheitern an der Perspektive der Eigen- und Fremdkultur.
- Die Kulturen dienen einander als Mittel zu Zwecken. Nicht das Verstehen, sondern Urteilen ist das Grundprinzip der Interkulturalität. Die Vorstellung der Eigenkultur, die in uns anwesend ist, ist selbstverständlich, da sie zu der innerlich zweckmäßigen Stimmung unserer Erkenntnisvermögen gehört und kann a priori gedacht werden. Die Zwecke, die aber nicht in uns sind, sondern in Fremdkultur ihren Platz haben, lassen sich a priori nicht mit einem Grund präsumieren. Zwecke in Verbindung mit Eigenkultur sind wertneutral. Die Zwecke in Verbindung mit Fremdkultur folgen aber das Nützlichkeitsprinzip.
- Das bedeutet, dass Fremdkultur viel mehr nach der Analogie mit einem subjektiven Grunde der Verknüpfung der Vorstellungen in uns begreiflich gemacht werden kann, als sie aus objektiven Gründen erkennen zu können. Das würde auch bedeuten, daß der Umgang mit Fremdkultur zunächst einen reinen symbolischen Charakter hat.
- Mit den Begriffen „Eigenkultur“ und „Fremdkultur“ soll die Beziehung zwischen Subjekt und Kultur im Zentrum stehen. Zugang zur Fremdkultur geht nur über die Eigenkultur. Deshalb muss eine Kulturlehre als eine Theorie der Kulturerkenntnis, die zwischen Fremdkultur und Eigenkultur unterscheidet, verstanden werden. Eigenkultur hat einerseits etwas Natürliches, in dem sie die innere Zwecke befolgt und in dem Sinne von einer Kulturteleologie gesprochen werden kann. Andererseits kann das Subjekt über die Urteile, die von Eigenkultur hinaus über die Fremdkultur gibt, der Eigenkultur neue Zwecke setzen. Das heißt, die Kulturentwicklung ist einerseits Folge der Kulturteleologie (analog zu dem Begriff Naturteleologie bei Kant) aus der inneren Kraft der Kultur, andererseits Folge der Fremdkultureinfluss verursacht durch die Urteilskraft des Subjektes.
- Kulturteleologie bedeutet, dass alle Kulturphänomene durch einen inneren Zweck eine Einheit bilden. Ohne diese Einheit kann keine Kultur standhalten. Kulturphänomene, die sich von diesem innerlichen Zweck abkoppeln, sind zum scheitern verurteilt. Phänomene sind dann Kulturzweck, wenn sie von sich selbst Ursache und Wirkung sind. Die Selbstverursachung von Kulturzwecke ist auf die Kausalität einer spezifischen Bildungskraft im Inneren der Phänomene zurückzuführen.
- Die Zweckmäßigkeit ist ein a priori gültiges, relatives „Prinzip der Beurteilung“ der Kultur, das mit „Allgemeinheit und Notwendigkeit“ von einzelnen Kulturprodukten ausgesagt wird. Daher folgt eine Beurteilung der Fremdkultur immer eine Zweckmäßigkeit. Diese Zweckmäßigkeit fehlt jedoch zur Eigenkultur, da die Eigenkultur in ihre sittliche und politische Komponente die innere Zwecke befolgt. Die Prinzipien der Eigenkultur sind uns verinnerlicht und daher befolgen sie nicht die Prinzipien der Beurteilung. Die Urteile über die Fremdkultur können nur komparative, aber nicht universelle Allgemeinheit beanspruchen. Wir „können“ gar nicht anders als teleologisch über die Fremdkultur zu reflektieren.
- Das Subjekt wendet bei der Kulturforschung ein a priori regulatives, subjektives Prinzip der Urteilskraft. Damit können wir von einer Art Kulturteleologie als eine Form des zweckförmigen Geschehens in der Kultur sprechen. Die Kulturteleologie scheint aber anderes als Naturteleologie keine absolut innerliche Form der Zweckmäßigkeit zu fokussieren. Viel mehr werden die Zwecke der Kultur durch Erfahrungen der Menschen gestaltet.
- Urteilen ist im juristischen Sinne eng mit Verstehen verbunden. Ohne Verstehen sollte man keine Urteile geben, weil man die Wahrheit herausfinden will. Im kulturellen Kontext geht es jedoch nicht um die Wahrheitsfragen: Urteil ist allein (im kantischen Kontext) mit der Nutzbarkeit verbunden.